Dr. Andreas Höder: Manager sind hohen Haftungsrisiken ausgesetzt

Interview mit Dr. Andreas Höder
Dr. Andreas Höder ist Partner der Kanzlei Sernetz Schäfer Rechtsanwälte. Der erfahrene Jurist vertritt sowohl Vorstände und Geschäftsführer als auch geschädigte Unternehmen. Seine Kanzlei war an diversen namhaften Compliance-Affären anwaltlich beteiligt. Im Interview spricht er über die typischen Vorwürfe und hohe Schadenssummen.

 „Manager stehen mit einem Bein im Gefängnis“, heißt es oft. Wie viel Wahrheit beinhaltet diese Aussage?

Dr. Andreas Höder: Tatsächlich sind Manager hohen Haftungsrisiken ausgesetzt, weil sie sehr strengen Sorgfaltspflichten unterliegen. Das bedeutet aber in erster Linie ein persönliches finanzielles Risiko, nicht hingegen ein strafrechtliches Risiko. Eine Strafbarkeit kommt nur unter engeren Voraussetzungen – und damit nur im Ausnahmefall – in Betracht. Manager sind also hohen Risiken ausgesetzt, ich würde aber nicht so weit gehen, dass sie typischerweise mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Welche strafrechtlichen Folgen kann die Managementhaftung haben?

Dr. Andreas Höder: Der typische Straftatbestand, der Managern vorgeworfen wird, ist die Untreue. Hier sieht das Gesetz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor – natürlich je nach Umständen und Schwere der Tat.

Unter welchen Umständen sind Führungskräfte und Manager Schadenersatzpflichtig?

Dr. Andreas Höder: Geschäftsführer und Vorstände haften unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen für jede Geschäftsführungsmaßnahme, bei der sie auch nur leicht fahrlässig gehandelt haben und aus der später ein Schaden entstanden ist. Einen gewissen Schutz genießen Manager aber über die sogenannte Business Judgement Rule, welche ihnen bei unternehmerischen Entscheidungen einen Ermessensspielraum einräumt. Wichtig ist auch zu verstehen, dass die Managerhaftung typischerweise eine Haftung des Geschäftsführers gegenüber seiner Gesellschaft ist. Der Manager wird also von der Gesellschaft selbst in Anspruch genommen; außenstehende Dritte, also beispielsweise Kunden der Gesellschaft, haben typischerweise keine direkten Ansprüche gegen den Manager.

Nach den Grundsätzen der Managerhaftung haftet auch nur die Geschäftsleitung, also in der Regel Geschäftsführer und Vorstände, gegebenenfalls auch Aufsichtsratsmitglieder. Führungskräfte, die Arbeitnehmer sind, haften demgegenüber nicht nach diesen strengen Grundsätzen. Für Arbeitnehmer kommt eine persönliche Haftung nur bei besonders groben Pflichtverletzungen in Betracht.

Wie häufig kommt es in der Realität zu Klagen auf Managementhaftung?

Dr. Andreas Höder: Haftungsansprüche gegen Manager werden in den letzten Jahren sehr häufig geltend gemacht. Bei Aktiengesellschaften liegt das schon daran, dass sich der Aufsichtsrat nicht dem Vorwurf aussetzen möchte, mögliche Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht zu haben. Außerdem verfügen Manager in der Regel über sogenannte D&O Versicherungen, welche sie genau gegen derartige Haftungsansprüche absichern. Wegen dieser Absicherung ist bei den Managern im Ergebnis natürlich auch mehr „zu holen“.

Wie können sich Manager am besten absichern?

Dr. Andreas Höder: Wichtig ist, sich bei der Ausübung des Geschäftsführeramtes sorgfältig rechtlich beraten zu lassen. Handelt der Geschäftsführer beispielsweise auf Basis eines Rechtsgutachtens, so schließt dies nach der Rechtsprechung in der Regel eine persönliche Haftung aus.

Wie gut schützen Versicherungslösungen?

Dr. Andreas Höder: Ein ausreichender Versicherungsschutz ist wichtig, um das Privatvermögen zu schützen. Vor unangenehmen Auseinandersetzungen schützt einen aber auch der beste Versicherungsschutz nicht.

Herr Dr. Höder, vielen Dank für das Gespräch.

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