Rechtliche Möglichkeiten gegen Online-Stalking und Online-Mobbing

Reputation ist ein wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeit und des Unternehmenswerts. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte spricht im Interview mit Janine Mehner über rechtliche Möglichkeiten, um gegen Online-Stalking und Online-Mobbing vorzugehen und zeigt die Grenzen des Gesetzes auf.

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Transkript / Interview

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich mich vor Online-Stalking und Online-Mobbing zu schützen? Antworten darauf weiß Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, heute bei uns zu Gast beim Business Talk am Kudamm.

Online-Stalking und Online-Mobbing sind Dauerbrenner in der Debatte um „digitalen Medien“. Was sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte zu dem Thema?

Dr. Thomas Schulte: Es ist ja so, dass der gute Ruf oder sagen wir mal die Ehre geschützt werden muss. Das betrifft Privatpersonen, die dann möglicherweise geschmäht werden, falsch dargestellt werden oder Firmen oder Produkte. Also ist das ein Riesenthema. Allerdings merken es die Menschen erst, wenn sie Opfer von so einer Aktion geworden sind. Rechtlich gibt es dazu ganz, ganz viel zu sagen und auch ganz, ganz wenig. Das Schlimme: der Gesetzgeber hat das Problem noch gar nicht richtig erfasst und noch gar nicht vernünftig durchgeregelt, das ist so ein bisschen so wie es erfindet jemand die Dampfmaschine und die Eisenbahn, und der Gesetzgeber braucht 50 Jahre länger, um dann die entsprechenden Gesetze dafür zu machen.

Sie haben es gerade ein bisschen angedeutet, also häufig greift das Strafrecht nicht. Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten gibt es, um sich gegen falsche Berichte oder Stalking im Internet zu wehren?

Dr. Thomas Schulte: Ja das ist ganz schwierig. Es gibt den Übertragungsgrundsatz, das heißt: das deutsche Recht, dass wir haben, das Presserecht, das Recht des Ehrenschutzes wird einfach in das Recht des Internets übertragen. Das ist wieder die Frage, wenn ich Gesetze habe über Pferde, macht das Sinn, die zu übertragen auf die Dampfmaschine, die Eisenbahn? Aber so läuft es im Moment, man versucht Normen aus dem normalen deutschen Presserecht, aus dem Äußerungsrecht zu übertragen in das Internet.

Die Politik hat also versucht mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Rahmenbedingungen zu verbessern. Welche Wirkungen hat das Gesetz?

Dr. Thomas Schulte: Ja erst mal viel Hysterie und viel Diskussionen. Wie die Datenschutzgrundverordnung, das ist auch so ein Modethema gewesen. 2017/2018 hatten wir die Datenschutzgrundverordnung, jetzt haben wir 2019, da haben wir auch schlimme Sachen. Man regt sich immer auf. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist so eine Art Problemlösung auf dem halben Weg. Es ist nicht ganz privat autonom und das ist auch nicht ganz gesetzlich geregelt, sondern man hat so ein Zwitter gemacht. Das man sagt: okay große Anbieter am Markt wie Facebook, die müssen sich halt selbst organisieren, man will als Staat gar nicht Einzelfall orientiert da reingeht, also selber dann entscheiden durch einen Richter: ist das jetzt eine Beleidigung, ist das jetzt eine Schmähung? Kann ich dagegen vorgehen? Das soll erst man sozusagen im Rahmen der Selbstverwaltung dieser Gesellschaft zurückgeben.

Und häufig scheitert ja auch die rechtliche Durchsetzbarkeit an der Zustellbarkeit von Klagen und Urteilen. Der BGH hat jetzt auch Google verdonnert in Deutschland Klagen zustellbar zu machen. Was bedeutet das jetzt im juristischen Alltag?

