York-Alexander von Massenbach: Die Logistikbranche hat am meisten zu kämpfen

Interview mit York-Alexander von Massenbach
York-Alexander von Massenbach ist Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und Location Head des Standorts London. Mit ihm sprechen wir über den Brexit, mögliche Abwanderung von Unternehmen aus GB sowie dringlichste Themen der Mandanten diesbezüglich.

Seit diesem Jahr ist der Brexit Realität. GB und die EU haben in letzter Sekunde ein Abkommen geschlossen. Erweist sich dieses bisher als praxistauglich?

York-Alexander von Massenbach: Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist –aufgrund des zuletzt hohen Zeitdrucks und fehlender Einigkeit in vielen Punkten – zunächst ein eher rudimentäres Abkommen. Es bleibt zu hoffen, dass es in Zukunft viele weitere kleinere Abkommen geben wird, um bisherige Regelungslücken zu schließen. In der Praxis ist momentan besonders die Umsetzung problematisch. Die Unternehmen hatten nicht genug Zeit, sich auf die jetzt geltenden Regelungen einzustellen. Die fehlende Vorbereitung hat schlussendlich dazu geführt, dass keinerlei Routine – zum Beispiel beim Ausfüllen von Zolldokumenten – entstehen konnte. Auch blieb keine Zeit für Unternehmen ihre Kunden auf die Neuerungen vorzubereiten. Zwar wird sich mit der Zeit auch hier eine gewisse Routine einstellen, gerade kleine und mittelständische Unternehmen werden durch die neue Regelungsflut und den damit verbundenen bürokratischen Aufwand nachhaltig getroffen.

Welche Branchen sind derzeit besonders betroffen?

York-Alexander von Massenbach: Die Logistikbranche hat sicherlich mit den größten organisatorischen Problemen zu kämpfen. Trotz der vereinbarten Waren- und Zollfreiheit gibt es eine Vielzahl neuer Formalitäten beim Gütertransport, die schlicht noch nicht beherrscht werden. Darüber hinaus ist die Finanzdienstleistungsbranche vom Handels- und Kooperationsabkommen bislang nicht umfasst. Die Möglichkeit des „financial passporting“ besteht daher nicht mehr. Hier wird zwar für 2021 ein gesondertes Abkommen erwartet; dennoch besteht dort eine große Unsicherheit. Finanzunternehmen, die weiterhin im Europäischen Wirtschaftsraum tätig sein wollen, bleibt schon jetzt nichts anderes übrig, als eine, den europäischen Aufsichtsbehörden genügenden, Niederlassung in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zu gründen. Unsicherheiten gibt es daneben auch in vielen anderen Branchen, insbesondere aus dem Dienstleistungssektor. Im Life Science-Bereich kann es beispielsweise zu Risiken bei multinationalen medizinischen Studien kommen, die bisher noch weitgehend ungeklärt sind.

Wird der Brexit zu einer Abwanderung von exportorientierten Unternehmen aus GB in die EU führen?

York-Alexander von Massenbach: Das Vereinigte Königreich lebt viel mehr vom Dienstleistungssektor als es in Deutschland der Fall ist. Ob es in diesem Bereich zu einer verstärkten Abwanderung kommen wird, dürfte einerseits von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage im Vereinigten Königreich abhängen; andererseits an der zukünftigen nationalen Attraktivität des Standortes. Produkte, die im Vereinigten Königreich hergestellt werden, dürfen weiterhin ohne Zölle und Mengenbegrenzungen in die EU eingeführt werden. Das Handels- und Kooperationsabkommen sollte daher für sich betrachtet in diesem Sektor kein Grund sein, Produktionen zu verlagern. Dies gilt allerdings nicht für Dual-Use Güter, welche sowohl für zivile, aber auch militärische Zwecke verwendet werden können.

Bemerken Sie derzeit einen erhöhten Beratungsbedarf?

York-Alexander von Massenbach: Viele große Unternehmen haben sich schon seit Jahren auf alle erdenklichen Brexit Szenarien vorbereitet, aber gerade kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über die Mittel verfügten, haben lange auf einen „soft-Brexit“ gesetzt. Wir stellen daher fest, dass eine ganze Reihe von Unternehmen derzeit versucht sich mit den für sie einschlägigen Regelungen vertraut zu machen und sich hierzu beraten zulassen.

Was sind die dringlichsten Themen Ihrer Mandanten in Bezug auf den Brexit?

York-Alexander von Massenbach: Zahlreiche Unternehmen im Dienstleistungssektor gründen derzeit Niederlassungen in der EU, um weiterhin uneingeschränkt am europäischen Markt für ihre Kunden aktiv sein zu können. Ebenfalls gibt es über 6000 englische Gesellschaften, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben und seit dem Brexit nicht mehr in ihrer ursprünglichen Gesellschaftsform anerkannt werden. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Ferner wussten viele Mandanten zunächst noch nicht, welchen Einfluss der Brexit und das Handels- und Kooperationsabkommen auf ihr Unternehmen haben würde. Daher ging es in den ersten Wochen vielfach um einen allgemeinen Überblick über die zukünftige Ausgangssituation. Besonders wichtig sind an dieser Stelle die Regeln für den Güterverkehr, Datenschutz, Arbeitnehmerentsendungen und Vertragsgestaltung. So müssen viele Handelsverträge aktuell neu geprüft werden.

Bei der Ratifizierung des Handelsabkommens wurden die nationalen Parlamente außen vorgelassen. Ist dieses Vorgehen europarechtlich zulässig?

York-Alexander von Massenbach: Das Vorgehen ist mit dem Europarecht vereinbar, sofern die Themenbereiche des Abkommens nur solche sind, die auch in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Dies ist bei einigen Bereichen diskussionswürdig, insbesondere bei dem Thema, Klima und Sicherheit. Sofern sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Union ihre Kompetenzen überschritten hat, müssten die nationalen Parlamente ihre Zustimmung für das Abkommen geben. Dies ist in diesem Fall schwer absehbar, da ein solches Abkommen ein absoluter Präzedenzfall ist. Üblicherweise gilt dieses Verfahren für reine Freihandelsabkommen, das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich umfasst, aber deutlich mehr Bereiche. Sollten die Gerichte eine Unvereinbarkeit mit dem Europarecht feststellen, sind aber nur solche Bereiche des Abkommens betroffen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, der überwiegende Teil des Abkommens würde davon unberührt bleiben.

York-Alexander von Massenbach, vielen Dank für das Gespräch!

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