Anlegerschutz ist nicht Aufgabe der BaFin – Rechtsanwalt Rainer Lenzen

Interview mit Rainer Lenzen
Rainer Lenzen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Interview spricht der Rechtsanwalt über die Verantwortung von Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden im Wirecard-Skandal.

Mit Wirecard ist erstmals ein DAX-Unternehmen in die Insolvenz gerutscht. Was ist der aktuelle Stand der Dinge?

Rainer Lenzen: Derzeit überschlagen sich die Nachrichten zum Komplex „Wirecard“. Zusammengefasst wird berichtet (bspw. Handelsblatt – RAZZIA BEIM ZAHLUNGSDIENSTLEISTER-Wirtschaftskrimi um Wirecard: Ermittler nehmen weitere Ad-hoc-Mitteilung ins Visier, 01.07.2020), bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehe es nicht mehr nur um Bilanzfälschung und Marktmanipulation, sondern auch um Betrug. Auch habe sich (so bspw. Tagesschau.de – Bilanzskandal-Weiterer Wirecard-Manager stellt sich, 06.07.2020) nach Herrn Braun, welcher wohl nach Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen wurde – ein weiterer Vorstand – wohl nicht Herr Marsalek – den deutschen Behörden gestellt, ihm werden wohl besonders schwerer gemeinschaftlicher Betrug sowie Beihilfe zu anderen Straftaten vorgeworfen.

Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung wird nach meiner Einschätzung aber auch im zivilrechtlichen Bereich einiges auf die Beteiligten zukommen. So ist mit einem Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) ebenso zu rechnen, wie mit Verfahren gegen die einzelnen beteiligten Entscheidungsträger bei Wirecard, aber wohl auch gegen die Wirtschaftsprüfer. Daneben wird aller Voraussicht nach das (bereits beantragte) Insolvenzverfahren eröffnet, im Rahmen dessen Investoren Ihre Ansprüche dem Insolvenzverwalter anmelden sollten.

Welche strafrechtlichen Tatbestände stehen im Raum?

Rainer Lenzen: Derzeit konzentrieren sich die Ermittlungen nach meinem Kenntnisstand auf Betrug (§ 263 StGB), Marktmanipulation (bspw. gem. § 264a StGB, § 120 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 15 Nr. 2 sowie § 119 Abs. 1 WpHG i.V.m. Art. 12 MMVO) und Bilanzfälschung (bspw. § 283b StGB, §§ 331, 332 HGB).

Neben dem Wirecard-Management gibt es auch Kritik an den Wirtschaftsprüfern. Zu Recht?

Rainer Lenzen: Nach hiesiger Ansicht bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die Wirtschaftsprüfer bereits früh – wohl schon seit 2008 – sich aufdrängende Unklarheiten in den Büchern und Belegen der Wirecard AG nicht aufgeklärt und die Abschlüsse dennoch testiert haben. Dabei hat Wirecard regelmäßig gerade unter Bezugnahme auf eine unabhängige Prüfung den Markt – also die Investoren – beruhigen können. Allerdings dürfte die Inanspruchnahme einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus meiner Sicht im Einzelfall gründlich zu prüfen sein. Demgegenüber dürfte der vieldiskutierte Amtshaftungsanspruch gegen die BaFin mangels drittschützender Wirkung der Amtspflichten der BaFin ausgeschlossen sein, die Amtspflichten der BaFin werden nach § 4 Abs. 4 FinDAG (Vormals § 6 Abs. 4 KWG.) ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrgenommen.

Welche Haftungsansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer kommen in Frage?

Rainer Lenzen: Grundsätzlich ermöglicht § 823 Abs. 2 BGB den Durchgriff auf die bereits erwähnten straf- oder handelsrechtlichen Normen, d.h. – kurz gefasst – wer durch einen Verstoß gegen drittschützende Normen einen Schaden erleidet, kann vom Schädiger Ersatz verlangen. Daneben ist zu prüfen, inwieweit der Schutzbereich des Vertragsverhältnisses zwischen den Wirtschaftsprüfern und Wirecard auch Anleger einschließt, schließlich soll die Prüfung ja dem Markt bestätigen, dass die Zahlen in Ordnung sind.

Auch die BaFin wird massiv für ihr Verhalten kritisiert. Was ist schiefgelaufen bei der Finanzaufsicht?

Rainer Lenzen: Wenngleich die BaFin nach meiner Einschätzung in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte im Bereich des Anlegerschutzes gemacht hat, ist ihr vornehmliches Selbstverständnis meiner Erfahrung nach gerichtet auf den Schutz des deutschen Finanzmarktes.

S&K, P&R und jetzt Wirecard: Die BaFin versagt regelmäßig bei der Aufsicht. Ist die Behörde ein zahnloser Tiger?

Rainer Lenzen: § 4 Abs. 4 FinDAG stellt ausdrücklich klar, dass die BaFin ihre „Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr“ nimmt. Dies bedeutet übersetzt, dass sie ihre Aufgaben und Befugnisse eben nicht zum Schutz des einzelnen Anlegers wahrnimmt, es ist schlicht nicht ihre Aufgabe, Anleger vor Verlusten durch Fehlleitungen der Unternehmen oder gar Betrug zu schützen. Kernpunkt von Reformbemühungen dürfte aus meiner Sicht daher die ausdrückliche Aufgabenstellung des Anlegerschutzes darstellen, aber auch Finanzierungsfragen. Die BaFin deckt ihre Ausgaben vollständig durch eigene Umlagen, Gebühren und Erstattungen. Sie erhält keine Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Vielmehr zieht die BaFin zur Kostentragung die von ihr beaufsichtigten Unternehmen heran.

Olaf Scholz will die BaFin reformieren. Welche Vorschläge stehen im Raum?

Rainer Lenzen: Nach meinem Kenntnisstand soll die BaFin im Wesentlichen mehr Kompetenzen erhalten und, sofern die Prüfung ergibt, dass die BaFin mehr Geld brauche, werde er sich dafür einsetzen…

Wie bewerten Sie die Pläne?

Rainer Lenzen: Aus meiner Sicht greifen die – mir bisher bekannten – Ansätze zu kurz, wie bereits ausgeführt müssten der Anlegerschutz und die Finanzierungsfrage konkret diskutiert werden.

Die Wirecard-Insolvenz hat Milliardenschäden hinterlassen. Was können die geschädigten Aktionäre jetzt machen?

Rainer Lenzen: Ein Vorgehen gegen die Wirecard AG selbst dürfte vor dem Hintergrund des (zu erwartenden) Insolvenzverfahrens und der angekündigten Zerschlagung jedenfalls wirtschaftlich nicht erfolgversprechend sein. In Betracht kommt ein Vorgehen gegen die beteiligten Entscheidungsträger bei Wirecard und ein Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfer, wobei eine eingehende Prüfung im Einzelfall mir unerlässlich erscheint. Daneben sollten Investoren ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden.

Herr Lenzen, vielen Dank für das Gespräch.

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