„Betriebe müssen die Umsatzsteuersenkung nicht weitergeben“ – Alexander Weigert (ECOVIS AG)

Interview mit Alexander Weigert
Alexander Weigert ist Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Vorstand der ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft. Im Interview spricht er über die steuerrechtlichen Folgen der Corona-Hilfspakete und kritisiert das Kosten-Nutzen-Verhältnis der temporären Umsatzsteuersenkung.

Durch den Lockdown der Wirtschaft sind viele Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Welche Möglichkeiten gibt es aktuell, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu vermeiden?

Alexander Weigert: Der Gesetzgeber hat in einer unglaublichen Geschwindigkeit zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, die den Unternehmen Liquiditätsspielräume geben: Anfangs waren das Steuerstundungen oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen. Und natürlich sorgt das Kurzarbeitergeld für erhebliche Erleichterung. Die erleichterte Kreditvergabe mit einer hundertprozentigen Risikoübernahme für die Hausbank – so etwas hat es noch nie gegeben. Mit der neuen Corona-Überbrückungshilfe gibt es nach der Corona-Soforthilfe ein weiteres Unterstützungsprogramm für Unternehmen, die durch die staatlichen Zwangsmaßnahmen nach wie vor erheblich beeinträchtigt sind. Hier können die Betriebe zwischen 9.000 und 150.000 Euro bekommen.

Welche steuerlichen Änderungen hat der Gesetzgeber beschlossen, um Unternehmen zu unterstützen, die von der Corona-Krise betroffen sind?

Alexander Weigert: Rein steuerlich können die Unternehmen schon jetzt aktuelle Verluste mit 2019 verrechnen, was per pauschalem Verlustrücktrag funktioniert. Das heißt, ohne dass man den Verlust aus 2020 schon konkret kennt. Steuerliche Anreize, um Investitionen anzuregen, hat der Gesetzgeber mit der jetzt wieder eingeführten degressiven Abschreibung geschaffen.

Welche Regelungen sind zu beachten, wenn Mitarbeiter in Kurzarbeit sind?

Alexander Weigert: Wichtig ist, dass die Mitarbeiter der Kurzarbeit zustimmen müssen. Insgesamt sind die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sehr streng – und die Abrechnung und die Nachweise sind durchaus aufwendig. Von Ende März bis in den Mai hinein haben uns unsere Mandanten hauptsächlich zu diesem Thema angefragt. Im April waren bundesweit 6,8 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Steuerlich, arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich ist das ein richtig dickes Brett, denn es geht um viel Geld.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat Kurzarbeit für Unternehmen und Beschäftigte?

Alexander Weigert: Für die Unternehmer gibt es keine steuerlichen Auswirkungen. Sie bekommen das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit und zahlen es ihren Mitarbeitern aus. Das senkt natürlich die Lohnkosten. Arbeitnehmer, die bisher noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, werden nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld möglicherweise eine Überraschung erleben. Denn das Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Auch wer noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, muss vermutlich 2021 eine abgeben, weil ihn das Finanzamt dazu auffordert.

Was ist bei der Umstellung auf Homeoffice zu beachten?

Alexander Weigert: Hier sind bei uns die Arbeitsrechtler und IT-Berater gefragt. Wer seinen Mitarbeitern anbietet, dass sie von zu Hause aus arbeiten können, sollte mehrere Dinge beachten: Echtes Homeoffice oder Telearbeit, das erfordert einen voll eingerichteten Arbeitsplatz. Die günstigere Variante ist mobiles Arbeiten. Für beides sollten aber klare Regeln gelten. Wie zum Beispiel, die Anzahl der Tage, an denen Homeoffice gewährt wird, welche Wochentage infrage kommen und eine Vereinbarung zur Übernahme eventueller Kosten. In sensiblen Berufen, wie etwa bei Steuerberatern und Rechtsanwälten, ist auch das Thema Datenschutz wichtig. Ein Recht auf Homeoffice gibt es übrigens nicht, auch wenn es politisch kurz im Gespräch war.

Gibt es staatliche Unterstützung für Unternehmen oder Beschäftigte?

Alexander Weigert: Unternehmen, die sich beraten lassen, um den entsprechenden Digitalisierungsgrad ihres Unternehmens voran zu treiben, können sich die Beratungsleistung fördern lassen. Auf Bundesebene gibt es hierfür das Programm „Go digital“. Damit bekommen Unternehmer einen Beratungszuschuss von 50 Prozent.

Die Regierung hat die Absenkungen der Umsatzsteuer von Juli bis Dezember 2020 beschlossen. Was müssen Unternehmen in dieser Phase beachten?

Alexander Weigert: Wichtig ist, dass Unternehmen die eigenen Rechnungen korrekt ausstellen und auch darauf achten, dass Rechnungen korrekt ausgestellt sind, die sie selbst bekommen. Auf saubere zeitliche Abgrenzungen bei der Buchführung ist ebenfalls zu achten. Das Thema Teilleistungen ist riesig und beschäftigt Unternehmen extrem. Rechnungskorrekturen im Nachhinein sind zeitaufwendig. Wir empfehlen, das zu vermeiden. Auch wenn die Schlacht um die Kunden scheinbar gerade richtig losgeht: Die Betriebe müssen die Umsatzsteuersenkung nicht weitergeben. Ein Großteil der Betriebe wird dies voraussichtlich tun, auch wenn ein Auftrag zum Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer vergeben wurde.

Welche Probleme bringt die temporäre Umsatzsteuersenkung mit sich?

Alexander Weigert: Sie macht unglaublich viel Arbeit. Diese Arbeit wäre aus unserer Sicht sinnvoll investiert, wenn wir ab Januar nicht wieder zur alten Mehrwertsteuer zurückgehen würden. Und ganz ehrlich: Die Regierung will damit die Kauflust der Menschen wecken. Viele Käufe oder die Beauftragung von Handwerkern werden jetzt ins zweite Halbjahr verschoben. Zu einem nachhaltigen Konjunkturaufschwung wird das nicht führen, da der Corona-Virus ja leider noch nicht weg ist.

Herr Weigert, vielen Dank für das Gespräch.

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