Birgit Slametschka ist selbständige Physiotherapeutin mit dem Schwerpunkt Atemtherapie in ihrer Praxis in Berlin. Mit ihr sprechen wir über den Unterschied zwischen Krankengymnastik und Bewegungstherapie, die Möglichkeiten der Krankenkassen sowie die Erläuterung der physikalischen Therapie.
Wie kann der Patient bei der Vielzahl an Physiotherapeuten denjenigen herausfinden, der ihm optimal helfen kann?
Birgit Slametschka: Hierfür ist es hilfreich, wenn die Physiotherapie-Praxen eine aussagekräftige Website mit entsprechenden Stichwörtern schalten, aber auch mit den Arztpraxen zusammenarbeiten, um dort ihre Expertise zu kommunizieren. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, über Berufsverband oder Fachvereinigungen Anfragen zu stellen. In meinem Falle wäre das Physio-Deutschland (ZVK), die AG Atemtherapie oder die Atemwegsliga.
Früher hieß es „Krankengymnastik, heute heisst es „Bewegungstherapie“ und findet auch Anwendung bei Nicht-Kranken. Können Sie den Unterschied erläutern?
Birgit Slametschka: Als ich die Ausbildung gemacht habe, hieß es, dass Krankengymnastik nur von Krankengymnasten (frühere Berufsbezeichnung in W-Deutschland, seit 1994 internationale Berufsbezeichnung des Physiotherapeuten auch hier in D gesetzlich eingeführt) bzw. Physiotherapeuten durchgeführt werden und abgerechnet werden darf. Entsprechend ist dies auch ein Abrechnungsposten im Heilmittelkatalog. Bewegungstherapie durfte auch von Masseuren und Bademeistern durchgeführt werden. Krankengymnastik kommt v.a. bei Störungen und Krankheitsbildern zum Einsatz, Bewegungstherapie kommt oft eher zu präventiven Zwecken zum Einsatz.
Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie besser einen Physiotherapeuten aufsuchen sollten, statt „nur“ zur Massage zu gehen, wenn sie beispielsweise Rückenprobleme haben. Wie sehen die von der Krankenkasse angebotenen Möglichkeiten dabei aus?
Birgit Slametschka: Der Weg zum Physiotherapeuten führt in der Regel über den Arzt, der die physiotherapeutische Behandlung verordnet. Diese wird von der Krankenkasse übernommen. Ob die Krankenkassen den Patienten behilflich sind und sie informieren, welche Heilmittel bei bestimmten Beschwerden vom wem angeboten werden, ist mir nicht bekannt. Sicher wäre das eine gute Sache, wenn es hier ein Portal dafür gäbe.
Können Sie kurz schildern, was eine physikalische Therapie ist und wie sich die Bereiche Massage, Elektrotherapie, Hydrotherapie sowie Thermotherapie voneinander unterscheiden?
Birgit Slametschka: Alle genannten Methoden gehören zur physikalischen Therapie. Ihnen gemeinsam ist, dass mittels physikalischer Kräfte wie Wärme, Kälte, Strom, Ultraschallwellen, aber auch mechanischer Einwirkung gezielte und angepasste Reize gesetzt werden, um Schmerzen zu lindern sowie lokal den Stoffwechsel im Gewebe zu beeinflussen. Dies kommt in der Regel bei bestimmten Beschwerden und Krankheitsbildern zum Einsatz und soll den Heilprozess positiv beeinflussen.
Welchen Einfluss übt der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V auf Ihren Berufszweig aus und wofür steht so ein Verband?
Birgit Slametschka: Der ZVK, heute Physio-Deutschland e.V., ist der größte von vier, fünf oder noch mehr Berufsverbänden der Physiotherapeuten in Deutschland. Die Berufsverbände führen die Preisverhandlungen mit den Krankenkassen durch. Ansonsten informieren sie ihre Mitglieder über aktuelle Entwicklungen und nehmen begrenzt auch berufspolitische Interessen ihrer Mitglieder wahr. Insgesamt sind nur etwa 30 % aller PTs Mitglieder in Berufsverbänden.
Bedarf es besonderer Ausbildungen oder Fähigkeiten, um den Beruf des/der Physiotherapeut/in zu ergreifen?
Birgit Slametschka: Der Beruf des PT ist gesetzlich geschützt und in der Ausbildungsordnung von 1994 sind die Inhalte klar geregelt. Der Abschuss ist das Staatsexamen. Es gibt staatliche Fach- und staatlich anerkannte Privatschulen, an denen dieser Beruf erlernt werden kann. Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung sind die Praxiseinsätze, die zumeist in den verschiedenen Fachabteilungen von Krankenhäusern durchgeführt werden ( Orthopädie, Chirurgie, Neurologie, Gynäkologie, Innere Medizin, Geriatrie, Rehabilitation, Pädiatrie).
Zahlt die Krankenkasse grundsätzlich jede Behandlung, die der Arzt verschreibt?
Birgit Slametschka: Umfang und genaue Maßnahmen sind im Heilmittekatalog geregelt. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das Gremium, das darüber entscheidet, welche Maßnahmen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Therapieberufe (Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Diätassistenten) sind hier nicht vertreten.
Vielen Dank für dieses interessante Interview zum Thema physikalische Therapie. Gut zu wissen, dass der Beruf des Physiotherapeuten gesetzlich geschützt ist. Meine Tochter interessiert sich für diese Berufslaufbahn und ich werde ihr diesen Artikel mal weiterleiten.
Vielen Dank für diesen Beitrag über Krankengymnastik. Interessant, dass es jetzt nur ein alter Name von Bewegungstherapie ist. Ich wusste nicht, dass meine Massage gegen Rückenschmerzen eigentlich ein Teil von Krankengymnastik ist.