Erben mehrere Personen gleichzeitig, kommt es zur Erbengemeinschaft. Das kommt regelmäßig vor, das Einsetzen eines einzigen Erben ist meist nicht der Regelfall (= Alleinerbe). So z. B. wenn ein überlebender Ehegatte zusammen mit Kindern des Erblassers im Testament als Erbe bestimmt worden ist (= Miterben).