David Geßner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz bei BEHM BECKER GEßNER Rechtsanwälte. Im Interview spricht er über die Voraussetzungen für Einstweilige Verfügungen und das richtige Vorgehen bei Persönlichkeitsverletzungen durch Journalisten.