Abmahnungen: Fristablauf beachten – Dr. Tim Wittwer (KSB INTAX v. Bismarck)

Interview mit Dr. Tim Wittwer
Rechtsanwalt Dr. Tim Wittwer ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei KSB INTAX v. Bismarck. Im Interview spricht er über private und geschäftliche Abmahnungen und verweist trotz aller Vorsicht auf ein unternehmerisches (Rest) Risiko.

Massenabmahnungen sorgen immer wieder für Aufsehen und Ärger bei den Betroffenen. Was sollten Unternehmen und Privatpersonen unternehmen, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt?

Dr. Tim Wittwer: Eine Abmahnung sollte man auf keinen Fall unbeachtet in den Papierkorb werfen. Ob eine Abmahnung rechtswidrig oder rechtmäßig ist, lässt sich für den Laien kaum erkennen. Ein erfahrener Rechtsbeistand kann aber in der Regel schnell beurteilen, ob an der Abmahnung etwas dran ist und Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen. Auch die in den Schreiben regelmäßig enthaltenen Fristen sollte man unbedingt beachten. Schon allein der Fristablauf kann zu weiteren rechtlichen Schritten des Abmahners führen, z.B. zu einer einstweiligen Verfügung. Das kann teuer werden und lässt sich in vielen Fällen leicht vermeiden.

Welche sind die häufigsten Fälle aus denen abgemahnt wird?

Dr. Tim Wittwer: Im privaten Bereich sind das häufig Urheberrechtsverletzungen, also Filesharing, Bildertausch usw. Im unternehmerischen Bereich kommen Verstöße gegen Informationspflichten, unzulässige AGB-Regelungen, Verletzung von Preisvorschriften, Wettbewerbsverstöße und vieles mehr hinzu. Die möglichen Abmahngründe sind sehr vielfältig. Datenschutzverstöße sind ein neueres Thema, das nach unserer Erfahrung aber noch kein Bereich massenhafter Abmahnungen ist.

Lassen sich ungerechtfertigte Massenschreiben auf Anhieb identifizieren oder ist immer anwaltlicher Rat notwendig?

Dr. Tim Wittwer: Eine ungerechtfertigte Abmahnung lässt sich nur schwer ad hoc identifizieren, wenn man mit dem Thema keine Erfahrung hat. Auch vielfach versandte Abmahnschreiben sind nicht per se rechtswidrig. Manchmal lässt sich an der Form der Abmahnung erkennen, dass an den Vorwürfen vermutlich nichts dran ist, z.B. aus wenigen Zeilen bestehende Abmahnungen per E-Mail. Das ist aber nicht die Regel.

Ist es notwendig bei ungerechtfertigten Abmahnschreiben zu handeln?

Dr. Tim Wittwer: Nein, das ist rechtlich nicht notwendig. Wie die Reaktion auf eine Abmahnung ausfallen sollte, ist allerdings sehr individuell. In manchen Fällen kann man die Abmahnung ganz ignorieren, in der Mehrzahl der Fälle ist eine Reaktion der bessere Weg. Auch wenn es paradox erscheinen mag, ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung (die typischerweise in einer Abmahnung eingefordert wird) manchmal die klügere Reaktion, selbst wenn die Abmahnung unberechtigt ist. Am anderen Ende des Spektrums gibt es auch Betroffene, die sich trotz berechtigter Abmahnung lieber verklagen lassen, als eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch das kann sich langfristig auszahlen. Das richtige Vorgehen kann man nur persönlich und von Fall zu Fall abstimmen.

Wie sollte vorgegangen werden, wenn der Grund der Abmahnung korrekt ist? Wer trägt in diesen Fällen die Kosten?

Dr. Tim Wittwer: Es gibt im Grunde keine standardisierten Lösungen. Die häufigste Reaktion ist vermutlich die Abgabe einer angepassten Unterlassungserklärung. Das muss man sich aber im Vorfeld gut überlegen. Die Kosten trägt dann der Abgemahnte. Die Höhe der Kosten ist dabei sehr unterschiedlich und abhängig vom Sachverhalt und dem Abmahner. Ein Wettbewerbsverband kann sich mit ca. 200,- € zufrieden geben, anwaltliche Abmahnungen können mehrere Hundert oder Tausend Euro kosten. Es ist auch nicht immer mit den Abmahnkosten getan. Gerade im Bereich von Urheberrechtsverletzungen kommen häufig Schadensersatzforderungen hinzu. Das kann bis in den sechsstelligen Bereich gehen.

Wie lassen sich die typischen Abmahngründe im Vorfeld vermeiden?

Dr. Tim Wittwer: Die meisten Abmahnungen lassen sich durch eine rechtliche Prüfung im Vorfeld vermeiden. Das kann eine AGB-Prüfung sein, die Durchsicht der Datenschutzerklärung, die Prüfung von Werbeanzeigen, Promotions, Verträgen, Social Media-Auftritten usw. Bei potentiell teuren Fehlern wie Markenverletzungen oder Urheberrechtsverstößen empfiehlt sich eine rechtliche Absicherung im Vorfeld ohnehin. Und wenn trotz aller Prüfung im alltäglichen Chaos mal eine Preisangabe verrutscht, gehört dies zum unternehmerischen Risiko. Solche Fälle kann man in der Regel auch verhältnismäßig kostengünstig wieder einfangen.

Herr Dr. Wittwer, vielen Dank für das Gespräch.

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