Dominik Kellner: Ärzte sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zu haben

Interview mit Dominik Kellner
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Dominik Kellner, Fachanwalt für Medizinrecht von der Kanzlei für Patientenrecht in Berlin, über medizinische Behandlungsfehler.

Mit Operationen sind grundsätzlich Risiken verbunden. Welche Aufklärungspflichten haben Ärzte im Vorfeld einer OP?

Dominik Kellner: Ärzte haben über sämtliche wesentlichen Umstände, insbesondere über die Risiken der geplanten Maßnahme, aufzuklären.

Regelmäßig kommt es nach Operationen zu erheblichen Komplikationen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der behandelnde Arzt in Regress genommen werden kann?

Dominik Kellner: Es muss ein Gesundheitsschaden vorliegen, der auf die Nichteinhaltung der fachlichen Standards des jeweiligen medizinischen Fachgebiets zurückzuführen ist.

Wie kompliziert ist die Beweisführung für Patienten, wie kann ein Fachanwalt für Medizinrecht im Schadensfall helfen?

Dominik Kellner: In Deutschland gilt ein hohes Beweismaß. Allerdings ist keine absolute Sicherheit notwendig, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit. Ein brauchbarer Grad liegt bei einer Wahrscheinlichkeit von über 90% vor. Darauf sollte auch der Anwalt des Patienten immer wieder hinweisen.

Schönheitschirurgen sind häufig keine Fachärzte für diesen Bereich. Was bedeutet dieser Umstand aus juristischer Perspektive?

Dominik Kellner: War der Behandelnde für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, so wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Körpers ursächlich war.

Wie relevant ist das Thema Krankenhauskeime in Ihrem Kanzleialltag?

Dominik Kellner: Es gibt zu diesem Thema immer wieder Anfragen. Solche Prozesse haben nur geringe Chancen, weil sich meist nicht klären lässt, woher der Krankenhauskeim kam. Es lässt sich selten ausschließen, dass der Keim vom Patienten selbst, von einem Mitpatienten oder einem Besucher eingeschleppt wurde. Chancen bestehen erfahrungsgemäß nur, wenn ein konkreter Hygienefehler vom Arzt oder dem Pflegepersonal zugegeben wurde.

Für einen Arzt kann ein verlorener Prozess den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Wie gut schützen Versicherungslösungen?

Dominik Kellner: Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die für berufliche Fehler eintritt. Wenn sie keine Haftpflichtversicherung nachweisen können, dann kann die zuständige Behörde das Ruhen der ärztlichen Zulassung anordnen.

Herr Rechtsanwalt Kellner, vielen Dank für das Gespräch.

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