Katja Hübe: „Die Sorge vor einer Insolvenzwelle besteht zu Recht“

Interview mit Katja Hübe
Wir sprechen mit Rechtsanwältin Katja Hübe, Fachanwältin für Insolvenzrecht aus Hannover, über die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie und deren Einfluss auf das Insolvenzgeschehen in Deutschland.

Die deutsche Wirtschaft ist im letzten Jahr um 5% eingebrochen. Gleichzeitig wurden großzügige finanzielle Hilfen vom Staat gewährt. Wie bewerten Sie die aktuelle wirtschaftliche Situation im Mittelstand?

Katja Hübe: Gerade im Bereich des Mittelstandes, also im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Selbständigen, gibt es einen hohen Anteil von Dienstleistungsunternehmen – nicht nur Hotel- und Gaststättengewerbe, sondern auch personenbezogene Dienstleistungen, sowie Exportunternehmen und Künstler. Insbesondere diese Branchen erfahren derzeit große Einschränkungen. Während die Exporte langsam wieder zunehmen, sind andere Dienstleistungen weiterhin von Beschränkungen betroffen. Insofern beurteile ich die aktuelle wirtschaftliche Situation des Mittelstandes als angespannt.

In den Medien geistert die Angst vor einer Insolvenzwelle. Zu Recht?

Katja Hübe: Ja, ich bin der Auffassung, dass die Sorge vor einer Insolvenzwelle zu Recht besteht. Aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht stellten sich bereits insolvenzreife Unternehmen und Gewerbebetriebe der Situation nicht, sondern schieben die Insolvenzantragstellung „nach hinten“. Hinzu kommen die Unternehmen, die Selbständigen, die aufgrund der Pandemie Schwierigkeiten bekamen, welche nicht beseitigt oder überbrückt werden konnten und können. Darüber hinaus versuchen aufgrund der aktuellen Situation und der Sorge um eine Perspektive einige Unternehmen, bzw. Selbständige ihre Geschäftstätigkeit einzustellen und schließen, können jedoch ggf. keine vollständige Abwicklung schaffen. In einigen Branchen war es ohnehin schwierig, einen Unternehmensnachfolger zu finden, dieses ist aufgrund der aktuellen Situation in einigen Bereichen nahezu unmöglich.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Katja Hübe: Es sind insbesondere die Dienstleister betroffen, der kulturelle Bereich, personennahe Dienstleistungen, Beherbergungen/Tourismus und Gastronomie.

Die Pflicht zur Insolvenzanmeldung wurde temporär ausgesetzt und Ende 2020 wieder in Kraft gesetzt. Wie stark wurde diese Regelung in Anspruch genommen?

Katja Hübe: Aufgrund der rückläufigen Zahlen von Insolvenzanträgen muss man wohl davon ausgehen, dass die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vermehrt in Anspruch genommen werden. Auch die Insolvenzgerichte berichten bislang von einer „ruhigen Zeit“. Die weitere Entwicklung wird abzuwarten sein. Ich denke, dass viele der Betroffenen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten sich auch hinter dieser Regelung „versteckt haben und verstecken“. Gerade Unternehmensinhaber erkennen die Krise nicht oder wollen sie nicht wahrhaben. Diese haben sich auch an die Hoffnung geklammert, die Kurve noch zu bekommen. Hinzukommt eventuell eine unzutreffende Interpretation der Regelungen. Bei den einzelnen Verlängerungen der Aussetzung der Antragspflicht haben sich auch die Voraussetzungen geändert.

Spüren Sie derzeit im Alltag einen erhöhten Beratungsbedarf?

Katja Hübe: Nein, aktuell verspüre ich keinen erhöhten Beratungsbedarf.

Mit dem neuen Restrukturierungsrahmen StaRUG soll Unternehmen die Möglichkeit zur Sanierung vor einer Insolvenz erleichtert werden. Welche sind im Alltag die wichtigsten Änderungen?

Katja Hübe: Eine der wichtigsten Änderungen ist sicherlich die Aufgabe an die Geschäftsleiter, die wirtschaftliche Situation über einen Zeitraum von 24 Monaten im Voraus im Blick zu haben. Ferner die Übertragung der Aufgabe des Gläubigerschutzes auf die Geschäftsleiter. Diese sollen ab Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit (auch) die Gläubigerinteressen wahren und bei Näherrücken der Krise steigen die Anforderungen an die Entscheidungen der Handelnden und der Handlungsspielraum wird enger.

Funktionieren die neuen Regelungen im Alltag?

Katja Hübe: Ich sehe die Umsetzung insofern kritisch, als dass Geschäftsleiter die wirtschaftliche Situation des Unternehmens oftmals nicht über einen langen Zeitraum im Voraus betrachten und den Zeitpunkt des Eintritts der drohenden Zahlungsunfähigkeit nicht ermitteln oder erkennen. Viele der Geschäftsleiter sind so in die Geschäftstätigkeit eingebunden und haben keine entsprechend geschulten Stabstellen oder entsprechende Berater, dass die anstehende, wirtschaftliche Schieflage nicht hinreichend früh bekannt wird. Die breite Masse setzt sich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oftmals erst auseinander, wenn spürbare Probleme auftreten und im Grunde die Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist. Dann ist es für ein Restrukturierungsverfahren zu spät. In großen Unternehmen mit entsprechendem Personal und/oder Beratern können die Regelungen funktionieren und eine Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens gelingen.

Frau Rechtsanwältin Hübe, vielen Dank für das Gespräch.

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