Magnus Graf v. Schlieffen: Blockchain Technologie ist die Zukunft der Verwahrung

Interview mit Magnus Graf v. Schlieffen
Magnus Graf v. Schlieffen ist seit über 30 Jahren im Kapitalmarktgeschäft tätig und hat etliche Veränderungen in der Verbriefung und Verwahrung von Wertpapieren (besonders Aktien) persönlich miterlebt. Er ist geschäftsführender Gesellschafter von Breidenbach von Schlieffen & Co. GmbH. Mit ihm sprechen wir über Kryptoaktien, Vorteile sowie Eignung für Privatanleger.

Die Finanzbranche ist um eine Anlageform reicher: Kryptoaktien. Was ist das für ein Produkt?

Magnus Graf v. Schlieffen: Das ist gar kein Produkt, sondern eine Form der Verbriefung eines Unternehmensanteils und damit der Form der Verwahrung und Eigentumszuordnung.

Haben Kryptoaktien Vorteile gegenüber konventionellen Aktien?

Magnus Graf v. Schlieffen: Bei der Bewertung von Aktien geht es um die Bewertung eines Unternehmens insgesamt. Die Aktie ist nur der Bruchteilwert des Unternehmens z.B. 1/1.000.0000 (bei einer Million Aktien). Wie die Verbriefung erfolgt, hat auf den Unternehmenswert keinen Einfluss.

Kryptoaktien existieren in der Realität nicht und werden oftmals auch Fake-Aktie genannt. Zu Recht?

Magnus Graf v. Schlieffen: Auch heute gibt es kaum noch gedruckte Aktien (effektive Stücke). Damit würde die genannte Kritik bereits für die heute existierenden Aktien gelten.

Wie reagieren die Aufsichtsbehörden auf dieses neue, unregulierte Finanzkonstrukt? Spielen sie mit?

Magnus Graf v. Schlieffen: Unserer Meinung nach ist die Blockchain Technologie die Zukunft der Verwahrung und Handelbarkeit von Aktien wie auch anderen Wertpapieren. Bisher ist das aber ein nicht regulierter Markt. Auf der Webseite der Deutsche Börse findet man zu dem Begriff Blockchain noch nichts. Auf der Seite von Clearstream, der Clearing Tochter der Deutsche Börse, finden Sie zu Blockchain bereits Artikel und Hinweise, also ist Bewegung in die Sache gekommen.

Sind Kryptoaktien für Privatanleger geeignet?

Magnus Graf v. Schlieffen: Grundsätzlich sind Wertpapiere, deren Handelbarkeit und Verwahrung nicht reguliert sind, nichts für Privatanleger, da dieser nur mittels der Regulierung geschützt ist. Man kann das gesamte Investment verlieren und ist dagegen gar nicht geschützt. Nicht regulierte Märkte haben in der Vergangenheit regelmäßig zu Totalverlusten geführt und sie werden das auch in der Zukunft machen. Weder Privatanleger noch Institutionelle Investoren (deren Kunden ja Privatanleger sind) sollten in solche unregulierten Instrumente investieren.

Herr Graf v. Schlieffen, vielen Dank für das Gespräch!

Interview teilen: 

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
No related posts found for the provided ACF field.

Zum Expertenprofil von Magnus Graf v. Schlieffen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link:

Weitere Interviews

die neusten BTK Videos