Dr. Thomas Schulte: Ja das Internet als Medium ist ja so ein bisschen wie das Umweltrecht. Wir haben möglicherweise einen Schädiger, der eine Fabrik betreibt mit einem riesen Ausstoß von giftigen Dämpfen hinter der Grenze. Wir haben aber als deutscher Staat gar kein Zugriff auf den Schädiger oder das Unternehmen. Typisches Beispiel ist, dass die Franzosen gerne mal ein Atomkraftwerk direkt an die deutsche Grenze setzen. Dann endet sozusagen die Macht des deutschen Gesetzgebers, also versucht man es mit Hilfslösungen. Hier ist es so, dass man entschieden hat durch deutsche Gerichte, dass Klagen gegen Google zustellbar sind. Aber Google ist sozusagen erst der zweite Ansprechpartner. Man muss sich erstmal bemühen direkt gegen denjenigen vorzugehen, die eigentliche Urheber sind, und man kann nur dann Tätigkeiten von Suchmaschinen oder anderen verlangen – zum Beispiel eine Löschungsprogrammierung der Algorithmen, damit man Suchergebnisse nicht mehr findet – wenn man sich vorrangig erst mal um den Schädiger gekümmert hat. Und der alte Grundsatz gilt: Technik ist unschuldig. Es wäre ja auch zu überlegen, dass man der Internetprovider, er Stromanbieter einfach den Strom abschalten muss. So weit geht unsere deutsche Rechtsordnung nicht.

Häufig ist es so, dass sich Unternehmen eine Agentur setzen, um sie mit der Wahrung ihrer Interessen in der Öffentlichkeit zu beauftragen. Was ist die Haupttätigkeit von Kommunikationsmanagern?

Dr. Thomas Schulte: Ja das ist ein Riesenthema, weil – ich darf das Kindergartenbeispiel bringen: im Kindergarten ist der Erzieher oder die Erzieherin dafür verantwortlich, dass nichts Schlimmes passiert. Wenn die Marie, der Michaela eine Schaufel über den Schädel zieht, dann kann man sagen, der Kindergarten hat versagt. Hier im Internet gilt ein anderer Grundsatz, der Grundsatz des Selbstschutzes. Da muss ich mich selber kümmern, ich muss erstmal überhaupt analysieren, wie stehe ich da, wie ist meine Reputation? Und wenn es dann zu einer Reputationsstörung kommt, weil ich ein Produktfehler habe – mein Kuchen schmeckt nicht oder aber ein böser Mitbewerber macht mich schlecht im Internet – da muss ich mich selber kümmern, muss mich selber wehren. Man muss es analysieren und beobachten und dann tätig werden. Da gibt es verschiedene Wege einen guten Ruf wiederherzustellen: den juristischen Weg und möglicherweise den technischen Weg. Beides zusammenzuführen ist die Aufgabe einer solchen Kommunikationsagentur.

Können Sie da vielleicht noch mal ein konkretes Beispiel geben von einer Agentur? Was könnten die machen?

Dr. Thomas Schulte: Es ist so, dass man ja häufig das Problem der Reputationsstörung erst dann als Problem empfindet, wenn ein Schaden eingetreten ist. Eine gute Reputationsagentur arbeitet aber bereits vorher und kümmert sich darum einen vernünftigen Ruf aufzubauen. Das ist so, wie wenn ein Berg schon da ist. Wenn dann 10 Meter von dem Berg fehlen, ist er ja immer noch schön zu sehen: das Matterhorn im Hintergrund. Das als erste Idee. Die zweite Idee ist natürlich zu beobachten und zu gucken, was machen Mitbewerber? Wie kommt zu einer Reputationsstörung? Das klassische Beispiel: der Kuchen vom Bäcker schmeckt nicht. Woran liegt das? Liegt das tatsächlich daran, dass man ein Produktionsfehler hat oder gibt es einfach Leute, die das schlechtmachen? Man muss auch ganz ehrlich sagen, es gibt nicht nur gute Menschen, es gibt auch Böswilligkeiten im Internet. Und das muss man als Unternehmer, der sich in die Öffentlichkeit wagt, natürlich auch berücksichtigen.

Herr Dr. Schulte, vielen Dank für das Gespräch.

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