Dr. Martin Pöll: Die Idee der Altersvorsorgepflicht für Selbständige

Dr. Martin Pöll ist Vorstand der TELIS FINANZ Vermittlung AG in Regensburg. Mit ihm sprechen wir über verbindliche Rahmenbedingungen für Selbständige, Vorbeugung der Altersarmut sowie Altersvorsorgepflicht.

Dr. Martin Poll und Dr. Stefanie Alt

Die Idee der Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist nicht neu. Was halten Sie davon?

Dr. Martin Pöll: Da Selbstständige sehr oft zu wenig für den Ruhestand zurücklegen und diesen deswegen häufig später als erhofft antreten können, ist es sehr wichtig, verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Das beugt der Altersarmut vor und entlastet die Staatskassen.

Selbstständige bezahlen deutlich höhere Beiträge an die Kranken- und

Pflegeversicherung als Arbeitnehmer mit vergleichbarem Einkommen. Woran liegt das?

Dr. Martin Pöll: Ob privat versichert oder freiwillig gesetzlich versichert. Sobald ein „Selbständiger“ mit steuerlich anerkanntem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, nicht mehr sozialversicherungspflichtig ist, entfällt der Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Einzelunternehmer und Inhaber von Personengesellschaften haben keinen Arbeitgeber. Folglich kann es keinen Zuschuss des Arbeitgebers geben.

Wenn die Altersvorsorgepflicht auch auf Selbstständige ausgeweitet wird: Was bedeutet das für Solo-Selbstständige?

Dr. Martin Pöll: Wir sehen für Selbstständige (nicht sozialversicherungspflichtige GGFs und Vorstände), Einzelunternehmer oder auch Angestellte keinen wirklichen Unterschied. Die verschiedenen Beitragsverpflichtungen dieser Gruppen in den vier Zweigen der Sozialversicherung führen insgesamt zu vergleichbaren Verpflichtungen. Der Selbstständige zahlt höhere Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür entfallen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei ähnlichen Einkommen können damit insgesamt auch ähnliche Beiträge für die Altersvorsorge gespart werden.

Wie soll die Altersvorsorgepflicht ausgestaltet, wie vorgesorgt werden?

Dr. Martin Pöll: Aus unserer Sicht sollten Selbstständige ab einem bestimmen Alter und mit einer kurzen Karenzzeit nach Existenzgründung einen monatlichen Mindestsparbeitrag in eine Basisrente oder einen privaten Sparvertrag mit Verwertungsausschluss einbringen.

Was wären die Alternativen dazu? Ein gemeinsamer Rententopf für Angestellte und Selbständige?

Dr. Martin Pöll: Die private Vorsorge hat sich als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu den staatlich geförderten Vorsorgeformen seit Jahrzehnten bewährt. Staatliche Rententöpfe oder Fonds sehen wir als wenig effizient an. Weitere Wege zum Aufbau einer Altersvorsorge werden die individuelle Absicherungssituation bei Angestellten und Selbständigen nicht verbessern.

Herr Pöll, vielen Dank für das Gespräch!