Claudia Junker: Das AGB-Recht ist in der Tat sehr bedeutend

Interview mit Claudia Junker
Claudia Junker ist Generalbevollmächtigte der Deutschen Telekom. Mit ihr sprechen wir über AGB-Recht, Sinn und Zweck der AGBs sowie komplexe Rechtsmaterie.

Kaum eine Rechtsmaterie ist so bedeutend wie das AGB-Recht. Die AGB sind wohl der am häufigsten verwendete Bestandteil der Vertragsgestaltung. Was ist der Sinn und Zweck von den AGB?

Claudia Junker: Die Idee ist denkbar einfach. Stellen Sie sich vor, dass jeder Vertrag individuell ausgehandelt werden würde. Verdeutlichen wir das einmal an der Telekom Deutschland: Wir müssten mit unseren 48 Mio. Telekom-Deutschland-Mobilfunkkunden und -kundinnen individuelle Verträge aushandeln. Dazu kämen noch 17 Mio. Festnetz- und 14 Mio. Breitband-Anschlüsse dazu. Das ist schlicht nicht möglich. Durch AGB ist es also möglich, auf relativ einfachem Wege das vertraglich Vereinbarte für beide Vertragsparteien detailliert zu regeln. Das gilt natürlich insbesondere für das Massenmarkt-Geschäft. Und ja, Sie haben Recht, das AGB-Recht ist in der Tat sehr bedeutend. Wir alle kommen als Kunden immer wieder damit in Berührung. Für uns als Rechtsanwälte/innen ist es aber auch eine komplexe Rechtsmaterie.

Eine gesetzliche AGB-Pflicht gibt es in Deutschland nicht, doch sind sie für Unternehmen nahezu unverzichtbar. Wie genau profitieren Unternehmen von den AGB?

Claudia Junker: Die AGB sind für Kunden/innen und Unternehmen vorteilhaft. Unternehmen profitieren, da sie nicht individuell mit jedem Kunden die Vertragsbedingungen aushandeln müssen. Das spart Zeit und Ressourcen. Für Kunden/innen machen gut formulierte AGB die Vertragsbeziehung transparent: Dort können sie einfach nachlesen, was in einzelnen Punkten der Vertragsabwicklung gilt, falls es zu Fragen, Unklarheiten oder Beanstandungen kommt. Kunden/innen können ja nicht für jede Frage einen Anwalt hinzuziehen, der sich im deutschen Vertragsrecht auskennt. Und das deutsche Recht bietet den Verbrauchern und Verbraucherinnen Schutz. Nach dem AGB-Recht sind alle Regelungen unwirksam, die Verbraucher unangemessen benachteiligen. Auch alle überraschenden Klauseln, also Regelungen, die in AGB nicht zu erwarten sind, sind unwirksam. Auf diesen Schutz des deutschen Rechts verlasse ich mich persönlich als Verbraucherin auch, wenn AGB in Vertragsbeziehungen gelten sollen, die ich als Kundin abschließe. Wir als Telekom legen großen Wert darauf, kundenfreundliche, leicht verständliche und ausgewogene AGB zu verwenden.

Pflegen Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen, und eines davon hat keine eigenen AGB, so gelten automatisch die Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners. Warum ist das meist schlecht, und wie können sich Unternehmen vor Nachteilen durch die AGB des anderen schützen?

Claudia Junker: Sofern nur eine Vertragspartei in einem Vertrag zwischen Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbringt, gelten nur diese Vertragsbedingungen – das ist richtig. Diese sind aber damit nicht in Stein gemeißelt. Die andere Vertragspartei kann selbstverständlich einzelne Regelungen ablehnen oder andere Regelungen vorschlagen. Gerade im B2B-Bereich ist dies auch üblich. Häufig bestehen auch beide Vertragspartner pauschal auf der Geltung ihrer eigenen AGB. Widersprechen sich die AGB der beiden Unternehmen in einzelnen Punkten, gelten beide AGB in diesem Punkt nicht und es gilt das Gesetz. Ich gehe aber davon aus, dass es zum kleinen 1×1 jedes Unternehmens gehört, darauf zu achten, dass unpassende AGB eines Vertragspartners nicht einfach akzeptiert werden.

Was muss man beachten, wenn man AGB verwenden möchte und woher bekommt man rechtssichere AGB?

Claudia Junker: Die in den AGB enthaltenden Regelungen müssen jeweils der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung entsprechen. Hier wird deutlich, worin die Komplexität des AGB-Rechts liegt: Es unterliegt einer ständigen Veränderung. Neben den umfassenden gesetzlichen Regelungen in den §§ 305 ff. BGB gibt es eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zu unterschiedlichen Themenfeldern. Die Erstellung rechtssicherer AGB sollten nur von Spezialisten ausgeführt werden, die jeweils auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind. Das können sowohl externe Rechtsanwälte als auch Juristen der Rechtsabteilung sein. Keine gute Idee ist, sich AGB irgendwo im Internet runterzuladen.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaften AGB und unwirksamen Klauseln?

Claudia Junker: AGB können ebenso wie andere vertragliche Vereinbarungen von Gerichten überprüft werden. Wenn ein Gericht befindet, dass eine AGB gegen geltendes Recht verstößt, ist sie unwirksam. Sprich: Der Verwender kann sich nicht darauf berufen. Außerdem kann ein Gericht die weitere Anwendung und die Berufung auf eine solche unwirksame Klauseln untersagen. Statt der dann fehlenden Regelung gilt in diesem Fall die gesetzliche Regelung. Ein Verstoß gegen solche gerichtlichen Vorgaben kann hohe Ordnungsgelder nach sich ziehen. Ein Grund mehr, gute und rechtssichere AGB zu verwenden.

Frau Junker, vielen Dank für das Gespräch!

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