Michael Staschik: Bei Umweltschäden entstehen immense Schadenssummen

Interview mit Michael Staschik
Michael Staschik ist Leiter Geschäftsfeld SHU Firmenindividual der Nürnberger Versicherung. Mit ihm sprechen wir über immense Schadenssummen bei Umweltschäden, Schadensarten sowie Ermittlung der Deckungssumme.

Die Schadenssummen bei Umweltschäden durch Industrie und Gewerbekunden können teils immens sein. Welche Arten von Schäden werden von Versicherern als Umweltschäden gewertet?

Michael Staschik: Einerseits sind privatrechtliche Schadenersatzansprüche aus der Umwelthaftung heraus versichert. Das sind Personen- oder Sachschäden, die durch die Einwirkung auf Wasser, Boden oder Luft entstanden sind, z. B. Rußaufschlag in der Nachbarschaft. Andererseits sind öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchG) versichert. Das sind dann Umweltschäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern und wir bezahlen deren Sanierung.

Wie lassen sich Umweltschäden versichern und wie ermitteln Fachleute die passende Deckungssumme?

Michael Staschik: Mit der Umweltrisikoversicherung, die i.d.R. in jeder Betriebshaftpflichtversicherung inklusive ist, sind die Firmen automatisch abgesichert. Darin enthalten sind bspw. Rußschäden in der Nachbarschaft nach einem Brand oder Umweltschäden, nachdem der Öltank ausgelaufen ist. Die Standard-Versicherungssumme mit 5 Mio. EUR ist dafür meistens ausreichend. Großbetriebe sowie Betriebe mit z.B. großen bzw. genehmigungspflichtigen Umweltanlagen (z.B. Biogasanlage, Tankstelle, Chemie) erhalten individuelle Angebote, die auf die jeweiligen Risikobelange zugeschnitten sind. Berücksichtigt wird hierbei z.B. die Lage des Betriebes, Art und Größe der Anlage.

Für welche Firmen ist eine Versicherung gegen Umweltschäden zwingend erforderlich, für wen empfehlenswert?

Michael Staschik: Empfehlenswert ist dieser Versicherungsschutz für jeden Betrieb, weil es jeden treffen kann. Und lt. Gesetz haftet man auch ohne Verschulden. Durch die automatische Mitversicherung ist der Kunde auf der sicheren Seite. Wer große Umweltanlagen betreibt, sollte exakt prüfen, ob er eine Erweiterung braucht. Oft wird das auch von den Behörden verlangt, um sie überhaupt betreiben zu dürfen.

Bei gemieteten Immobilien kommt immer eine weitere Partei ins Spiel: der Vermieter. Wer hat für welchen Schaden zu haften und wer trägt das finanzielle Risiko – Mieter oder Vermieter?

Michael Staschik: Grundsätzlich haftet der Betreiber der Anlage, d. h. derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt inne hat. Im Regelfall wird dies bei gewerblichen Mietverhältnissen auch die Firma als Mieterin sein. U.U. kann auch der Grundstückseigentümer als Vermieter für Sanierungsmaßnahmen nach dem Bundesbodenschutzgesetz in Anspruch genommen werden.

Vor was schützt eine Umweltversicherung und welche weiteren Versicherungen sind für Gewerbe- und Industriekunden empfehlenswert?

Michael Staschik: Die Umweltrisikoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen und teilweise sogar existenzbedrohenden Schadensersatzansprüchen. Wir untersuchen, ob und in welcher Höhe Pflicht zum Schadenersatz besteht. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung leisten wir finanziellen Ausgleich, wenn der Anspruch begründet ist oder wehren Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab, die nicht berechtigt sind. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, führen wir den Prozess für den Versicherungsnehmer. Neben den Haftpflichtversicherungen empfehlen wir eine Geschäftsinhaltsversicherung, damit nach Brand, Einbruch, Rohrbruch und Naturgefahren die anfallenden Reparaturen oder Neuanschaffungen bezahlt werden können. Bei Immobilienbesitz ist immer eine Gebäudeversicherung ratsam. Auch sie leistet nach den o.g. Sachgefahren.

Herr Staschik, vielen Dank für das Gespräch!

Interview teilen: 

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
No related posts found for the provided ACF field.

Zum Expertenprofil von Michael Staschik

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link:

Weitere Interviews

die neusten BTK Videos