Wolf von Buttlar: Das Ausmaß des Betrugs ist aktuell noch schwierig abzuschätzen

Interview mit Wolf von Buttlar
Wolf von Buttlar ist Inhaber der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Stuttgart. Mit ihm sprechen wir über das Angebot von Eurozins, Ausmaß des Betrugs sowie Schadensansprüche.

Anleger beim Anbieter Eurozins aus Stockholm sind möglicherweise Opfer eines Betrugsfalls geworden. Woraus bestand das Angebot von Eurozins?

Wolf von Buttlar: Der Anlagevermittler Eurozins und das angeblich dahinter stehende schwedische Unternehmen „Stockholms Berghantering AB“ haben über die Website euro-zins.com gezielt deutschen Anlegern hauptsächlich einlagengesicherte Festgeld- und Tagesgeldkonten zu attraktiven Zinssätzen bei großen europäischen Kreditinstituten, daneben aber auch ETF-Sparpläne, angeblich steueroptimiert in der Schweiz gelagerte Wertmetalle oder ökologische Investitionen in Pelletanlagen angeboten. Dabei wirbt Eurozins mit einem Anlagevolumen von 900 Mio. EUR aus Kooperationen mit den namhaften Bankhäusern und nutzt deren guten Ruf, um den betroffenen Anlegern Seriosität vorzutäuschen. Erkundigt man sich bei den angeblichen Kooperationspartnern, stellt sich rasch heraus, dass Eurozins dort gänzlich unbekannt ist und keinerlei Geschäftsbeziehungen bestehen. Das Unternehmen „Stockholms Berghantering AB“ existiert hingegen tatsächlich. Dabei handelt es sich jedoch um ein Bergbauunternehmen aus dem schwedischen Städtchen Norrtälje, das mit den Hintermännern von Eurozins aller Wahrscheinlichkeit nach in keinerlei Zusammenhang steht. Die BaFin hat laut einer Pressemitteilung vom 2. Juli 2021 bereits Ermittlungen wegen der Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis sowie zahlreicher weiterer aufsichtsrechtlicher Verstöße eingeleitet.

Inwiefern könnte Eurozins ihre Anleger betrogen haben?

Wolf von Buttlar: Nach dem derzeitigen Stand hat Eurozins die betroffenen Anleger dazu veranlasst, Einzahlungen auf vermeintlichen Anlagekonten bei ausländischen Kreditinstituten – den angeblichen Kooperationspartnern – vorzunehmen. Den Investoren wurde dabei vorgespiegelt, über das Anlagekonto an den unterschiedlichen Anlageoptionen von Eurozins teilnehmen zu können. Nach Einzahlung auf das Konto konnten Eurozins bzw. seine Strohmänner die Gelder direkt abheben oder auf andere Konten weiterüberwiesen.

Welches Ausmaß hat der Betrug? Wie viele Anleger sind betroffen?

Wolf von Buttlar: Das Ausmaß des Betrugs ist aktuell noch schwierig abzuschätzen. Die betroffenen Verbraucher werden häufig gehofft haben, im aktuellen Niedrigzinsumfeld von der in Aussicht gestellten attraktiven Festverzinsung der Investments auf ihrem Anlagekonto langfristig zu profitieren. Es ist also gut denkbar, dass viele Betroffene ihre Guthaben auf den Konten von Eurozins „liegen lassen“ wollten und ihnen noch heute nicht bewusst ist, dass sie einem raffinierten Anlagebetrug zum Opfer gefallen sein könnten.

Eurozins wurde 2016 als „Briefkastenunternehmen“ gegründet. Hat sich schon vorher die Unseriösität des Unternehmens abgezeichnet?

