Gerichtliche Aufklärung für Patienten kaum bezahlbar – Nadja Döscher-Schmalfuß (Döscher-Schmalfuß & Partner)

Interview mit Nadja Döscher-Schmalfuß
Nadja Döscher-Schmalfuß ist Fachanwältin für Medizinrecht, Examinierte Krankenschwester und Gründungspartnerin der Kanzlei Döscher-Schmalfuß & Partner. Im Interview spricht sie über die hohen Kosten von medizinischen Gutachten und dem Anstieg der IGeL-Leistungen.

Immer wieder hört man, dass sich Krankenkassen quer stellen, wenn Leistungen fällig werden. Warum provozieren die Kassen gerne einen Rechtsstreit?

Nadja Döscher-Schmalfuß: Politisch wird ein gewisser Konkurrenzkampf unter den Krankenkassen gefördert, der für straffes Wirtschaften sorgen und Verschwendung, insbesondere im Verwaltungsüberbau, vermeiden soll. Das Ergebnis ist, dass viele Kassen allerlei werbewirksame Wohlfühlleistungen anbieten, die wenig kosten, zugleich aber bis aufs Messer streiten müssen, wenn harte medizinische, aber teure Leistungen gefragt sind. Eine Folge ist, dass viele Leistungen von uns allen inzwischen privat bezahlt werden, ohne dass es noch groß auffällt. Nicht nur IGeL-Leistungen, sondern sogar ganze Krankenhausbehandlungen werden inzwischen auf die Taschen der Patienten abgewälzt, weil sie zwar medizinisch wünschenswert sind, aber eben keine Kassenleistung. Die Kassen zahlen solche „Kann“-Leistungen dann nur, wenn sie dazu gerichtlich gezwungen werden, weil in der Breite der Versicherten einfach schnell enorme Summen zusammenkämen, wenn sie es freiwillig machten.

Kann ich mich mit einer Rechtsschutz-Versicherung gegen die hohen Prozesskosten absichern? Worauf sollte ich beim Abschluss einer solchen Versicherung achten?

Nadja Döscher-Schmalfuß: Als Medizinrechtler können wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nur empfehlen. Dabei helfen die Rechtsschutzversicherer nicht nur bei den (oft erstaunlich moderaten) Anwalts- und Gerichtskosten. Richtig teuer werden Gerichtsverfahren ja erst durch die unbedingt notwendigen ärztlichen Gutachten. Hier werden schnell mehrere Tausend Euro fällig. Ohne Rechtsschutzversicherer im Rücken kann man da als Patient kaum eine gerichtliche Aufklärung bezahlen.

Kann man einen Arzt oder Zahnarzt auch längere Zeit nach einem Eingriff zur Verantwortung ziehen, wenn sich erst später Folgeschäden oder Probleme einstellen?

Nadja Döscher-Schmalfuß: In Deutschland verjähren Ansprüche im Allgemeinen in 3 Jahren. Beginn der Frist ist aber erst das Ende des Jahres, in dem der Betroffene KENNTNIS von den anspruchsbegründenden Tatsachen hatte. Und das ist im Fall von Behandlungsfehlern nur in den seltensten Fällen schon der Tag der Behandlung. Oft erfahren die Patienten erst Monate, manchmal Jahre später durch andere Ärzte, dass es nicht das Schicksal, sondern ein Behandlungsfehler war, der ihre Leiden verursacht hat. Deshalb werden Behandlungsfehlerklagen oft erst Jahre nach dem Ereignis erhoben. Dank der umfangreichen gesetzlichen Dokumentationspflichten der Ärzte stellen auch solch lange Zeitabläufe meist keine größeren Hürden in der Beweisführung dar. Mehr als zehn Jahre sollte man allerdings nicht warten; nicht nur der Verjährung wegen, auch weil dann die Aufbewahrungspflicht hinsichtlich der ärztlichen Dokumentation endet.

Wenn ich Folgeschäden nach einem Unfall habe, wie wird das Schmerzensgeld für zukünftige Einschränkungen berechnet?

Nadja Döscher-Schmalfuß: Das ist eine ganz schwierige Frage, die derzeit auch bei den Juristen in der Diskussion ist. Für das Schmerzensgeld gibt es schlicht keine klare, nachvollziehbare Berechnungsregel. Laut Gesetz muss das Schmerzensgeld nur „angemessen“ sein. Die Gerichte orientieren sich da an einer Art Schwarmintelligenz. Seit vielen Jahren bieten dazu private Anbieter, zum Beispiel der ADAC, deutschlandweite Sammlungen von Schmerzensgeld-Urteilen in Tabellenform an. Etwas zynisch gesprochen kann man dort, nach Gliedmaßen sortiert und nach Schwere der Beeinträchtigung heraussuchen, welche Geldbeträge andere Gerichte in vergleichbaren Fällen ausgeurteilt haben. Und aus der Menge der Fälle kann man Vergleiche ziehen zum eigenen Fall. Letztlich bleibt aber dem Gericht die, man muss es leider so sagen, Bauchentscheidung überlassen, welche Beträge es für angemessen erachtet.

Wenn ein Krankenhaus Behandlungsfehler macht, hört man oft, dass jahrelang prozessiert werden muss, bevor der/die Geschädigte Recht bekommt. Gibt es eine Art Hilfsfonds, aus dem Betroffene entschädigt werden, oder muss man grundsätzlich die Zeit aussitzen?

Nadja Döscher-Schmalfuß: Ein solcher Hilfsfonds ist mir leider nicht bekannt. Eine Entschädigung kann ja auch nur der bekommen, der nachweislich vorwerfbar geschädigt wurde. Und die Länge der Gerichtsprozesse liegt ja doch meistens schlicht daran, dass dieser Nachweis nicht sicher erbracht werden kann. Wie gesagt, hängt der Ausgang von Behandlungsfehlerprozessen im Allgemeinen an dem Ergebnis ärztlicher Gutachten. Weil aber der Mensch keine Maschine ist, liefert die Medizin oft keine so klaren Beurteilungsmaßstäbe, wie wir Juristen uns das wünschen würden. Einfache Ja-Nein-Fragen können hier nur selten gestellt und noch seltener beantwortet werden. Stattdessen gibt es viele Grauzonen.

Wie finde ich den für mich besten bzw. für meinen Fall qualifiziertesten Anwalt?

Nadja Döscher-Schmalfuß: Im Falle von Behandlungsfehlern und auch bei Streitigkeiten mit Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen sollte man immer eine darauf spezialisierte Anwältin wählen. Unser Gesundheitssystem ist komplex und es braucht ständige Übung, um alle Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Deshalb gibt es die Spezialisierung zum „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“. Schauen Sie also gezielt nach dieser Qualifikation. Auf unseren Internetseiten finden Sie sodann weitere Informationen dazu, wie die Rechte von Patienten vertreten werden können.

Man könnte meinen, ein Fachanwalt für Medizinrecht müsste sehr gute Kenntnisse in Humanmedizin mitbringen. Ist das so?

Nadja Döscher-Schmalfuß: Nun ja, ich selbst habe tatsächlich eine medizinische Ausbildung abgeschlossen und zunächst als Examinierte Krankenschwester gearbeitet, bevor ich mich zum Jurastudium entschlossen habe. Einstiegsvoraussetzung ist dies aber nicht, dennoch brauchen wir tatsächlich für unsere Arbeit ein gutes Verständnis für medizinische Zusammenhänge und Begriffe.

Frau Döscher-Schmalfuß, vielen Dank für das Gespräch.

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Nadja Döscher-Schmalfuß

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