Ulrike Donat: Eheverträge sollten in regelmäßigen Abständen überprüft werden

Interview mit Ulrike Donat
Wir sprechen mit Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Donat aus Hamburg über das Ehe- und Familienrecht.

Das Ende einer Ehe ist oft der Anfang heftiger juristischer Auseinandersetzungen. Welche sind die wichtigsten Regelungen im Scheidungsfall?

Ulrike Donat: Zum einen geht es um Vermögensauseinandersetzung, das heißt Trennung gemeinsamen Eigentums, gemeinsamer Konten, gemeinsamer Schulden und Ausgleich des Zugewinns. Der Vermögenszuwachs der Ehegatten zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrages wird ermittelt und hälftig ausgeglichen. Die in der Ehe erworbenen Renten werden auch hälftig geteilt bei der Scheidung: Betriebsrenten, Versorgungswerke, Pensionszusagen, private Renten….Unterhaltsansprüche in der Trennungszeit einerseits, nach der Ehescheidung andererseits sind zu regeln. Wer mehr verdient, schuldet Unterhalt. Die unterhaltsberechtigte Person kann das Trennungsjahr abwarten, muss sich dann aber – je nach Zumutbarkeit im Hinblick auf Kinderbetreuung, Alter, Gesundheitszustand und ehelicher Lebensgestaltung – um eine volle Erwerbstätigkeit bemühen. Der Unterhaltsanspruch ist je nach Ehedauer befristet, kann bei einem bleibenden „ehebedingten Nachteil“ jedoch auch dauerhaft bis lebenslang sein.

Unternehmen stellen häufig ein großes, aber illiquides Vermögen dar. Was passiert mit Unternehmensanteilen im Scheidungsfall?

Ulrike Donat: In den meisten Unternehmerehen ist durch Gesellschaftsvertrag und/oder Ehevertrag die Unternehmensbeteiligung aus dem Zugewinn herausgenommen, z.B. durch Gütertrennung oder den sog. „modifizierten Zugewinnausgleich“. Daraus entstehen häufig Probleme, weil die Ehe wirtschaftlich nicht gleichberechtigt geführt wird und der andere Ehegatte an der Vermögensentwicklung nicht teil hat. Dafür gibt es auch keine Beteiligung an Kreditrisiken. Die sog. „modifizierte Zugewinngemeinschaft“, bei der nur das Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen wird, ist problematisch, weil bei Trennung und Scheidung Vermögen verschoben werden kann. Ehegatten sollten unbedingt darauf achten, dass Sie nicht für Kreditverträge mit haften, an deren Darlehensvaluta sie nicht beteiligt sind. Ist dies im Krisenfall nötig, muss bei Trennung ein Ausgleich und Freistellung erfolgen – der Ehegatte bleibt im Risiko nach außen.

Mit einem Ehevertrag lässt sich die Gütertrennung bereits bei Eheschließung vereinbaren. Was gehört unbedingt in einen solchen Vertrag?

Ulrike Donat: Wenn Gütertrennung vereinbart wird, sollte vorausschauend dafür gesorgt werden, den anderen Ehegatten an der (künftigen) Vermögensentwicklung zu beteiligen etwa durch eine jährliche Zahlung oder ein großzügige Altersversorgung, Erwerb einer Immobilie etc. Andernfalls kommt es rasch zur Schieflage, gerade bei einseitiger Kinderbetreuung. Sorgt ein Ehegatte über Vermögensaufbau für sein Alter, der andere Ehegatte durch übliche Rentenversicherungen, dann könnte bei Gütertrennung auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Problematisch sind dann Pensionszusagen des Unternehmens oder betriebliche Versorgungen, die weit über die Gesetzlichen Renten hinaus gehen – dann kann das den anderen Ehegatten auch schwer benachteiligen, vor allem bei Kinderpause. Eheverträge sollten in regelmäßigen Abständen überprüft und ungleiche Vermögensentwicklungen ausgeglichen werden. Endet die Unternehmereigenschaft, ist der Ehevertrag ggf. ersatzlos aufzuheben. Risikofälle wie Krankheit, Tod oder Arbeitslosigkeit sowie Erbregelungen müssen bedacht werden.

Auf welche Widerstände stoßen Sie im Alltag beim Aufsetzen von Eheverträgen?

Ulrike Donat: In Notariaten und Unternehmerfamilien gibt es häufig Standardformulierungen, die insbesondere Frauen mit Kinderpausen erheblich benachteiligen und nicht immer mit aktuellen Rechtsentwicklungen kompatibel sind. Viele Eheverträge sind oder werden bei längerer Ehe rechtlich anfechtbar, vor allem wenn es keine Kompensation für Verzichtserklärungen gibt. Betroffene machen sich auch selten Gedanken, welche Wirkungen die einseitige Bestimmung über die wirtschaftliche Seite der Ehe auf die Beziehung und auf die Rollenvorbilder für die Kinder haben. Gerade Juristen bedenken oft die komplexen persönlichen Hintergründe zu wenig und sind auf eigene Haftungsrisiken fixiert. Risikofreudige Unternehmer*innen und Festangestellte haben häufig sehr verschiedene Lebenseinstellungen und verstehen die Perspektive und Handlungsweise des Partners schwer.

Welche Möglichkeiten gibt es, um auch im Streitfall einen jahrelangen Rechtsstreit nach der Trennung zu vermeiden?

Ulrike Donat: Bei Konflikten rate ich Partner*innen auch in bestehender Ehe, Streitfragen mit einer Mediator*in zu klären. In der Mediation wird durch die allparteiliche Dritte das Anliegen auch für den Streitpartner verständlich.  Auf Basis der wechselseitigen Interessen lassen sich maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, die dann nachhaltig wirken.

Was raten Sie jungen Ehepaaren, um auch nach einer möglichen Trennung nicht voller Hass voneinander zu gehen?

Ulrike Donat: Steht die Trennung im Raum, erforschen Sie genau, wovon Sie sich trennen wollen – und was vielleicht auch an privater oder familiärer Verbundenheit bleiben soll. Lassen Sie sich Zeit in der Krise und denken Sie an temporäre „Auszeiten“, um sich und den Partner noch einmal zu überprüfen – vielleicht muss sich etwas, aber nicht alles ändern?  Holen Sie sich frühzeitig Rat in Eheberatung und Mediation. Seien Sie dankbar für eine gute Zeit und alle Erfahrungen – auch die negativen Erlebnisse lassen uns wachsen! Streiten Sie niemals vor den Kindern – und machen Sie die Kinder nicht zum Zankapfel, sondern suchen Sie ggf. mit qualifizierter Beratung einvernehmliche Lösungen als Erwachsene. Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre eigenen Lebensentscheidungen – es ist nicht immer der andere allein schuld. Und Geld ist nicht alles im Leben – Fairness, Respekt, Achtsamkeit und Vertrauen in unsere Lebensbegleiter zahlen sich aus in langfristig guten Beziehungen.

Frau Rechtsanwältin Donat, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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