Wolf von Buttlar: Derzeit ist sogar zweifelhaft, ob das Unternehmen tatsächlich bereits seit 2016 tätig ist. Die nichtexistenten Kooperationen mit den namhaften Kreditinstituten wären höchstwahrscheinlich schon früher aufgefallen. Die mangelnde Seriosität von Eurozins war bei genauerem Hinsehen erkennbar. Zunächst wirkt der Online-Auftritt auf www.euro-zins.com auf den ersten Blick relativ professionell. Teilweise wird auf der Homepage sogar auf real existierende Tagesgeld- und Festgeldangebote anderer Bankinstitute weitergeleitet. Ausserdem fehlen offensichtliche Warnzeichen wie etwa eine grob fehlerhafte Schreibweise oder unprofessioneller Sprachgebrauch. Im Detail zeigen sich jedoch einige Unstimmigkeiten. Der Unternehmensname Euro-Zins selbst wird auf der Homepage uneinheitlich mal Euro-Zins, mal Euro Zins oder Eurozins geschrieben. Die Website steht zudem nicht in anderen Sprachen außer Deutsch zur Verfügung, obwohl das Unternehmen behauptet, in Schweden zu sitzen und in 21 Ländern tätig zu sein. Broschüren datieren noch auf 2019 und geben das Anlagevolumen in Abweichung zur Homepage mit 106 Mio. € statt 91 Mio. € an, ohne darüber hinaus sonstige Kennzahlen zu enthalten. Insgesamt sind sämtliche Angaben zum Unternehmen und den angebotenen Anlagemodellen sehr vage und „zu gut, um wahr zu sein“ (grüne Investments in abbezahlte Pelletanlagen mit 5% jährlicher Festverzinsung, Goldkäufe mit Rabatten von bis zu 39%). Darüber hinaus könnte auch auffallen, dass ein auf Euro-Festgeldkonten spezialisiertes Unternehmen namens Eurozins seinen Geschäftssitz wahrscheinlich nicht in Schweden außerhalb des Euro-Raumes wählen würde.

Anrufer fordern derzeit die Anleger auf, weitere Beiträge auf Schweizer Konten zu überweisen. Sollten Investoren Anzeige erstatten und anwaltlichen Rat einholen?

Wolf von Buttlar: Die betroffenen Anleger sollten zunächst auf keinen Fall weitere Zahlungen an Eurozins veranlassen. Trotzdem wäre es hilfreich, betrügerischen Anrufern zu signalisieren, zur Überweisung der geforderten Beträge bereit zu sein und sich hierfür die Kontoinformationen geben zu lassen. Diese Angaben helfen den Ermittlungsbehörden, die Kontostrukturen der Hintermänner von Eurozins nachzuvollziehen und bei den Banken die zügige Sperrung der Konten zu erwirken. Möglicherweise können sogar darauf von anderen Betrugsopfern eingezahlte Mittel gesichert und zurückgeführt werden.

Wer kommt als Antragsgegner für Schadenersatzansprüche in Frage?

Wolf von Buttlar: Es steht zu befürchten, dass ein Großteil der Investitionen der betroffenen Anleger verloren sein dürften. Eurozins existiert als Unternehmen tatsächlich nicht und kann deshalb nicht in Anspruch genommen werden. Die „Stockholms Berghantering AB“ steht mit Eurozins höchstwahrscheinlich in keinerlei Zusammenhang, sondern wurde selbst Opfer eines Identitätsdiebstahls. Auch die Banken, mit denen Eurozins angeblich zusammenarbeitete, werden von den Machenschaften der Betrüger keine Kenntnis gehabt haben. Jedoch könnte gegen Kreditinstitute vorgegangen werden, die in Zusammenarbeit mit Strohmännern von Eurozins aufsichtsrechtliche Sicherheitsvorschriften außer Acht ließen und den Tätern somit ermöglichten, die für ihren Betrug erforderlichen Bankkonten zu eröffnen und Transaktionen durchzuführen. Die Hintermänner selbst werden hingegen nur schwer greifbar sein und die von den Anlegern auf ausländische Konten überwiesene Beträge häufig rasch auf andere Konten weiterüberwiesen oder abgehoben haben. Da sich die Konten von Eurozins auf Banken von Osteuropa bis in die USA verteilen, agieren die Täter vermutlich international. Sollten die Hintermänner jedoch zukünftig gefasst und ihre Vermögenswerte beschlagnahmt werdem, können die Betroffenen zumindest auf eine teilweise Rückerstattung ihrer Gelder hoffen. Betroffene sollten trotz der schwierigen Ausgangslage also nichts unversucht lassen, ihre Investitionen zurückzuerlangen. Sofern sich ihre Gelder noch innerhalb des europäischen Bankensystems befinden, stehen die Chancen gut, die betreffenden Konten auffinden und sperren lassen zu können. Darauf befindliche Guthaben können dann im Rahmen der Rückgewinnungshilfe durch die Strafverfolgungsbehörden sichergestellt und den Anlegern zurückgezahlt werden. Bei diesem Vorgehen ist Schnelligkeit und Professionalität in Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und Kreditinstituten entscheidend. Unsere Sozietät steht Anlegern hierbei mit unserer ausgezeichneten Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zur Seite.

Herr von Buttlar, vielen Dank für das Gespräch!

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