Dr. Carsten Brückner: Investitionen und Reformen müssen Hand in Hand gehen

Interview mit Dr. Carsten Brückner
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner, Geschäftsführender Vorstand von Haus & Grund Berlin, über neue gesetzliche Regelungen im Immobilienrecht.

In wieweit behindert der Streit zwischen SPD und CDU zum „Baulandmobilisierungsgesetz“ in Verbindung mit dem „Umwandlungsverbot“ die Arbeit von Maklern und Wohnungsbauunternehmen? 

Dr. Carsten Brückner: Die Schaffung von Wohnungseigentum ist eine Möglichkeit der Eigentumsbildung und Altersvorsorge für viele Menschen. Ob Neubau oder Umwandlung; zunächst sind Investitionen erforderlich, um die Voraussetzung für die Eigentumsbildung überhaupt zu schaffen. Die politische Uneinigkeit der Regierungsparteien führt zu einer starken Verunsicherung bei den Investitionen und wird diese dauerhaft vermindern.

Es sieht so aus, dass in Zukunft Eigentümer eines Mehrfamilienhauses eine Genehmigung zum Abverkauf einzelner Wohnungen brauchen. Finden Sie diesen Gesetzentwurf gerecht?

Dr. Carsten Brückner: Die Umwandlung von Häusern mit mehreren Wohnungen in Wohnungseigentum soll grundsätzlich unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt werden. Private Eigentümer, die in der Umwandlung und in dem Verkauf einzelner Wohnungen eine Möglichkeit sehen, Altersvorsorge und Eigentumserhalt miteinander zu verbinden, haben diese Handlungsoption nicht mehr. Das wird dazu führen, dass das gesamte Objekt veräußert wird. Aufgrund der Marktsituation werden die Immobilienbestände mehr und mehr an Großinvestoren wechseln.

Können Sie uns erklären, worum es in dem Baulandmobilisierungsgesetz genau geht?

Dr. Carsten Brückner: Das Baulandmobilisierungsgesetz soll die Voraussetzungen verbessern, um Wohnraum zu schaffen und die Stellung der Mieter verbessern.

Wer entscheidet zukünftig, ob Mietwohnungen in Eigentumswohnungen (ETW) umgewandelt werden dürfen und welche Kriterien liegen dem zugrunde?

Dr. Carsten Brückner: Nach den Plänen des Gesetzgebers soll die Umwandlung in Wohnungseigentum durch staatliche Stellen genehmigt werden. Dabei bleibt es dem jeweiligen Landesgesetz- und Verordnungsgeber vorbehalten, die Zuständigkeiten der Erlaubniserteilung selbst zu regeln. Zuständig werden zukünftig auch weiterhin Bezirksämter und Kommunalämter sein.

Warum will die Regierung eigentlich so vehement ein Umwandlungsverbot im Baugesetz verankern?

Dr. Carsten Brückner: Bestimmte politische Kräfte wollen das Umwandlungsverbot durchsetzen. Offensichtlich ist das Verbot Verschiebemasse der CDU, um auf anderen politischen Feldern Zugeständnisse von der SPD zu erhalten. So können unabhängig von den negativen Auswirkungen für das Eigentum und die Eigentümer/innen beide Regierungsparteien vom Umwandlungsverbot profitieren und als Erfolg für sich verkaufen.

Dieses Verbot sorgt letztendlich dafür, dass die zur Verfügung stehenden ETWs dann durch die Verknappung noch teurer werden. Macht der Gesetzesentwurf Sinn?

Dr. Carsten Brückner: Das angestrebte Umwandlungsverbot macht keinen Sinn. Folge wird ein Übermaß an Nachfrage nach Wohnungseigentum sein, die vom Markt nicht mehr bedient werden kann. Das wird dazu führen, dass die Preise für Wohnungseigentum steigen mit der Folge, dass sich nicht nur aufgrund der Verknappung, sondern auch aufgrund der Verteuerung immer weniger Menschen Wohnungseigentum und damit ihre „eigenen vier Wände“ leisten können.

Die Forderung nach Investitionen statt Reformen in der Immobilienwirtschaft wird so ausgebremst. Gibt es keine Alternativen?

Dr. Carsten Brückner: Investitionen und Reformen müssen Hand in Hand gehen. Neben verbesserten Rahmenbedingungen müssen Investitionen getätigt werden, um die Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu beseitigen. Handlungsverbote und Investitionshindernisse führen nicht zu den von der Bevölkerung erwarteten Ergebnissen. Das zeigt sich deutlich an den bereits eingeführten erheblichen Handlungs- und Investitionsbeschränkungen des Gesetzgebers.

Herr Dr. Brückner, vielen Dank für das Gespräch.

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