Andreas Kunze: Jedes Unternehmen hat seine eigene Einkaufspolitik

Interview mit Andreas Kunze
Andreas Kunze ist Inhaber von Tele-Energie Kostenoptimierung in Bonn. Mit ihm sprechen wir über aktuelle Strompreise, Tücken beim Neukundenbonus sowie Tipps für Kunden.

Die Strompreise steigen stetig und noch immer ist kein Ende in Sicht. Warum kündigen jetzt erste Discount-Anbieter ihre Verträge?

Andreas Kunze: Darüber kann man nur derzeit nur spekulieren. Jedes Unternehmen hat da seine eigene Einkaufspolitik. Letztlich müsste juristisch geprüft werden, ob die Kündigungen der Anbieter rechtens sind. Gründe und Raum für Spekulationen gibt es genug, doch denke ich, dass es mir nicht zusteht, mich daran beteiligen.

Wie jeder Vertrag unterliegt auch der Stromvertrag einer Kündigungsfrist. Wie unterscheiden sich hierbei die Fristen von Grundversorgung der örtlichen Anbieter und anderer Stromversorger?

Andreas Kunze: Die Grundversorgungstarife haben keinerlei Vertragsbindung, Garantien oder Kündigungsfristen, die beachtet werden müssen. Ein Wechsel aus der Grundversorgung in einen Laufzeitvertrag, auch beim Grundversorger, ist somit jederzeit möglich. Die Fristen in der Marktkommunikation liegen bei rd. 14 Tagen.

Die Vielzahl an Tarifen bei über 1000 Energieversorgern in Deutschland sehen unterschiedliche Fristen vor, das reicht von 14 Tagen bis hin zu 6 Monaten. Bei der Auswahl eines neuen Tarifs sollte man schon darauf achten, und sich diesen Termin vormerken.

Das Sonderkündigungsrecht bleibt davon unberührt.

Viele Unternehmen locken mit einem Neukundenbonus. Können Sie uns erklären, was dem Kunden dabei versprochen wird und was für Tücken sich in diesen Tarifen verbergen?

Andreas Kunze: Ein Neukundenbonus kann vielfältig gestaltet sein. Das reicht von einem x-beliebigen Geldbetrag, über frei kalkulierte Prozentsätze, bis hin zu Sachwerten wie Handys, Tablets, Fernsehern und Waschmaschinen. – Der Einfallsreichtum der Anbieter scheint da keine Grenzen zu kennen.

Die Tücken, die bei der Auslobung und dem Erhalt liegen, sind ebenfalls teilweise sehr verklausuliert im Kleingedruckten zu finden. Ein seriöses Unternehmen, wie z.B. Stadtwerke oder Grundversorger gehen da offen mit um, und der Kunde erhält seinen Bonus auch regelmäßig.

                                                          i.      Unseriöse Anbieter schreiben dann. z.B. schon einmal: Wenn Sie nicht innerhalb von 12 Monaten kündigen, … – Was der Kunde aber tun muss, um einer dann angekündigten signifikanten Preiserhöhung aus dem Wege zu gehen.

                                                             ii.      Dann gibt es den Punkt: dass es während der ersten 12 Monate keinerlei „Störungen“ im Ablauf geben darf. Eine Störung wäre z.B. ein Bankrückläufer, oder andere nicht näher genannte Vorgänge.

                                                           iii.      Grundsätzlich gilt eigentlich: Keiner hat etwas zu verschenken. – Gerade im Wettbewerb sind die Margen sehr knapp kalkuliert, und oftmals ein Minusgeschäft für die Erstlaufzeit. Woher soll das Geld für den Bonus kommen, wenn nicht vom Kunden selbst?

Um einen realistischen monatlichen Abschlag zu bezahlen, sollte man den eigenen Verbrauch kennen. Nach einem Umzug könnte die Berechnung schwer werden, da sich mit einer neuen Wohnung oder Haus der Verbrauch ändert. Haben Sie Tipps zur Wahl des richtigen Betrags?

Andreas Kunze: Dabei kann man sich durchaus an den Durchschnittswerten, die überall einsehbar sind, orientieren. Auch kann man anfangs seinen eigenen bisherigen Verbrauch als Basis nehmen, und je nach Veränderung etwas dazu rechnen, bzw. abziehen. Der Umzug von einer Wohnung in ein Haus mit gleicher Größe ist beispielsweise fast immer ein Mehrverbrauch.

                                                               i.      Ich empfehle meine Kunden nach einem Umzug immer sich selbst zu kontrollieren und den Stromzähler regelmäßig (anfangs wöchentlich) abzulesen. Nach 3 Monaten den Versorger anzurufen, und den aktuellen Stand zur Kontrolle des Abschlagsplanes durchzugeben. Dann kann man ausrechnen, wohin „die Reise“ ungefähr geht, und ggf. den Abschlag anpassen.

Darüber hinaus sollte man noch auf zahlreiche andere Faktoren wie Vertragslaufzeit und Preisgarantie achten. Haben Sie noch einen Rat für Kunden, die den Anbieter wechseln wollen?

Andreas Kunze: Generell gilt: Um Unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte mach sich auf einen seriösen Anbieter wie Grundversorger, Stadtwerke, und deren „Ableger“ zu konzentrieren. Auch wenn diese schon mal ein wenig teurer erscheinen. Doch billiger ist nicht immer preiswerter.

In Anbetracht der derzeitigen extrem hohen Preise empfehlen ich Tarife mit möglichst kurzer (z.B. < 12 Monate) Laufzeit, und möglichst langer Energiepreisgarantie. Denn wer sich jetzt mit einem 24-Monatsvertrag bindet, kann bei fallenden Preisen nicht wechseln.

Wenn man unsicher ist, kann man sich auch an den BDEB e.V. (Bundesverband deutscher Energiemakler und Energieberater e.V.) wenden. Dort sind Energieversorger, Distributionen und Energiemakler gemeinschaftlich organisiert. Die dort registrieren Mitglieder sind gut geschult, kennen den Markt und werden sicherlich gerne und kostenfrei helfen.

Herr Kunze, vielen Dank für das Gespräch!

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