Ehescheidung kann Unternehmen zerschlagen – Patricia Cierpisz

Interview mit Patricia Cierpisz
Rechtsanwältin Patricia Cierpisz ist Fachanwältin für Familienrecht bei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB. Im Interview rät sie trotz aller Romantik einer anstehenden Hochzeit sich mit dem Thema Ehevertrag zu befassen.

Das Ende einer Ehe ist oft der Anfang heftiger juristischer Auseinandersetzungen. Welche sind die wichtigsten Regelungen im Scheidungsfall?

Patricia Cierpisz: Die wichtigsten Regelungen im Scheidungsfall sind

  • Regelungen hinsichtlich des Kindesunterhalts,
  • Regelungen zum Trennungs- und nachehelichen Unterhalt,
  • Regelungen bezüglich des gemeinsamen Eigentums an einer Immobilie, die als Ehewohnung genutzt wurde,
  • Regelung des Zugewinnausgleichs, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und einen Zugewinn während der Ehe erwirtschaftet haben.

Unternehmen stellen häufig ein großes, aber illiquides Vermögen dar. Was passiert mit Unternehmensanteilen im Scheidungsfall?

Patricia Cierpisz: Haben die Ehegatten beim Eingehen der Ehe oder auch später keine abweichende notariell zu beurkundende Vereinbarung getroffen, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zwar bleibt das Vermögen des einzelnen Ehegatten in diesem Fall getrennt, allerdings muss bei Beendigung dieses Güterstandes (durch Scheidung/ durch notarielle Vereinbarung eines anderen Güterstandes oder durch den Tod) der während dieser Zeit erzielte Zugewinn ausgeglichen werden. Um den erzielten Zugewinn zu ermitteln, wird für jeden Ehegatten eine Vermögensbilanz aufgestellt. Wurde zum Beispiel in der Zeit der Ehe ein Unternehmen gegründet, so sind das Unternehmen oder die Unternehmensanteile in die Vermögensbilanz desjenigen Ehegatten zu stellen, dem das Unternehmen oder die Unternehmensanteile gehört. Die Wertermittlung des Unternehmens oder des Unternehmensanteils erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften zur Bewertung von Unternehmen. Oft entsteht Streit über den Wert des Unternehmens, so dass kostspielige Sachverständigengutachten erstellt werden müssen. Eine Scheidung kann das Unternehmen schwächen oder es im schlimmsten Fall zerschlagen. Es ist daher immer ratsam sich anwaltliche Hilfe zu nehmen, sobald man als Unternehmer eine Ehe eingeht. Denn es gibt viele verschiedene Möglichkeiten im Vorwege sein Unternehmen zu schützen, so zum Beispiel die Vereinbarung der Gütertrennung, die Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinn oder die Vereinbarung einer Höchstgrenze.

Mit einem Ehevertrag lässt sich die Gütertrennung bereits bei Eheschließung vereinbaren. Was gehört unbedingt in einen solchen Vertrag?

Patricia Cierpisz: Die Vereinbarung der Gütertrennung bedeutet, dass die Ehegatten den Zugewinnausgleich nach dem BGB ausschließen. Den Güterstand der Gütertrennung können die Ehegatten nur vereinbaren, indem sie Entsprechendes in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festhalten. Ohne notarielle Beurkundung bleibt ein Ehevertrag formal unwirksam.

Auf welche Widerstände stoßen Sie im Alltag bei Aufsetzen von Eheverträgen?

Patricia Cierpisz: Mit einem Ehevertrag befassen sich die meisten Ehepaare zum Anfang einer Ehe entweder gar nicht oder sehr kurz vor dem Trauungstermin. Die Ehepaare empfinden das Eingehen des Bundes fürs Leben als etwas sehr Romantisches und wollen diese Vorfreude durch nichts getrübt wissen. Der Gedanke, bereits am Anfang der Ehe über das mögliche Ende nachzudenken, macht vielen Angst. Die meisten Ehepaare vergessen allerdings, dass sie bereits mit der standesamtlichen Eheschließung im rechtlichen Sinne bereits einen privatrechtlichen Vertrag eingehen und dass das Scheitern dieses Vertrages rechtliche Folgen nach sich zieht. Wie diese aussehen, haben die Ehegatten grundsätzlich selbst in der Hand, denn entweder haben sie für den Fall des Scheiterns ihrer Ehe Regelungen im Rahmen eines Ehevertrages getroffen oder nicht und dann gelten eben die gesetzlichen Regelungen. Allerdings ist bei der Erstellung von Eheverträgen insbesondere darauf zu achten, wie die zukünftige Lebensplanung der Ehegatten aussieht. Zwar besteht die Möglichkeit durch einen Ehevertrag den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, den nachehelichen Unterhalt sowie den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleich auszuschließen. Allerdings ist ein solcher Ehevertrag, wenn er keine Ausnahmeregelungen enthält, nur dann nicht angreifbar, wenn dieser von zwei Eheleuten geschlossen wurde, die eine Doppelverdienerehe ohne Kinder führen wollen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um auch im Streitfall einen jahrelangen Rechtsstreit nach der Trennung zu vermeiden?

Patricia Cierpisz: Die Beteiligten haben die Möglichkeit, im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Mediation bei rechtlichen Streitigkeiten gemeinsam Konfliktlösungen zu erarbeiten. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

Was raten Sie jungen Ehepaaren, um auch nach einer möglichen Trennung nicht voller Hass voneinander zu gehen?

Patricia Cierpisz: Sofern sich ein Ehepaar getrennt hat, aus dessen Ehe Kinder hervorgegangen sind, rate ich ihnen an diese nicht aus den Augen zu verlieren und ihre eigenen persönlichen „Verunglimpfungen“ zum Wohle der Kinder zurückzustecken. Ganz am Anfang des Scheiterns einer Ehe spielen viele emotionale Gefühle für jeden Partner eine große Rolle. Diese emotionalen Gefühle führen oft dazu, dass man voreingenommen handelt, da man lediglich die eigene Verletzung sieht. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass eine Scheidung, von ganz bestimmten Ausnahmen abgesehen, erst nach einem Jahr der Trennung erfolgen soll. In diesem Jahr sollen sich die Ehegatten vor Augen führen, welche Bedeutung und auch finanziellen Konsequenzen eine Scheidung für sie nach sich zieht.

Frau Cierpisz, vielen Dank für das Gespräch.

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Patricia Cierpisz

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