Dr. Bettina Breitenbücher: Die aktuelle wirtschaftliche Situation im Mittelstand

Interview mit Dr. Bettina Breitenbücher
Dr. Bettina Breitenbücher ist Gründerin, Partnerin und Geschäftsfüherin von BREITENBÜCHER Rechtsanwälte. Mit Ihr sprechen wir im Interview über die aktuelle wirtschaftliche Situation im Mittelstand, die Angst vor einer Insolvenzwelle sowie die Pflicht zur Insolvenzanmeldung.

Die deutsche Wirtschaft ist im letzten Jahr um 5% eingebrochen. Gleichzeitig wurden großzügige finanzielle Hilfen vom Staat gewährt. Wie bewerten Sie die aktuelle wirtschaftliche Situation im Mittelstand?

Dr. Bettina Breitenbücher: Dies ist differenziert zu betrachten. Schaut man sich den Höhenflug des DAX an, zeichnet sich ab, dass es insbesondere dem exportorientierten Mittelstand aufgrund des wiederbelebten Konsums vor allem in China wieder gut geht. In anderen Branchen helfen Kurzarbeitergeld und die Überbrückungskredite. Selbst Gastronomie und Hotellerie profitieren von den Zuschüssen, die sich am Umsatz und nicht am Gewinn des Unternehmens orientierten. Es wird also Branchen oder Unternehmen geben, die gut durch die Krise kommen und solche, denen nicht ausreichend geholfen wurde.  

In den Medien geistert die Angst vor einer Insolvenzwelle. Zu Recht?

Dr. Bettina Breitenbücher: Nein, viele Unternehmen werden (mehr oder weniger gut) durch die Krise kommen. Neben den wirtschaftlichen Maßnahmen spielt hier auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eine Rolle, deren Verlängerung erneut diskutiert wird, und zwar aktuell bis 31.03.2021. Es ist auch davon auszugehen, dass der politische Wille vorhanden ist, eine Insolvenzwelle zu vermeiden.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Dr. Bettina Breitenbücher: Der stationäre Einzelhandel, Kunst und Kultur und branchenunabhängig auch eher kleinere Unternehmen, die keinen langen finanziellen Atem haben.

Die Pflicht zur Insolvenzanmeldung wurde temporär ausgesetzt und Ende 2020 wieder in Kraft gesetzt. Wie stark wurde diese Regelung in Anspruch genommen?

Dr. Bettina Breitenbücher: Diese Regelung wurde und wird noch stark in Anspruch genommen. Die Insolvenzzahlen sind so niedrig wie noch nie.

Spüren Sie derzeit im Alltag einen erhöhten Beratungsbedarf?

Dr. Bettina Breitenbücher: Der Beratungsbedarf im Mittelstand konzentriert sich derzeit eher auf die Beschaffung von Überbrückungshilfen, Darlehen und Zuschüssen, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Mit dem neuen Restrukturierungsrahmen StaRUG soll Unternehmen die Möglichkeit zur Sanierung vor einer Insolvenz erleichtert werden. Welche sind im Alltag die wichtigsten Änderungen?

Dr. Bettina Breitenbücher: Mit der Festschreibung, die Liquidität des Unternehmens auf einen Zeitraum von 24 Monate im Voraus zu betrachten und zu dokumentieren, wird faktisch die Überschuldung als Insolvenzgrund aufgewertet. Dies wird flankiert von der Neudefinition der Überschuldung und den geänderten Insolvenzgründen. In der Fachwelt wird schon seit langem über eine Abschaffung des Insolvenzgrundes der Überschuldung diskutiert, da es andere europäische Staaten gibt, in denen dieser Insolvenzgrund nicht existiert.

 Darüber hinaus soll die Geschäftsleitung ab Verfahrenseinleitung nicht mehr den Gesellschaftern verpflichtet sein (Unternehmensinteresse), sondern den Gläubigerinteressen, wie in einem Insolvenzverfahren. Obwohl es sich bei dem neuen Verfahren gerade nicht um ein Insolvenzverfahren handelt. Da aus Sicht der Gläubiger in der Regel auch der Verkauf des Unternehmens zur Diskussion steht, riskiert ein Gesellschafter, der die Einleitung dieses Verfahrens betreibt, dass er das Unternehmen am Ende verliert, ohne dass das Unternehmen schon insolvent gewesen wäre.

Außerdem gelten für Geschäftsführer neue Dokumentations- und Handlungspflichten.

Funktionieren die neuen Regelungen im Alltag?

Dr. Bettina Breitenbücher: Ja, es ist davon auszugehen, dass diese Regelungen überwiegend funktionieren werden. Schließlich hat der Gesetzgeber die Erkenntnisse aus der Evaluierung des ESUG, mit dem vor Jahren das Schutzschirmverfahren etabliert wurde, in das neue Gesetz einfließen lassen. Allerdings ergeben sich hier neue Überschneidungsbereiche zum Gesellschaftsrecht, die in der Fachwelt noch abschließend geklärt werden müssen. Am Ende werden aber sicher nicht sehr viele Unternehmen diesen Weg gehen können oder wollen, da das Verfahren komplex ist, Gefahren für die Gesellschafter birgt und auch hohe Beraterkosten auslösen wird.

Das Verfahren wird im Ergebnis jedoch ein geeignetes Instrument sein, die Entschuldung eines Unternehmens zu ermöglichen, wenn es rechtzeitig eingeleitet und strategisch geführt wird. Insbesondere Unternehmen, die nun KFW-Kredite oder ähnliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen mussten und in wenigen Jahren mit der Rückzahlung konfrontiert werden, im Übrigen aber ein stabiles Geschäftsmodell haben, werden diesen Weg beschreiten können.

Frau Dr. Breitenbücher, vielen Dank für das Gespräch!

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