Christian Cardone: Abgeschlossene Berufsausbildung wird für die Beschäftigung ausländischer Staatsbürger benötigt

Interview mit Christian Cardone
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Christian Cardone, Fachanwalt für Migrationsrecht über Fragen des Ausländerrechts und des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.

Das Einbürgerungsrecht stellt bei der Rekrutierung von High Potentials ein Handikap dar. Wann sollte ich mir als Migrant einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Unterstützung holen?

Christian Cardone: Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht braucht man immer dann, wenn konkrete Rechtsfragen zum Arbeitsverhältnis geklärt werden müssen, z. B. bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber bezüglich der Bezahlung. Geht es jedoch um eine aufenthaltsrechtliche Frage, also ob man als Ausländer in Deutschland überhaupt eine Arbeitserlaubnis haben darf oder um das Thema Einbürgerung, empfiehlt es sich, Fachanwalt für Migrationsrecht aufzusuchen.

Gibt es eine unterschiedliche Rechtsprechung zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung zwischen Fachkräften (z.B. IT-Spezialisten) und gewöhnlichen Arbeitskräften aus dem Ausland?

Christian Cardone: Das Gesetz unterscheidet zwischen Hochqualifizierten, also Fachkräften mit einem deutschen Hochschulabschluss, die eine Blaue Karte EU erhalten, und sonstigen qualifizierten Beschäftigten, welche eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung beantragen können. In jedem Fall wird eine abgeschlossene Berufsausbildung für die Erlaubnis einer Beschäftigung ausländischer Staatsbürger benötigt.

Ist eine solche Arbeitsgenehmigung zeitlich begrenzt oder unbegrenzt?

Christian Cardone: Die Aufenthaltserlaubnis ist immer zunächst befristet. Die Befristung kann variieren, was vom Arbeitsvertrag abhängen kann. In der Regel werden Aufenthaltserlaubnisse auf ein bis drei Jahre befristet. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die sogenannte Niederlassungserlaubnis kann erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Hierfür muss man je nach Aufenthaltstitel genügend Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesagentur für Arbeit, ob ein Antrag auf Arbeitserlaubnis genehmigt wird?

Christian Cardone: Die Bundesagentur für Arbeit wird bei dem Erteilungsverfahren von der Ausländerbehörde beteiligt und muss der Beschäftigung in der Regel zustimmen. Hierbei prüft sie hauptsächlich, ob die Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch zulässig ist. Es wird hier insbesondere beachtet, ob die Vergütung orts- und branchenüblich ist, ob der gesetzliche oder tarifliche Mindestlohn sowie die gesetzlich vorgesehenen Arbeitszeiten eingehalten sind. Die Vorrangprüfung – also die Prüfung, ob vorrangig deutsche Arbeitsuchende mit der gleichen Qualifikation eingestellt werden sollen – ist mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 01.03.2020 weitestgehend abgeschafft worden.

Macht es Sinn für Arbeitssuchende, die aus dem Ausland gekommen sind, gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen?

Christian Cardone: Gegen eine Ablehnung hat man stets die Möglichkeit der Klage. Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab.

Wer trägt die Kosten für einen Fachanwalt und mit welchen Kosten kann man in der Regel rechnen?

Christian Cardone: Bei aufenthaltsrechtlichen Prozessen trägt der Mandant meist selbst die Kosten, weil Rechtschutzversicherungen meist kein Aufenthaltsrecht abdecken. Anwälte können unterschiedlich abrechnen. Manche rechnen nach den gesetzlichen Gebühren ab, andere arbeiten auf Honorarbasis. Die Prozesskostenhilfe kann erst bei einem Gerichtsverfahren beantragt werden und wird nur erteilt, wenn man wirtschaftlich auch bedürftig ist.

Deutschland verspricht Fachkräften aus dem Ausland eine sofortige Arbeitsaufnahme. Geht dieser Schritt wirklich reibungslos vonstatten?

Christian Cardone: Die Verfahren laufen von Region zu Region und natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich schnell ab. Kommt es zum Klageverfahren ist die Dauer des Verfahrens vollkommen unabsehbar, was die Gefahr mit sich bringt, dass Arbeitgeber zwischenzeitlich abspringen.

Herr Rechtsanwalt Cardone, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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