Andreas Buhre: Elementarbaustein ist meist eine sinnvolle Investition

Interview mit Andreas Buhre
Andreas Buhre ist Leiter Underwriting & Portfoliomanagement Versicherungsgruppe die Bayerische. Mit ihm sprechen wir über die Flutkatastrophe, Hausratversicherungeen sowie eigenständige Elementarversicherung.

Das Unwetter und das daraus resultierende Hochwasser kostet Versicherungen Milliarden. Ungewöhnlich starke Niederschläge kommen in Deutschland heute doppelt so häufig vor wie vor 100 Jahren. Welche Versicherungen zahlen bei Naturkatastrophen wie Hochwasser?

Andreas Buhre: Bei Naturkatastrophen springt die sogenannte Elementarversicherung ein. Sie kann als Baustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinzugebucht werden und leistet u. a. für Schäden aus Überschwemmungen oder Starkregen. Es gibt aber auch noch weitere versicherte Gefahren, wie z.B. Lawinen, Erdrutsch oder Vulkanausbruch.

Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die niedrige Quote an Elementarabsicherungen zeigt aber einmal mehr: Es braucht einfache Lösungen, die die Menschen davon überzeugen können, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Daher bieten wir exklusiv über unsere Tochter Asspario Versicherungsdienst AG ab sofort eine eigenständige Elementarversicherung für Wohngebäude und Hausrat an. Diese ist deckungsgleich mit der gängigen Elementarschadenversicherung.

Welche Versicherung zahlt überhaupt welchen Schaden? Gibt es da Unterschiede, die z.B. ein Hausbesitzer kennen muss?

Andreas Buhre: Für Hausbesitzer sind die Wohngebäude- und die Hausratversicherung wichtig. Zu beiden kann der Elementarbaustein mit abgeschlossen werden – in den meisten Fällen eine sinnvolle Investition, wie die jüngsten Unwetter gezeigt haben.

Vereinfacht lässt sich sagen: Stellen Sie sich vor, sie drehen Ihr Haus um. Alles was dabei herausfällt, zählt unter die Kategorie Hausrat. Die Hausratversicherung sichert also das bewegliche Eigentum innerhalb eines Hauses ab. Sie leistet für Schäden durch Feuer, Einbruch / Diebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Die Wohngebäudeversicherung dagegen sichert das Haus an sich gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Der Baustein Elementar leistet, wenn der Hausrat oder das Wohngebäude bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch beschädigt oder zerstört werden.

In der Regel werden nicht alle Schäden durch den Elementarschutz abgedeckt, die ein Hochwasserereignis verursacht. Hauseigentümer haben daher die Möglichkeit, ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mit einer Allgefahren-Deckung abzuschließen. Diese Leistung umfasst dann auch die sogenannten unbenannten Gefahren. Eine unbenannte Gefahr kann beispielsweise sein, wenn bei einer Hochwasserkatastrophe ein Gebäude durch vom Wasser mitgerissene Container beschädigt oder zerstört wird.

In welche schwierige finanzielle Position werden Versicherungen gebracht? Können sich Versicherungen von hohen Ausgaben erholen, oder gibt es auch Konkurse und Zahlungsunfähigkeit in der Branche?

Andreas Buhre: Sicherlich sind solche Ereignisse auch wirtschaftlich für Versicherer eine Herausforderung. Aber Konkurse sind deshalb nicht zu befürchten. Denn Versicherung heißt zum einen, Ausgleich im Kollektiv. Daher sichern sich Versicherungsunternehmen selbst wiederum bei Rückversicherern ab, die diese Extremschadenereignisse decken können. Zum anderen gibt es auch den Ausgleich in der Zeit. Versicherer sind vom Gesetzgeber verpflichtet, sogenannte Schwankungsreserven zu bilden. Diese dienen dazu, Abweichungen von Einnahmen und Ausgaben auffangen zu können. Sie sind vergleichbar mit einer Haushaltsrücklage, für den Fall, dass das Haushaltsbudget mal nicht ausreicht.

Was müssen Betroffene bei einem Schadensfall tun? Müssen diese selbst versuchen einen Schaden zu reparieren?

Andreas Buhre: In erster Linie sollen Betroffene Leib und Leben retten und sich in Sicherheit bringen. Im nächsten Schritt kann der Schaden am Gebäude oder Hausrat in Angriff genommen werden. Dabei ist es ratsam, sich schnellstmöglich an den Versicherer zu wenden. Denn zum einen könnte es in einer solchen Situation schwer werden, selbst Handwerker zu bekommen. Dabei können wir als Versicherung unsere Kunden unterstützen. Zum anderen wissen Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen genau, was zu unternehmen ist und können dem betroffenen Kunden, der in einer Ausnahmesituation ist, auch beruhigend und mit Fachkompetenz zur Seite stehen.

Welche Pflichten der Versicherungsnehmer gibt es? Was müssen sie tun, damit die Versicherung greift?

Andreas Buhre: Neben einer regelmäßigen Zahlung der Versicherungsbeiträge greift im Schadenfall die sogenannte Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass der Kunde dafür zu sorgen hat, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dazu zählen Maßnahmen wie z.B das Abdecken eines zerstörten Fensters bei Regen oder im Feuerfall die Feuerwehr zu rufen.

Besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Betroffene falsche Angaben gemacht haben oder Vertragsinhalte falsch verstanden und somit anders ausgelegt haben?

Andreas Buhre: Kunden, die beim Abschluss ihrer Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen ihre Angaben gemacht haben, müssten sich keine Sorgen machen. Im Schadenfall zeigt sich unser Leistungsversprechen. Und in den beschriebenen Schadenereignissen ist dies besonders relevant, da hier die Versicherten bisweilen Ihre komplette Existenz verloren haben. Hier ist ein schnelles Handeln von Seiten der Versicherung gefragt. Anders sieht es aus im Fall von arglistiger Täuschung durch den Kunden beispielsweise durch falsche Angaben. Auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Versicherer dann die Leistung verweigern bzw. kürzen oder auch vom Vertrag zurücktreten. 

Herr Buhre, vielen Dank für das Gespräch!

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