Factoring gibt Startups die Möglichkeit, liquide Mittel zu erhalten – Thomas Ilg (DKS Dienstleistungs-Kontor Süd)

Interview mit Thomas Ilg
Thomas Ilg ist Geschäftsführer der DKS Dienstleistungs-Kontor Süd GmbH. Interview spricht der Factoringexperte über Lösungen für Liquiditätsengpässe, die Unterschiede zwischen „echtem“ und „unechtem Factoring und Lösungen für Startups in der Expansionsphase.

Durch die Corona-Krise hat das Thema Liquiditätsmanagement für viele Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Spüren Sie eine erhöhte Nachfrage nach Factoring-Lösungen?

Thomas Ilg: Mit einem für das Jahr 2020 erwarteten Factoringumsatzvolumen von ca. 73 Millionen Euro sind wir ein kleines Factoring- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut. Neue Factoringnehmer erhalten wir insbesondere über Weiterempfehlungen von bestehenden Factoringnehmern, Factoringvermittlern und Banken. Im Juli 2020 war bei uns eine etwas erhöhte Nachfrage nach Factoring zu vermerken. Allerdings konnte ich den Gesprächen mit den entsprechenden Factoringinteressenten nicht entnehmen, dass die jeweiligen Anfragen wegen gestiegenen Liquiditätsengpässen resultierten, die auf die Corona Krise zurück zu führen waren. Ich denke, dass die großen und umsatzstarken Factoringinstitute zu dieser Frage eher verlässliche Angaben machen können.

Für welche Unternehmen und Branchen ist Factoring geeignet?

Thomas Ilg: Diese Frage kann man meiner Meinung nach nicht pauschal beantworten. Factoring wird inzwischen von Firmen jeglicher Größenordnung als Finanzierungsinstrument genutzt. Der große Vorteil von Factoring für Factoringnehmer ist, dass für die Höhe von Limitvergaben nicht in erster Linie die Bonität des Factoringnehmers, sondern vielmehr die Bonität von dessen Auftraggebern/Debitoren ausschlaggebend ist. Dieser Umstand bietet beispielsweise auch Startup Unternehmen die Möglichkeit, liquide Mittel zu erhalten, die ohne anderweitige Sicherheiten mit gewöhnlichen Finanzierungsinstrumenten oft nicht möglich wären. Dann gibt es die Fälle, in denen Banken aufgrund von Ratingkriterien und Vorgaben keine oder keine weiteren Kredite mehr an schon längere Zeit bestehende Unternehmen vergeben können, Factoringinstitute aufgrund der von den betreffenden Debitorenforderungen abhängigen Kriterien aber zusätzliche Liquidität für die Unternehmen verschaffen können. Aus vorgenannten Gründen ist Factoring immer auch ein geeignetes Mittel, um Umsatzwachstum zu finanzieren. Da das Factoringinstitut – soweit es sich nicht um das sogenannte „In House Factoring“ handelt, beim „Full Service Factoring“ immer auch das Debitorenmanagement/Mahnwesen für den Factoringnehmer übernimmt, und beim sogenannten „Echten Factoring“ auch das Forderungsausfallrisiko bzw. das Risiko für die Frage der Zahlungsfähigkeit des Debitors übernimmt, können auch diese Serviceleistungen mitentscheidend für die Entscheidung eines Unternehmens zum Abschluss eines Factoringvertrages sein. Aufgrund der Umsatzstärke eines Factoringinstituts erhält das Factoringinstitut regelmäßig deutlich bessere Versicherungskonditionen beim Abschluss einer Forderungsausfallversicherung/Warenkreditversicherung, als dies der Factoringnehmer erhalten würde. Und für viele mittelständische kleinere Unternehmen kann schon der Ausfall einer größeren Debitorenforderung existenzgefährden sein.

Dann gibt es Branchen wie beispielsweise die Bau- und Baunebenbranche, deren Debitorenforderungen viele in Deutschland ansässige Factoringinstitute aufgrund der erhöhten Risiken zu Forderungseinreden und Einwendungen (z.B. Mangeleinrede, strittige Aufmaße, nicht oder nicht formal oder mit konkreter Auftragssumme beauftragte, aber aus Sicht des Auftragnehmers (Factoringnehmers) erforderliche, erbrachte und daher auch berechnete Nachtragsleistungen und Rapportarbeiten) grundsätzlich nicht kaufen. Wir sind auf solche Handwerkerforderungen spezialisiert und kaufen auch solche Forderungen. Gerade im Handwerksbereich ist es üblich, dass Auftragnehmer ihren Auftraggebern Skonti in Höhe von regelmäßig 2% bis 3% des Rechnungsbetrages bei Zahlung innerhalb 8 -14 Tagen ab Rechnungszugang gewähren. Da das Factoringinstitut in der Regel spätestens 2 Tage nach Erhalt der Rechnung den Forderungskaufpreis an den Factoringnehmer bezahlt, das Mahnwesen und beim echten Factoring auch das Forderungsausfallrisiko übernimmt, kann Factoring gerade auch für Unternehmen aus dem Handwerkerwesen eine optimale Finanzierungsalternative sein, zumal die Factoringkonditionen für solche Unternehmen zumindest bei uns nicht höher als die ohnehin üblichen Skontonachlässe sind.

