David Tappe: Der Selbständige wird gehemmt, sich selbstständig zu machen

Interview mit David Tappe
David Tappe ist Finanzexperte und Gründer sowie Vorstand der TAPPE CONSULTING AG. Mit ihm sprechen wir über Altersvorsorgepflicht für Selbständige sowie höhere Beiträge an die Kranken-und Pflegeversicherung.

Die Idee der Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist nicht neu. Was halten Sie davon?

David Tappe: Ich halte relativ wenig von der Idee der Altersvorsorgepflicht für Selbständige. Das liegt daran, dass Selbständige, wenn sie eigenhändig in der Lage sind, ihr eigenes Geschäft zu leiten und aufzubauen, auch im Bereich der Altersvorsorge die Freiheit haben sollten. Sie sollten selbstbestimmt über ihre Altersvorsorge entscheiden können. Ihnen sollte nicht, wie jedem Angestellten, etwas aufgezwungen werden, wovon sie möglicherweise nicht überzeugt sind. Meiner Meinung nach ist das eine gewisse Form der Einschränkung in die Freiheitsrechte eines Selbständigen oder Unternehmers.

Selbständige bezahlen deutlich höhere Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer mit vergleichbarem Einkommen. Woran liegt das?

David Tappe: Wenn jemand mehr in die gesetzlichen Sozialsysteme einzahlt, liegt das in erster Linie daran, dass er mehr verdient. Somit ist das vollkommen gerechtfertigt. Allerdings gibt es gewisse Beitragsbemessungsgrenzen: Über diese hinaus wird der Beitrag nicht weiter erhöht, unabhängig des darüber liegenden Einkommens. Somit ist die Aussage, dass die Selbständigen deutlich höhere Beiträge bezahlen müssen als Arbeitnehmer bei vergleichbarem Einkommen, in dem Sinne dann auch nicht korrekt. Der Selbständige liegt im Jahr 2021 in den alten Bundesländern bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.050 € bzw. 85.200 € bei den Höchstsätzen in der Krankenversicherung bzw. der Rentenversicherung und zahlt dementsprechend auch nicht mehr ein. Außerdem trägt der Arbeitgeber einen gewissen Teil des Beitrags für den Arbeitnehmer, während der Selbständige diesen komplett alleine tragen muss.

Wenn die Altersvorsorgepflicht auch auf Selbständige ausgeweitet wird: Was bedeutet das für Solo-Selbstständige?

David Tappe: Ich halte das für Solo-Selbständige als ein wirklich großes Problem: Die Pflicht in Deutschland, von Beginn an Beiträge zahlen zu müssen, bedeutet, dass sich noch weniger Menschen trauen werden, in die Selbständigkeit zu starten. Hinzu kommt, dass wir im Vergleich zu anderen Ländern ohnehin einen sehr bürokratischen Weg haben, um überhaupt in die Selbständigkeit zu gehen. So werden viele junge Menschen mit sicherlich tollen Ideen davon abgehalten, sich selbständig zu machen. Daher halte ich es für einen großen Fehler, die Altersvorsorgepflicht auch auf die Solo-Selbständigen auszuweiten. Der Selbständige wird gehemmt, sich überhaupt selbstständig zu machen. Außerdem steigt die ohnehin schon sehr hohe statistische Wahrscheinlichkeit, dass er bereits in den ersten Jahren scheitert. Aus diesem Grund halte ich die Verpflichtung, insbesondere für den Solo-Selbständigen, als absolut kontraproduktiv.

Wie soll die Altersvorsorgepflicht ausgestaltet, wie vorgesorgt werden?

David Tappe: Die Altersvorsorgepflicht sollte, wie eben erwähnt, nicht generell für alle gelten, sondern nur für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die m.E. einen besonderen Schutz benötigen. Diese haben mit dem Rentensystem aktuell die größten Probleme und das seit bereits vielen Jahren. Für die, und da bin ich auch deutlich dafür, sollte ein reformiertes System entstehen. In diesem System kann ein Bruttoanteil gerne auch mit der gleichen Unterstützung durch den Arbeitgeber in ein weltweit investiertes Aktien- und Anleiheportfolio gezahlt werden. So hat der Arbeitnehmer ein Konto mit einem Guthabenstand, der sich mit jeder Einzahlung erhöht. Auf diesem findet auch tatsächlich ein Zinseszins statt und von den Zinsen kann auch eine Geldvermehrung entstehen – anders als das Umlageverfahren des gesetzlichen Rentensystems derzeit.

Was wären die Alternativen dazu ein gemeinsamer Rententopf für Angestellte und Selbständige?

David Tappe: Wie bereits erläutert, halte ich es für falsch, den Selbständigen in ein Pflichtsystem zu drücken. Ihm wird eine gewisse Form von Freiheit genommen und zu Beginn seiner Selbständigkeit wird er durch die höheren Abgabenlasten gehemmt. Sämtliche bürokratischen Apparate, die dahinter erst wieder erschaffen werden müssen, kosten unheimlich viel Geld. Selbst wenn es Freigrenzen gibt, gewisse Staffeln und so weiter, werden dort wieder Millionen über Millionen an Steuergeldern verschwendet, um ein solches System zum Laufen zu bekommen und dauerhaft zu verwalten. Deswegen würde ich die Selbständigen wie auch bisher aus dem Pflichtsystem herauslassen. Für die Angestellten würde ich, wie bereits angesprochen, mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses einen verpflichtenden Betrag von zwei bis vier Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ein kostengünstiges Aktien- und Anleiheportfolio stecken. Dieses Anlagekonto hat im besten Fall minimale Verwaltungskosten und keine Vertriebskosten und wird auch von sonst keinen negativen Einflussfaktoren belastet. So hätten Arbeitnehmer ein konsistentes Wachstum, der im besten Fall digital vom Smartphone jederzeit verfolgbar ist.

Herr Tappe, vielen Dank für das Gespräch!

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