Mehr Insolvenzanträge erwartet – Philipp Grauer

Interview mit Philipp Grauer
Rechtsanwalt Philipp Grauer ist Insolvenzverwalter, Steuerberater sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht bei Münzel & Böhm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB. Im Interview spricht er über die Chancen einer Insolvenz und begründet, warum mehr Insolvenzanträge zu erwarten sind.

Während der Corona-Pandemie war die Insolvenzantragspflicht zeitweise ausgesetzt. Was ändert sich ab Oktober?

Philipp Grauer: Ab Oktober ist die Insolvenzantragspflicht nur noch für überschuldete Unternehmen ausgesetzt. Sollte das Unternehmen hingegen zahlungsunfähig sein, ist der Geschäftsführer verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Zahlungsunfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang aber nicht „Kein Geld mehr auf dem Konto“. Vielmehr ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, wenn nicht genügend liquide Mittel vorhanden sind, um die fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen.

Droht jetzt eine zeitverzögerte Pleitewelle?

Philipp Grauer: Ich gehe davon aus. Dies liegt aber nicht nur an den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Allein die Tatsache, dass die letzten sechs Monate so gut wie gar keine Insolvenzanträge – weder von Gläubiger-, noch von Schuldnerseite – gestellt wurden, führt dazu, dass jetzt zwangsläufig mehr Anträge gestellt werden. Man kann leider nicht davon ausgehen, dass es in den letzten sechs Monaten so gut wie keine Insolvenzen gab. Sie wurden einfach nicht beantragt.

Unter welchen Umständen sind Geschäftsführer oder Vorstände verpflichtet Insolvenz anzumelden?

Philipp Grauer: Geschäftsführer und Vorstände sind verpflichtet, Insolvenz anzumelden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn alle liquiden Mittel wie etwa Kontostand und Barkasse nicht ausreichen, um alle fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen. Fällig ist eine Verbindlichkeit nicht nach der ersten Mahnung, sondern sobald die Frist zur Zahlung verstreicht.

Wie verläuft ein Insolvenzverfahren üblicherweise?

Philipp Grauer: Nach dem Insolvenzantrag wird ein Sachverständiger bestellt. Dieser prüft zum einen, ob tatsächlich Insolvenzgründe vorliegen. Insbesondere prüft er aber, ob Fortführungsaussichten für das Unternehmen bestehen. Hierzu führt er Gespräche mit den Unternehmensleitern. Schließlich prüft er, ob das Unternehmen in seiner bisherigen Form fortgeführt werden kann. Falls dies der Fall ist, wird das Unternehmen mittels eines Insolvenzplans (Schuldenschnitt) oder einer übertragenen Sanierung (Unternehmensverkauf) erhalten.

Ein Insolvenzverfahren kann für Unternehmen auch die Chance auf einen Neuanfang bedeuten. Wie funktioniert ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung?

Philipp Grauer: Ein Insolvenzverfahren ist immer eine Chance auf einen Neuanfang. Alte Strukturen können aufgebrochen werden. Es wird von dritter Seite (Insolvenzverwalter) das Unternehmenskonzept überprüft und gegeben falls gemeinsam mit den Unternemensleitern Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung funktioniert im Prinzip wie ein normales Insolvenzverfahren. Allerdings geht die Vermögensverfügungsbefugnis nicht auf den Sachwalter über, sondern verbleibt bei dem bisherigen Geschäftsführer; dieser bleibt also am Ruder. Der Sachwalter fungiert in diesem Verfahren letztlich wie ein Aufsichtsrat.

Welche Mittel stehen einem Insolvenzverwalter zur Verfügung, um die Existenz eines Unternehmens zu sichern?

Philipp Grauer: Der Insolvenzverwalter hat mehrere Mittel. Insbesondere kann er zunächst Zeit gewinnen, da in einem Insolvenzverfahren fast immer drei Monate lang die Gehälter vorfinanziert werden können. Das bedeutet, man kann drei Monate ohne Liquiditätsbelastung durch die Personalkosten arbeiten. In dieser Zeit kann ein Sanierungskonzept erstellt werden. Hierbei können Schuldenschnitte in erheblichem Umfang umgesetzt werden. Gleichzeitig kann man sich von unwirtschaftlichen Verträgen (Altlasten) trennen, wobei in Einzelbereichen wie dem Arbeitsrecht Einschränkungen gelten.

Herr Grauer, vielen Dank für das Gespräch.

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