Das Unwetter und das daraus resultierende Hochwasser kostet Versicherungen Milliarden. Ungewöhnlich starke Niederschläge kommen in Deutschland heute doppelt so häufig vor wie vor 100 Jahren. Welche Versicherungen zahlen bei Naturkatastrophen wie Hochwasser?
Oliver Hauner: Bei einem Überschwemmungsschaden am Haus zahlt nur die erweiterte Naturgefahrenversicherung. Leider sind die meisten Häuser gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen nicht ausreichend abgesichert. Nur knapp die Hälfte aller Gebäude in Deutschland sind vor den finanziellen Folgen durch Naturgefahren richtig geschützt. Dabei sind 99 Prozent aller Häuser problemlos versicherbar. Hausbesitzer sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen. Ein Gespräch mit dem Hausrat- bzw. Gebäudeversicherer ist hier sinnvoll: Einfach nachfragen, wie sich der zusätzliche Schutz vor extremen Wettereignissen im bestehenden Vertrag ergänzen lässt.
Welche Versicherung zahlt überhaupt welchen Schaden? Gibt es da Unterschiede, die z.B. ein Hausbesitzer kennen muss?
Oliver Hauner: Vor allem alte Gebäude- und Hausratpolicen sind meist lückenhaft: Wer einen zehn oder gar zwanzig Jahre alten Versicherungsvertrag hat, ist in der Regel nicht gegen Starkregen und Überschwemmung abgesichert, sondern nur bei Sturm, Blitz oder Hagel.
In welche schwierige finanzielle Position werden Versicherungen gebracht? Können sich Versicherungen von hohen Ausgaben erholen, oder gibt es auch Konkurse und Zahlungsunfähigkeit in der Branche?
Oliver Hauner: Die Versicherer können mit derartigen Schäden bislang gut umgehen. Sie werden streng kontrolliert und unterliegen nicht zuletzt europäischen Solvenzvorschriften.
Was müssen Betroffene bei einem Schadensfall tun? Müssen diese selbst versuchen einen Schaden zu reparieren? Welche Pflichten der Versicherungsnehmer gibt es? Was müssen sie tun, damit die Versicherung greift?
Oliver Hauner: Um zügig an das Geld zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden – noch bevor Aufträge an Handwerksbetriebe oder Kfz-Werkstätten vergeben werden. Mieter sollten sich im Schadenfall schnell an ihren Vermieter wenden. Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen, sollten Hausbesitzer möglichst wegräumen. Und, die Schäden sollten möglichst mit Fotos dokumentiert werden.
Besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Betroffene falsche Angaben gemacht haben oder Vertragsinhalte falsch verstanden und somit anders ausgelegt haben?
Oliver Hauner: Grundsätzlich gilt: Es wird ersetzt, was vertraglich vereinbart ist.