Jan Froehlich: Abmahnungen grundsätzlich sehr ernst nehmen

Interview mit Jan Froehlich
Jan Froehlich ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht mit Kanzlei in Berlin. Im Interview spricht er über das richtige Vorgehen nach Erhalt einer Abmahnung.

Massenabmahnungen sorgen immer wieder für Aufsehen und Ärger bei den Betroffenen. Was sollten Unternehmen und Privatpersonen unternehmen, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt?

Jan Froehlich: Wenn man eine Abmahnung erhält, so sollte man diese grundsätzlich sehr ernst nehmen. Dies gilt auch für die unter Umständen sehr kurzen Fristen, die für eine Antwort gesetzt werden. Unterschreiben Sie jedoch nichts, ohne vorher einen auf Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt um Rat zu bitten.  In vielen Fällen habe ich Abmahnungen für Mandanten zurückgewiesen und erfolgreich den Ersatz der durch meine Inanspruchnahme entstandenen Kosten von der abmahnenden Partei durchgesetzt. Die allermeisten Abmahnungen enthalten zudem Vorschläge für sogenannte Unterlassungserklärungen, die eine Wiederholungsgefahr im Falle einer tatsächlichen Verletzung ausschließen sollen. Dies ist zwar grundsätzlich zulässig, nur sind die meisten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und enthalten Erklärungen, zu denen man nicht verpflichtet ist und die unnötige Kosten entstehen lassen.

Welche sind die häufigsten Fälle aus denen abgemahnt wird?

Jan Froehlich: Im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes sind dies angebliche Verstöße gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG), das Markenrecht und das Urhebergesetz.

Lassen sich ungerechtfertigte Massenschreiben auf Anhieb identifizieren oder ist immer anwaltlicher Rat notwendig?

Jan Froehlich: Wenn man die Gesetzeslage und die Rechtsprechung gut kennt, sind unberechtigte Abmahnungen für spezialisierte und erfahrene Anwälte gut erkennbar.

Ist es notwendig bei ungerechtfertigten Abmahnschreiben zu handeln?

Jan Froehlich: Wenn man aufgrund einer sachkundigen und gründlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich tatsächlich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, muss man grundsätzlich keine weiteren Schritte unternehmen. 

Wie sollte vorgegangen werden, wenn der Grund der Abmahnung korrekt ist? Wer trägt in diesen Fällen die Kosten?

Jan Froehlich: Wenn man nach einer durch einen sachkundigen Anwalt durchgeführten Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Abmahnung berechtigt ist, sollte man umgehend reagieren und nicht nur den Verstoß beseitigen, sondern auch eine durch den eigenen Anwalt entworfene Unterlassungserklärung abgeben. Denn die Beseitigung alleine reicht nicht, da durch einen einmaligen Verstoß bereits gemäß der Rechtsprechung eine Wiederholungsgefahr indiziert ist.

Wie lassen sich die typischen Abmahngründe im Vorfeld vermeiden?

Jan Froehlich: Eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt sollte die Webseite, die Erklärungen und insbesondere auch die AGB umfassen. Ich habe gerade einen Fall eines Anbieters von juristischen Texten zu bearbeiten, der durch eine fehlerhafte Information für meine Mandanten drei Abmahnungen verursacht hat. Ich rate ausdrücklich dazu, diese Anbieter zu meiden, denn sie erweisen sich als unzuverlässig und ihre Garantien sind im Streitfall oft wertlos.

Herr Froehlich, vielen Dank für das Gespräch.

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