Julia Heller-Fenske: Es muss nicht immer in einem Rosenkrieg enden

Interview mit Julia Heller-Fenske
Wir sprechen mit Rechtsanwältin Julia Heller-Fenske, Fachanwältin für Familienrecht über rechtliche Aspekte im Scheidungsfall.

Das Ende einer Ehe ist oft der Anfang heftiger juristischer Auseinandersetzungen. Welche sind die wichtigsten Regelungen im Scheidungsfall?

Julia Heller-Fenske: Meiner Erfahrung nach sind die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und die Vorschriften des Güterrechts – Stichwort: Zugewinnausgleichsansprüche- und der Versorgungsausgleich die Regelungen, die am wichtigsten sind und einen hohen Schutzfaktor für den Berechtigten bieten.

Unternehmen stellen häufig ein großes, aber illiquides Vermögen dar. Was passiert mit Unternehmensanteilen im Scheidungsfall?

Julia Heller-Fenske: Wenn in einer Unternehmer-Ehe kein Ehevertrag geschlossen worden ist und der Güterstand der Zugewinngemeinschaft greift, stellt die Unternehmensbeteiligung bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung einen Vermögenswert dar, der wirtschaftlich erfasst und bewertet werden muss. Soll der Unternehmensanteil aber nicht veräußert werden, so steckt das Geld in dem Unternehmen drinnen. Bei einer Verurteilung zur Zahlung von Zugewinnausgleichsansprüche fragt das Gericht nicht, woher der Unternehmer das Geld nimmt, um ausgeurteilte Zugewinnausgleichsansprüche zu bezahlen.

Mit einem Ehevertrag lässt sich die Gütertrennung bereits bei Eheschließung vereinbaren. Was gehört unbedingt in einen solchen Vertrag?

Julia Heller-Fenske: Was in einen Ehevertrag konkret hineingehört, hängt vom Einzelfall ab. Jeder Fall ist anders, so dass es auch nicht den „Standard Ehevertrag“ gibt. In der Rechtsprechung haben sich verschiedene Interessengruppen herausgearbeitet, für die ähnliche Interessenlagen bestehen. Bei einer Unternehmer-Ehe kann eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft empfehlenswert sein. Hierbei werden in der Regel das Unternehmen als solches und unter Umständen auch Surrogate vom Zugewinnausgleich aufgenommen, während bezüglich anderer Vermögenswerte der Ausgleich für den Fall der Scheidung über den Zugewinn geregelt werden soll.

Auf welche Widerstände stoßen Sie im Alltag bei Aufsetzen von Eheverträgen?

Julia Heller-Fenske: Zunächst einmal müssen einige, sehr trockene juristische Begriffe ihrem Inhalt nach erklärt werden. Gerade wenn der Vertrag vor der Ehe geschlossen werden soll und die Vertragspartner frisch verliebt sind, passt das schon mal nicht zur Ausgangssituation.

Dann wird es bei dem Finden von Regelungen ja darum gehen, den potentiellen Eheleuten aufzuzeigen, dass ihre Ehe scheitern könnte und es müssen Fragen gestellt werden, die die

Vertragspartner dazu zwingen, sich inhaltlich damit auseinandersetzen, wie etwas laufen soll, wenn die Ehe gescheitert ist. Das kostet Überwindung und Fantasie.

Welche Möglichkeiten gibt es, um auch im Streitfall einen jahrelangen Rechtsstreit nach der Trennung zu vermeiden?

Julia Heller-Fenske: Sicherlich ist ein Ehevertrag, der bei Eingehung der Ehe geschlossen wurde, prinzipiell ein gutes Mittel um im Trennungsfall einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden. Allerdings müsste ein Ehevertrag während des Bestehens einer Ehe auch inhaltlich immer mal wieder dahingehend überprüft werden, ob die zu Beginn der Ehe getroffenen Regelungen noch den Vorstellungen der Beteiligten entsprechen. Dies passiert in den wenigsten Fällen. Das Leben bringt beständig Veränderungen mit sich wie beispielsweise die Geburt eines Kindes, berufliche Veränderungen wie das Erlernen eines neuen Jobs, Umschulung, Insolvenz und vieles mehr. Selbst einem guten Ehevertrag wird es nicht gelingen, die Vielfalt des Lebens in all seinen Möglichkeiten abzusichern. Auch gegen Ende einer Ehe gibt es noch die Option, einen Ehevertrag abzuschließen. Oftmals spricht man dann von einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Hier ist es hilfreich, sich anwaltlich beraten zu lassen. Bevor solche Verträge geschlossen werden, finden oft intensive Vergleichsverhandlungen und auch Mediationen statt. Es muss also nicht immer in einem Rosenkrieg enden.

Was raten Sie jungen Ehepaaren, um auch nach einer möglichen Trennung nicht voller Hass voneinander zu gehen?

Julia Heller-Fenske: Das ist eine schwierige Frage. Gerade frisch nach einer Trennung sind die Verletzungen oft sehr groß. Auch hier hängt der Rat wohl eher vom Einzelfall ab. Ich arbeite gerne mit Bildern wie z. B. der andere sitzt in einem Zug und fährt von Ihnen weg. Sie haben die Wahl: Sie können winken oder toben, doch der Zug fährt in jedem Fall ohne Sie los.

Frau Rechtsanwältin Heller-Fenske, vielen Dank für das Gespräch.

Interview teilen: 

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
No related posts found for the provided ACF field.

Zum Expertenprofil von Julia Heller-Fenske

Julia Heller-Fenske

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link:

Weitere Interviews

die neusten BTK Videos