Marcus Choynacki: Für Sammelklagen wurde das Rechtsinstitut der Musterfeststellungsklage geschaffen

Interview mit Marcus Choynacki
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Marcus Choynacki, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei-Invest, über Abgas-Manipulationen bei Porsche.

Bei Porsche droht der nächste Abgas-Skandal. Nachdem sich Geschädigte bereits gegen VW positioniert haben, drohen jetzt auch Porsche Schadensersatzklagen?

Marcus Choynacki: Ja, hiermit ist zu rechnen. Es gibt bereits zahlreiche Kanzleien die Mandate speziell zu dieser Thematik akquirieren. Bezüglich der aktiven Akquise von Mandaten sind wir diese noch nicht angegangen, da wir zunächst die weitere tatsächliche wie rechtliche Entwicklung abwarten wollen.

Wo erhalten potentiell Geschädigte Informationen darüber, ob sie von dem Skandal betroffen sind?

Marcus Choynacki: Grundsätzlich können potentiell Betroffene sich in einschlägigen Internetportalen diesbezüglich Informationen einholen. Man sollte jedoch stets auf mehreren Portalen Informationen einholen, um die Seriosität der hier gegeben Informationen überprüfen zu können.

Sammelklagen sind anders als in den USA, in Deutschland nicht möglich. Wie können Geschädigte dennoch Interessen bündeln?

Marcus Choynacki: Doch. Sammelklagen sind mittlerweile in Deutschland ebenfalls möglich. Hierfür wurde speziell das Rechtsinstitut der Musterfeststellungsklage vom Gesetzgeber geschaffen. Dies hat jedoch nicht nur Vorteile für Verbraucher. Ob es sich damit um eine wirkliche Verbesserung für den Rechtsschutz von Verbrauchern handelt, wird die Zeit und die Erfahrung mit dieser Klage zeigen.

Wie hoch kann der Schadensersatz im Einzelfall sein?

In der Regel gilt: Kaufpreis (gegen Rückgabe KFZ) abzüglich Nutzungsersatz. Der Schadenersatz kann daher auch gegen € 0,– gehen, falls viele Kilometer gefahren wurden.

Werden die Kosten für die Schadensersatzklagen von der Rechtsschutzversicherung getragen?

Marcus Choynacki: Grundsätzlich kommt es auf die individuell vereinbarten Versicherungsbedingungen an, dürfte aber bei den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen regelmäßig gegeben sein. Jedoch ist vor einer entsprechenden Mandatsvergabe stets die schriftliche Kostenübernahmeerklärung durch den Rechtsschutzversicherer einzuholen.

Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten für Geschädigte des Porsche Skandals derzeit ein?

Marcus Choynacki: Exakt kann ich die Erfolgsaussichten nicht angeben. Diese dürften sich nach dem mir momentan bekannten Kenntnisstand entsprechend zu den Erfolgsaussichten bei den VW-Klagen verhalten.

Herr Rechtsanwalt Choynacki, vielen Dank für das Gespräch.

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