„Der Imageschaden für die Wirtschaftsprüfer EY ist massiv“ – Philipp Neumann (Kanzlei 2vier2)

Interview mit Philipp Neumann
Philipp Neumann ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei 2vier2. Im Interview spricht der Jurist über mögliche Haftung von BaFin und Wirtschaftsprüfern und äußert starke Zweifel an der Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen.

Mit Wirecard ist erstmals ein DAX-Unternehmen in die Insolvenz gerutscht. Was ist der aktuelle Stand der Dinge?

Philipp Neumann: Aktuell befindet sich die Wirecard AG noch im Stadium der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das heißt, es wird jetzt die Vermögenslage der Wirecard AG festgestellt. Dann wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Entscheidend ist, ob es für die Wirecard AG eine Perspektive gibt, diese zu sanieren und fortzuführen oder ob sie abgewickelt werden muss. Presseberichte deuten aktuell eher auf eine Abwicklung hin. Wesentlich ist dann, welche Geschäftsbereiche mit welchem Ertrag veräußert werden können. Dann würden Schulden bereinigt werden und das danach gegebenenfalls verbleibende Vermögen an die Aktionäre verteilt. Daneben laufen strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Vorstände Braun und Marsalek. Diese werden sich sicher noch ausweiten.

Welche strafrechtlichen Tatbestände stehen im Raum?

Philipp Neumann: Der Vorstand muss sich wegen Bilanzfälschung (§ 331 HGB), Marktmanipulation (§§ 119, 120 WpHG) und Betrug (§ 263 StGB) verantworten. Das Strafmaß geht bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Neben dem Wirecard-Management gibt es auch Kritik an den Wirtschaftsprüfern. Zu Recht?

Philipp Neumann: Sicher ist zu kritisieren, dass eine Bilanzposition von 1,9 Milliarden Euro nicht ordentlich abgeklopft wird, wenn bereits Gerüchte im Markt sind, dass Umsätze fragwürdig sind. Von außen betrachtet stellen sich da einige Fragen, wie so was passieren kann. Der Imageschaden für die Wirtschaftsprüfer EY ist massiv. Jedoch wird man dessen Handeln rechtlich erst dann abschließend beurteilen können, wenn man die Abläufe und die Chronologie dazu im Einzelnen kennt. Der Teufel steckt im Detail. Auch der Aufsichtsrat als interner Überwacher des Vorstandes steht meiner Einschätzung nach im Fokus der Kritik. Auch dieser hatte in Anbetracht der Presseberichte im Jahr 2019 Anlass, rechtzeitig von sich aus Prüfungen zu veranlassen. Dies geschah aber erst auf Druck eines Hauptaktionärs durch die KPMG und nahm erheblich Zeit in Anspruch. Da war im Aufsichtsrat mehr Ungeduld und eine kritischere Haltung zum Schutz der Aktionäre angebracht.

Welche Haftungsansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer kommen in Frage?

Philipp Neumann: Die Wirtschaftsprüfer EY der Wirecard AG haften gegenüber Aktionären und Anlegern grundsätzlich nicht für Fehler im Rahmen der gesetzlichen Pflichtprüfung. Eine Haftung kommt also nur in Frage, wenn die Wirtschaftsprüfer vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt haben (§ 826 BGB). Die Rechtsprechung fordert hierfür ein rücksichtsloses und gewissenloses Handeln unter Verstoß gegen Mindestmaßstäbe. Das heißt, die Wirtschaftsprüfer müssen schon bewusst richtig weggeguckt haben, um eine Haftung bejahen zu können. Bei ca. 60 Gesellschaften der Wirecard AG ist der Prüfaufwand grundsätzlich hoch. Gleichzeitig reicht ein fahrlässiger Verstoß gegen Prüfungsmaßstäbe nicht aus. Insofern lässt sich derzeit ohne Kenntnisse des Prüfberichts und weiterer Details nicht sicher abschätzen, ob die Wirtschaftsprüfer erfolgreich verklagt werden können. Wer ohne diese Informationen gegen die Wirtschaftsprüfer auf Ausgleich der Verluste klagt, geht meiner Einschätzung nach derzeit ein hohes Prozessrisiko ein.

