Tim Küchenmeister: Weshalb wurde der Bußgeldkatalog verschärft und gleich wieder entschärft?

Interview mit Tim Küchenmeister
Im Interview spricht der Rechstanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt Tim Küchenmeister von Kaden Küchenmeister GbR über "Verkehrssünder", den Bußgeldkatalog und Punkte in Flensburg.

Das Verkehrsrecht als Teil des Verkehrswesens umfasst die Bereiche „öffentliches Recht“ und „Privatrecht„. Als Anwalt für Verkehrsrecht beschäftigt man sich aber vor allem mit „Verkehrssündern„, oder ist das ein Vorurteil?

Küchenmeister: Das ist mit Sicherheit ein Vorurteil. Ein Großteil unserer Tätigkeit umfasst die Schadensregulierung. D. h. bei einem unverschuldeten Unfall des Mandanten kümmern wir uns um eine gerechte Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Versicherungen bezahlen in den meisten Fällen nie von sich aus sämtliche Schadenersatzpositionen. Es geht oft nicht nur um die reinen Reparaturkosten, sondern um weitestgehend unbekannte Positionen wie: Nutzungsausfallschaden, Wertminderung, Abschleppkosten, Zulassungskosten, Kosten für ein Gutachten, berechtige Kosten für einen Mietwagen, bei Personenschäden um Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden etc. und nicht zuletzt um die ersatzfähigen Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts.

Der Bußgeldkatalog wurde im April dieses Jahres erst verschärft, dann aber wie entschärft. Gab es plötzlich zu viele Vergehen und zu viel bürokratischen Aufwand, oder was war der Grund?

Küchenmeister: Der Grund war ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren durch die Legislative. Vorliegend werden hier zwar u. a. § 26a Abs. 1 Nr. 1 (neue Verwarnungen) und Nr. 2 (neue Bußgelder) StVG genannt, nicht jedoch § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVO, was für eine wirksame Erweiterung der Regelfahrverbote durch § 4 BKatV notwendig gewesen wäre. Daher liegt bei der aktuellen Änderung ein Verstoß gegen das Zitiergebot vor.

Ist es erlaubt, dass ich als Unfallverursacher dem Unfallgegner einen Zettel an die Scheibe hänge, wenn dieser nicht auffindbar ist?

Küchenmeister: Nein, das ist nicht erlaubt. Der Zettel ist ein weit verbreiteter Irrtum in der Bevölkerung. Wenn niemand am Fahrzeug ist, dann muss der Verursacher die Polizei anrufen und den Unfall melden. Andernfalls macht er sich strafbar (auch wenn er einen Zettel anbringt). Auch mit Zettel wird man oft von den Gerichten bestraft, meist werden die Strafverfahren nur gegen Zahlungen von erheblichen Geldauflagen eingestellt.

Kann ich die Aufnahmen meiner „Dash-Cam“ (Cockpit-Kamera) als Beweis anführen, wenn es z. B. um die Schuldfrage bei einem Unfall geht?

Küchenmeister: Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Bisher gibt es unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte. Im Einzelfall wurden die Aufnahmen bereits zugelassen. Die Tendenz geht zukünftig mit Sicherheit dahin, dass die Zivilgerichte auf die Aufnahmen zurückgreifen werden, wenn solche Aufnahme zur Verfügung stehen. Dennoch drohen dem Benutzer der Dash-Cam Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung.  

Wenn ich keine Rechtsschutz-Versicherung habe, muss ich dann einen Anwalt bezahlen, auch wenn ich Geschädigter bin oder zahlt das die gegnerische Versicherung?

Küchenmeister: Die gegnerische Versicherung muss dem Geschädigten seine außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Die Versicherung des Schädigers soll nicht bevorteilt werden, nur weil der Geschädigte auf seine Kosten für eine (Rechts-)Streitigkeit durch Abschluss der Rechtsschutzversicherung vorgesorgt hat. Wenn es aber wirklich zum Streit kommt, dann ist die Rechtsschutzversicherung unverzichtbar. Diese finanziert den gesamten Rechtsstreit, welcher oft teuer ist als die eigentliche Streitsumme.

Lohnt es sich, ein „Blitzerfoto“ anzuzweifeln und gegen den Bescheid von der Bußgeldstelle vorzugehen?

Küchenmeister: Ja, das lohnt sich immer. Zumindest wenn es um Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot geht. Das Bußgeldverfahren ist so komplex, dass ein erfahrener Verkehrsrechtlicher, selbst bei vermeintlich aussichtslosen Sachen, oft noch ein Einfallstor findet (Formfehler, Verjährung, Arbeitsüberlastung der Behörden, z. B. in der Corona-Krise, etc.).

Wenn ich acht Punkte in Flensburg angesammelt habe, verliere ich dann sofort meine Fahrerlaubnis? Für wie lange, und wie kann ich diese zurückbekommen?

Küchenmeister: Bei acht Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und die Führerscheinstelle darf Ihnen für sechs Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Sie müssen zum „Idiotentest“ (MPU-Untersuchung), und erst wenn Sie ein positives Gutachten vorlegen, welches Ihnen Fahreignung bescheinigt, erst dann erhalten Sie eine neue Fahrerlaubnis.

Danke schön für das Gespräch, Herr Küchenmeister.

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