Factoring kann auch in solchen Fällen sinnvoll sein, in denen der Factoringnehmer selbst hohe Materialeinkäufe für das von ihm zu liefernde Produkt/Gewerk aufbringen muss. Bei solchen Materialeinkäufen werden seitens der Lieferanten ebenfalls regelmäßig Skonti angeboten. Wenn Factoring dann dazu führt, dass der Factoringnehmer mit der durch Factoring gewonnenen Liquidität solche Skontoangebote nutzen kann, ist möglicherweise ein Großteil oder gar die gesamte Factoringgebühr auf diese Art und Weise wieder „eingespart“.

Trotz nachhaltig niedrigen Zinskonditionen sind sowohl die für einen Kontokorrentkredit zu zahlenden Zinsen, sowie insbesondere die Überziehungszinsen im Falle von Kontoüberziehungen oft sehr hoch und liegen hinsichtlich der Zinskonditionen oft noch im zweistelligen Bereich. Durch die mit Factoring gewonnene Liquidität kann der Factoringnehmer auch solche Zinsaufwendungen reduzieren.

Letztendlich ist es also immer eine Einzelfallbetrachtung unter Abwägung von wirtschaftlichen, zeitlichen, risikoabwägenden und auch psychischen (die Gewissheit, dass unmittelbar nach Rechnungserstellung Zahlung der Rechnung durch den Factor erfolgt, ist für viele Unternehmer auch beruhigend und verschafft diesen Planungssicherheit zu eigenen Vorhaben) Faktoren, die ausschlaggebend dafür sind, ob Factoring für das jeweilige Unternehmen sinnvoll ist oder zumindest erscheint.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Forderungen für Factoring in Frage kommen?

Thomas Ilg: Das größte Risiko eines Factoringinstitutes liegt darin, dass es gefälschte Forderungen kauft, die nicht bestehen. Deshalb ist es unabdingbar, dass der Betrieb des Factoringnehmers ordentlich geführt wird, grundlegende kaufmännische Voraussetzungen erfüllt werden und die dort handelnden bzw. den Betrieb nach außen vertretenden Personen vertrauenswürdig sind. Vertrauen ist die Währung beim Factoring. Und Vertrauen wird insbesondere auch durch Transparenz geschaffen. Wie bei gewöhnlichen Bankkrediten auch muss der Factor also regelmäßig betriebswirtschaftliche Auswertungen inklusive Kontonachweisen sowie Bilanzen oder Einnahme-Überschussrechnungen erstellen und an den Factor übersenden. Auch versteht es sich von selbst, dass die Bonität des Factoringnehmers nicht miserabel sein darf.

Soweit es sich beim Factoringgnehmer um eine Kapitalgesellschaft handelt muss/müssen der/die handelnde/n Person/en auch (jeweils) eine persönliche Garantie für den Bestand, die Abtretbarkeit und die Freiheit von Einreden und Einwendungen Dritter zu den an den Factor verkauften Forderungen übernehmen.

Damit Forderungen für Factoring in Frage kommen, dürfen diese auch nicht bereits an einen anderen Dritten abgetreten sein (z.B. im Rahmen einer sicherungshalber erfolgten Globalzession zu Gunsten einer kreditgewährenden Bank).

Je nach Factoringart und Factoringinstitut und Bedingungen des jeweiligen Factoringvertrages gibt es zu den über Factoring abzuwickelnden Forderungen verschiedene Fragen bzw. Voraussetzungen:

– Sind die Forderungen gegen Forderungsausfall versicherbar? In welcher Höhe?  (Echtes Factoring)

– Wie gut ist die Bonität des Factoringnehmers und des jeweiligen Debitors, welche Sicherheiten kann der Factoringnehmer gewähren, wenn ein Factoringvertrag im Rahmen des sogenannten „Unechten Factorings“ geschlossen werden soll (beim unechten Factoring verbleibt das Forderungsausfallrisiko zur Debitorenforderung beim Factoringnehmer).

– In welchem Land hat der Schuldner der Forderung seinen Sitz?

– Richtet sich die Forderung gegen ein gewerbliches Unternehmen (B2B) oder gegen eine Privatperson/Verbraucher (B2C) oder gegen eine öffentlich rechtliche Institution? (Forderungen gegen Verbraucher sind bei einigen Versicherungsgesellschafen nicht gegen Forderungsausfall versicherbar und bei anderen Versicherungsgesellschaften meist nur in geringerer Höhe versicherbar.

– Wie hoch ist das vom Factoringnehmer an den Debitor gewährte Zahlungsziel? In den Forderungsausfallversicherungspolicen ist geregelt, wie lange das gewährte Zahlungsziel maximal sein darf.