Auch die BaFin wird massiv für ihr Verhalten kritisiert. Was ist schiefgelaufen bei der Finanzaufsicht?

Philipp Neumann: Ohne Kenntnis der einzelnen Abläufe kann ich das nicht sagen. Im Vergleich zu Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer ist die BaFin erst mal am weitesten weg vom Unternehmen und damit nicht die erste Adresse, um in die Mangel genommen zu werden. Insofern bin ich da mit Kritik zurückhaltender. Die Wirecard AG unterlag nicht in Gänze der Bankenaufsicht. Ist diese Ausgangslage richtig (was derzeit diskutiert wird), schmälert das die staatlichen Eingriffsbefugnisse. Des Weiteren fragt sich, welche Anhaltspunkte die BaFin wann hatte, um Prüfungen nach dem Bilanzkontrollgesetz einzuleiten. Die Kernfrage ist, wie die Prüfung ablief. Im Ergebnis hat der Aktionär aber nichts von einem Fehler der BaFin. Diese haftet gegenüber Aktionären grundsätzlich nicht.   

S&K, P&R und jetzt Wirecard: Die BaFin versagt regelmäßig bei der Aufsicht. Ist die Behörde ein zahnloser Tiger?

Philipp Neumann: Ja und nein. Mit der Missstandsaufsicht im Wertpapierhandel als auch in der Bankenaufsicht hat die BaFin grundsätzlich weitreichende Instrumente, um Missstände aufzudecken. Entscheidend ist, ob sie die Instrumente einsetzen darf und in welchem Umfang diese tatsächlich wirken. Im Fall S&K sowie P&R war die BaFin jeweils weitgehend schon nicht zuständig. Ebenso prüft die BaFin nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Geschäftsmodellen. Insofern halte ich die beiden erstgenannten Fälle nicht für solche, die der BaFin anzulasten sind. Problematisch ist, dass die Aufsicht bei internationalen Konzernen schon rein faktisch auf Effizienzhindernisse stößt. Da unterscheidet sich die BaFin aber nicht von der Staatsanwaltschaft.     

Olaf Scholz will die BaFin reformieren. Welche Vorschläge stehen im Raum?

Philipp Neumann: Es wird diskutiert, die Zuständigkeiten auszuweiten und der BaFin anlasslose Prüfungsrechte einzuräumen. Ebenso sollen mehr Personal bzw. mehr Geldmittel eingesetzt werden.

Wie bewerten Sie die Pläne?

Philipp Neumann: Ich halte die Maßnahmen für richtig. Die BaFin hat viel zu bewältigen und muss sich immer wieder mit neuen Sach- und Rechtsfragen auseinandersetzen. Da ist eine personell und rechtlich stärker aufgestellte Aufsicht sicher sinnvoll. Die BaFin wird aber nie die Funktion einnehmen können, fragwürdige Finanzprodukte und kriminelle Machenschaften im Finanzsektor vollständig zu vermeiden. Mit dieser Rolle wäre sie immer überfordert.

Die Wirecard-Insolvenz hat Milliardenschäden hinterlassen. Was können die geschädigten Aktionäre jetzt machen?

Philipp Neumann: Grundsätzlich stellt sich ja die Frage, bei wem ich als Aktionär oder sonstiger Kapitalgeber sinnvoll Verluste geltend machen kann. Massenschaden und Insolvenz ergeben da eine schwierige Ausgangslage. Ich rate dazu, den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens abzuwarten. Daneben wird man die weiteren Erkenntnisse und Ermittlungen abwarten müssen, um zu wissen, ob finanziell potente Dritte wie EY als Haftungsgegner in Frage kommen. Da bin ich aktuell aber skeptisch. Insofern kann der Fall Wirecard sehr ärgerlich enden.

Herr Neumann, vielen Dank für das Gespräch.

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