Werbegeschenke sind als Einnahme zu versteuern – Kai Bruno Westen

Interview mit Kai Bruno Westen
Kai Bruno Westen ist Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht in Berlin. Im Interview spricht er über die Steuerpflicht von Influencern und die relevanten Steuerarten für Digital Natives.

Influenza ist nicht nur eine Krankheit, sondern Influencer sind auch eine Berufsgruppe – moderne Entertainer, die sich selbst vermarkten und zur Finanzierung ihrer Tätigkeit Produkte oder Marken bewerben. Müssen Einnahmen aus dem Influencer-Geschäft grundsätzlich versteuert werden?

Kai Bruno Westen: Jeder, der Einnahmen erzielt, muss diese versteuern. Das gilt auch für Influencer.

Ab welcher Höhe müssen Einnahmen versteuert werden und benötigt man dazu zwingenderweise ein Gewerbe?

Kai Bruno Westen: Der Steuerpflicht unterliegen alle Einnahmen, egal ob diese in Geld, als Ware oder als Dienstleistung erfolgen. Auch wenn jemand für seine Tätigkeit ein bestimmtes Produkt, wie z.B. Werbegeschenke oder eine Dienstleistung, z.B. eine Reise erhält, gilt der entsprechende Wert als Einnahme und ist zu versteuern. Das ist unabhängig davon, ob dafür ein Gewerbe angemeldet wurde. Die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes richtet sich nach der Gewerbeordnung und hat mit dem Steuerrecht erst einmal nichts zu tun. Verstöße gegen die Gewerbeordnung können mit einem Bußgeld belegt werden oder sind in bestimmten Fällen auch strafbar. Die Steuerpflicht richtet sich aber danach, ob jemand Einnahmen erzielt hat und nicht danach, ob ein Gewerbe angemeldet wurde. Ab wann Steuern gezahlt werden müssen, richtet sich nach der jeweiligen Steuerart (z.B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer). Bei den Einnahmen aus der Tätigkeit als Influencer können Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen. Jede diese Steuerarten hat andere Regeln. Das gilt insbesondere sowohl für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung als auch für die Frage, ab welcher Höhe überhaupt Steuern zu zahlen sind. Bei der Einkommensteuer gilt derzeit ein Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro. Bis zu diesem Betrag fallen keine Steuern an. Aber auch, wenn die Einnahmen wesentlich geringer sind, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Strafbar ist übrigens nur, wenn man falsche Steuererklärungen oder gar keine Steuererklärung abgibt, obwohl man dazu verpflichtet wäre. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag in Höhe von 24.500 Euro an. Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, ob die Umsätze im Vorjahr höher als 22.000 Euro waren und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein werden.

Das Finanzamt plant Influencer in Zukunft intensiver zu prüfen. Kann das gelingen und welche Strukturen müssen ggf. geschaffen werden?

Kai Bruno Westen: Auch bei den Prüfungen durch das Finanzamt machen Influencer keine Ausnahme. Allein die Tatsache, dass das Bundesfinanzministerium einen steuerlichen Leitfaden für Influencer ins Netz stellt, zeigt, dass stärkere Kontrollen geplant sind. Ob und inwieweit die Kontrollen Erfolg haben, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Es wird so sein wie bei den Einnahmen aus dem Ebay-Handel. Nicht alle werden erwischt. Manche schon. Und manche trifft es hart.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Leitfaden zur Besteuerung von Influencern herausgegeben. Können die meist jungen Selbstständigen das komplexe Steuerecht ohne externe Hilfe meistern?

Kai Bruno Westen: Der Leitfaden des Bundesfinanzministeriums ist eine gute erste Orientierung. Aus meiner Sicht bedarf es aber professioneller Hilfe durch eine(n) Steuerberater(in) , um einigermaßen sicher in der komplexen Steuerrechtsmaterie zurecht zu kommen. Der Leitfaden des Ministeriums oder allgemein gehaltene Antworten wie diese können keinesfalls eine professionelle Steuerberatung ersetzen. Das A und O sind korrekte Aufzeichnungen aller berufsbedingten Einnahmen und Ausgaben (unter berufsbedingt fällt hier die gesamte Tätigkeit als Influencer). Um alles andere muss sich dann der oder die Steuerberater (in) kümmern.

Wie können Sie Influencern weiterhelfen? Was sind Ihre Tipps?

Kai Bruno Westen: Wie ich Influencern weiterhelfen kann? Zur Vermeidung von Schwierigkeiten mit dem Finanzamt würde ich immer den Weg zum Steuerberater(in) empfehlen. Ich sehe mich in erster Linie als Steuerstrafanwalt und helfe, wenn es bereits Schwierigkeiten mit dem Finanzamt gibt. Besser ist Prävention durch rechtzeitige steuerliche Beratung.

Herr Westen, vielen Dank für das Gespräch.

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