– Um was für eine Forderung handelt es sich (Warenlieferung, Dienstleistung, Werkvertrag, Gebrauchsüberlassung, Miete/Pacht, Schadenersatz?) Forderungen aus Gebrauchsüberlassungsverträgen werden von einigen Versicherungsgesellschaften nicht oder nur in geringerem Umfang gegen Forderungsausfall versichert, Schadenersatzforderungen sind bei uns grundsätzlich vom Factoring ausgeschlossen.

Haben sich die Konditionen für Factoring seit der Corona-Krise verändert?

Thomas Ilg: Hierzu kann ich nur für unser Unternehmen antworten und mitteilen, dass sich die Konditionen wegen und seit der Corona Krise nicht geändert haben.

Mit welchen Kosten müssen Unternehmen beim Factoring rechnen, wie schnell erhalten Sie ihr Geld nach Rechnungsversand?

Thomas Ilg: Als Mitglied des Factoringverbandes BFM habe ich festgestellt, dass es Unterschiede beim Ansatz der Kostenberechnungen durch die Factoringinstitute und bei der Höhe dieser Kosten gibt. So gibt es Factoringinstitute, die getrennte Gebühren für die Verwaltung, die Übernahme des Forderungsausfallrisikos (Delkredereübernahme) und die Zwischenfinanzierungszeit für die Zeit ab Bezahlung der Forderung durch den Factor an den Factoringnehmer und der Zahlung durch den Debitor an den Factor berechnen. Wir gehören zu den Factoringinstituten, die eine Gebühr für Alles berechnen. Die Höhe dieser Gebühr wiederum ist insbesondere abhängig von der Factoringart (echt oder unecht?), von den vom Factoringnehmer gegenüber dessen Debitoren gewährten Zahlungszielen, von der Branche des Factoringnehmers und vom geplanten bzw. tatsächlich getätigten Factoringumsatz. Unsere Gebühren betragen regelmäßig zwischen netto 1,5 und 3,0% des jeweiligen Rechnungsbetrages, wobei mit der Gebühr auch die bei strittigen Forderungen gegebenenfalls anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten abgedeckt sind, soweit sich die betreffenden Forderungen dann als bestandskräftig erweisen. Die konkreten Gebühren von anderen Factoringinstituten kenne ich nicht.

Die Vorschuss- oder/und Kaufpreiszahlung zur gekauften Forderung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktags, spätestens innerhalb zwei Werktagen nach Übersendung der betreffenden Debitorenrechnung an den Factor.

Welche Voraussetzung sollte ein seriöser Factoring-Anbieter erfüllen?

Thomas Ilg: Seit 2009 unterliegen alle Factoringinstitute der Aufsicht der BaFin. Seither muss der Jahresabschluss eines Factoringinstitutes zwingend von einem neutralen und unabhängigen zugelassenen Wirtschaftsprüfungsinstitut geprüft und bestätigt werden. Der jeweilige Wirtschaftsprüfe, der die Prüfung vornehmen soll, muss rechtzeitig vor Prüfung vom Factoringinstitut an die BaFin mitgeteilt werden. Die BaFin behält sich vor, Wirtschaftsprüfer für die Prüfung abzulehnen. Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist es dann insbesondere auch zu überprüfen, ob das jeweilige Factoringinstitut im Prüfungszeitraum die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anforderungen unter Berücksichtigung des sogenannten „Proportionalitätsprinzips“  (für uns als kleines Factoringinstitut gelten geringere behördliche Auflagen als beispielsweise für die Deutsche Bank) eingehalten hat. Verfehlungen müssen vom Wirtschaftsprüfer der BaFin gemeldet werden und können mit einem Entzug der Erlaubnis zum Betreiben von Factoringgeschäften geahndet werden.

Soweit ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges Factoringinstitut Factoringgeschäfte betreibt, muss diesem Factoringinstitut eine schriftliche Genehmigung der BaFin zum Betreiben von Factoringgeschäften vorliegen.

Ein seröses Factoringinstitut verfügt daher in jedem Fall zwingend über eine solche Genehmigung. Wenn eine solche Genehmigung vorliegt, sollte man aufgrund der strengen Prüfkriterien auch davon ausgehen können, dass es sich dann um ein seröses Factoringinstitut handelt.

Ein seröses Factoringinstitut zeichnet sich meiner Meinung nach aber auch dadurch aus, dass es vor Abschluss eines Factoringvertrages gemeinsam mit dem Factoringinteressenten prüft, ob auf Basis der jeweils individuell gegebenen Sachverhalte und Vorstellungen ein Factoringvertrag für beide Seiten sinnvoll ist. Zum Factoring überredete Factoringnehmer werden regelmäßig eher keine zufriedenen Factoringnehmer sein. Vom Factoring überzeugte Factoringnehmer hingegen schon. Und Freude macht das Factoring auch für das Factoringinstitut bzw. deren Mitarbeitern mit zufriedenen Factoringnehmern.

Herr Ilg, vielen Dank für das Gespräch.

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