Thomas Krziminski ist Rechtsanwalt in der Kanzlei VVV RECHT in Regensburg. Mit ihm sprechen wir über zunehmende Probleme mit den Kfz-Versicherungen, Nachweise und Dokumente sowie Kfz-Haftpflichtversicherung.

Immer öfter klagen Kunden nach einem Unfall, dass ihre Kfz-Versicherung nicht zahlt oder eine mögliche Regulierung durch hohe Wartezeiten verzögert wird. Warum zahlen einige Versicherungen nicht und stellen sich quer, wenn einer ihrer Kunden geschädigt worden ist?
Thomas Krziminski: Hier muss man zunächst unterscheiden zwischen den Versicherungsnehmer in der KFZ-Kaskoversicherung und dem (gegnerischen) Geschädigten in der KFZ-Unfallversicherung. Bei der Kaskoversicherung geht es meist um einen selbst verschuldeten Unfall und der Versicherungsnehmer nimmt seine eigene Kaskoversicherung in Anspruch, wohingegen bei der KFZ-Haftpflichtversicherung der Geschädigte gegen den (vermeintlich schuldigen) Unfallgegner vorgeht. Ich gehe davon aus, dass es Ihnen hier primär um die Unfallregulierung mit der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geht.
Aus meiner Erfahrung hat es dann mehre Gründe für eine zögerliche Regulierung der gegnerischen Versicherung. Zunächst einmal kommt es oft auf die Auslastung des jeweiligen Sachbearbeiters an. Oft sind diese heillos überlastet und sie kommen einfach nicht dazu, den Schaden zu regulieren. Weiter sind die Sachbearbeiter der Versicherung auf eine nachvollziehbare Unfall- und Schadenschilderung des Geschädigten und des eigenen Versicherungsnehmers angewiesen. Beide sind damit oft überfordert. Der Sachbearbeiter kann aber nur regulieren, wenn er den Sachverhalt und den Schaden ausreichend beurteilen kann. Ist der Sachverhalt streitig, wird auch oft erst die Akteneinsicht bei der Polizei abgewartet. Zuletzt ist jeder Tag ein Zinsvorteil für die Versicherung und gerade bei der Haftungsquote bzw. Schadenshöhe kürzen die Versicherungen Schadenspositionen mit vorgefertigten Prüfberichten. Wirtschaftlich gesehen bringt das für die Versicherung erhebliche Vorteile, da sehr viele Geschädigte sich die Kürzungen gefallen lassen bzw. nicht über die wirtschaftlichen Mittel bzw. über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, um gegen die Versicherung vorzugehen. Die Rechtsprechung zur Regulierungsdauer der Versicherungen ist dagegen tatsächlich sehr streng und verlangt von der Versicherung eine Regulierung spätestens nach 4-6 Wochen.
Welche Nachweise und Dokumente sollte man seiner Versicherung eigentlich vorlegen, um eine Schadensregulierung zu erhalten?
Thomas Krziminski: Ideal ist es, wenn Fotos von der Unfallstelle und Zeugen (mit Adresse und Telefonnummer!) mitgeteilt werden. Die Polizei ist zudem bei Anfrage durch einen Rechtsanwalt auch verpflichtet, eine sogenannte verkürzte Aktenauskunft zum Unfallgeschehen zu übermitteln. Da es oft einige Monate dauern kann, bis die gesamte Akte über die Staatsanwaltschaft eingeht, sollte vorab immer eine verkürzte Auskunft angefordert werden. Bei Kleinunfällen nimmt die Polizei allerdings wiederum nur die Personalien auf und beschäftigt sich nicht mit der Haftungsfrage. Die Schadenshöhe sollte durch einen „seriösen“ Gutachter festgestellt werden. „Gefälligkeitsgutachten“ führen meist nur zu einer Verzögerung und Kürzungen.
Was kann man tun, wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert?
Thomas Krziminski: Sie sollten immer Fristen setzen und nach Ablauf der Frist einen Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht beauftragen.
Können Sie ein oder zwei Beispiele aufführen, in welchen bekannten Fällen Versicherungsnehmer den Schaden selbst zahlen mussten?
Thomas Krziminski: Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung scheint es vermeintlich oft klare Fälle zu geben, wie den Auffahrunfall. Wenn aber der Unfallgegner behauptet, Sie wären rückwärts gefahren, ist die Haftungsfrage wieder ungeklärt. In der Kaskoversicherung geht es oft um Kürzungen wegen Fahrten unter Alkoholeinfluss und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Unter welchen Umständen könnte sich ein Gerichtsverfahren zum Einklagen des Schadensersatzes lohnen?
Thomas Krziminski: Ob sich ein Gerichtsverfahren lohnt, kann immer nur im Einzelfall berücksichtigt werden. Meist lohnt sich ein solches Verfahren jedoch nur mit einer (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung. Die Erfolgsaussichten hängen dann nämlich oft vom Ergebnis einer Zeugenaussage oder dem Ergebnis eines Gutachtens ab und sind somit schwierig zu prognostizieren. Gerade die (gerichtlichen) Gutachterkosten können ein solches Verfahren dann ohne Rechtsschutzversicherung unrentabel machen.
Was sagen Sie, könnte auch ein Sachverständiger bei einer verzögerten Schadensregulierung von Vorteil sein?
Thomas Krziminski: Ein Sachverständiger bzw. ein Sachverständigengutachten ist aus meiner Sicht für jede Schadensregulierung zwingenden Voraussetzung, da ein Kostenvoranschlag zu ungenau ist und im Übrigen den Schaden auch nicht beweissicher festhält. Zu beachten ist, dass man als Geschädigter sich seinen eigenen Gutachter aussuchen kann und einer Vorgabe der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung nicht zustimmen sollte. Bei einem unverschuldeten Unfall müssen die Gutachterkosten von der der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen werden. Anders ist dies bei der eigenen Kaskoversicherung. Hier gibt die Versicherung den Gutachter vor.