Alexander Schäfer ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Schäfer 6 Bremer in Mainz. Mit ihm sprechen wir über Kfz-Versicherungen, Vorlegen von Dokumenten sowie Übernahme durch einen Sachverständigen.
Immer öfter klagen Kunden nach einem Unfall, dass ihre Kfz-Versicherung nicht zahlt oder eine mögliche Regulierung durch hohe Wartezeiten verzögert wird. Warum zahlen einige Versicherungen nicht und stellen sich quer, wenn einer ihrer Kunden geschädigt worden ist?
Alexander Schäfer: Die Frage ist möglicherweise schon falsch gestellt, denn es klassischerweise ist es nicht die eigene, sondern die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung, die dem Geschädigten seinen Schaden nicht ersetzt. Für den Versicherungskunden selbst wäre nur die Vollkaskoversicherung zuständig.
Welche Nachweise und Dokumente sollte man seiner Versicherung eigentlich vorlegen, um eine Schadensregulierung zu erhalten?
Alexander Schäfer: Rechnung, KVA oder Schadensgutachten, Atteste, Arztberichte, Fotos, Zeugenberichte, Quittungen.
Was kann man tun, wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert?
Alexander Schäfer: Druck machen mit Hilfe eines Anwalts oder des Gerichts, notfalls bis hin zur Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel.
Können Sie ein oder zwei Beispiele aufführen, in welchen bekannten Fällen Versicherungsnehmer den Schaden selber zahlen mussten?
Alexander Schäfer: Die Versicherungsnehmer mussten den Schaden nicht selbst zahlen, sondern sie sind korrekter ausgedrückt darauf sitzen geblieben. Das kommt ständig vor, weil es zum Geschäftsmodell der Versicherungsbranche gehört, auch berechtige Ansprüche nicht zu erfüllen und somit Kosten zu sparen.
Unter welchen Umständen könnte sich ein Gerichtsverfahren zum Einklagen des Schadensersatzes lohnen?
Alexander Schäfer: Immer dann, wenn nach der Rechtslage, die im Wesentlichen durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH geprägt ist, ein Zahlungsanspruch besteht, den die gegnerische Versicherung nicht begleicht.
Was sagen Sie, könnte auch ein Sachverständiger bei einer verzögerten Schadensregulierung von Vorteil sein?
Alexander Schäfer: Ja, zwecks Beweisdokumentation und zur Bezifferung von Zeitwert, Restwert und merkantilem Minderwert.