Fabian Wernli, Inhaber der Wernli Steuerberatung, spricht mit uns über steuerliche Gestaltungsspielräume bei der Unternehmensnachfolge – und darüber, warum frühzeitige Planung und flexible Strukturen entscheidend werden

Welche Potenziale sehen Sie in der steuerlichen Beratung bei der Unternehmensnachfolge, um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten?
Die steuerliche Beratung ist bei der Unternehmensnachfolge nicht nur „begleitend“, sondern strategisch entscheidend. Richtig eingesetzt, schafft sie Planungssicherheit, Liquiditätsschonung und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Ein wesentliches Potenzial liegt in der optimalen Nutzung der Verschonungsregelungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), insbesondere bei Betriebsvermögen. Durch eine frühzeitige Strukturierung – etwa über vorweggenommene Erbfolge, Holdingmodelle oder Familiengesellschaften – lassen sich Steuerbelastungen signifikant reduzieren und gleichzeitig die Unternehmensfortführung sichern.
Ebenso wichtig ist die einkommensteuerliche Perspektive, etwa bei der Veräußerung nach § 16 EStG oder bei der schrittweisen Übertragung gegen Versorgungsleistungen. Hier entscheidet die richtige Struktur über Progressionswirkungen, Liquiditätsbelastungen und die private Altersabsicherung des Übergebers.
Mein Ansatz ist stets: Steuerliche Optimierung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss betriebswirtschaftlich sinnvoll, gesellschaftsrechtlich sauber und familiär tragfähig sein.
Inwiefern stellen Unsicherheiten in der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ein Risiko für Mandanten dar, die eine Nachfolgeregelung planen?
Die letzten Jahre haben gezeigt, wie dynamisch steuerliche Rahmenbedingungen sein können – etwa durch Anpassungen bei der Bewertung von Immobilienvermögen im Rahmen des Jahressteuergesetzes oder durch Diskussionen über eine Reform der Erbschaftsteuer. Gerade bei der Bewertung von Betriebs- und Immobilienvermögen nach dem Bewertungsgesetz (BewG) haben sich Änderungen ergeben, die in Einzelfällen zu deutlich höheren steuerlichen Bemessungsgrundlagen führen können. Wer hier nicht rechtzeitig plant, läuft Gefahr, dass eine Nachfolge ungeplant zu Liquiditätsengpässen führt.
Hinzu kommen Unsicherheiten durch Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die Detailfragen zur Abgrenzung von Verwaltungsvermögen, Lohnsummenregelungen oder Betriebsaufspaltungen beeinflussen können.
Für Mandanten bedeutet das: Wer abwartet, riskiert. Wer gestaltet, behält die Kontrolle.
Was sind Ihrer Meinung nach die entscheidenden Kriterien, um eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge steuerlich optimal zu gestalten?
Aus meiner Sicht sind fünf Kriterien zentral:
- Frühzeitige Planung – idealerweise fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Übergang
- Ganzheitliche Betrachtung – Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Finanzierung müssen aufeinander abgestimmt sein
- Liquiditätssicherung – Steueroptimierung darf nicht zu operativen Risiken führen
- Klare Governance-Strukturen – insbesondere bei mehreren Nachfolgern
- Flexibilität – Gestaltungen müssen anpassbar bleiben, falls sich familiäre oder gesetzliche Rahmenbedingungen ändern
Besonders relevant ist die saubere Trennung von betriebsnotwendigem Vermögen und potenziell schädlichem Verwaltungsvermögen im Sinne des ErbStG. Fehler an dieser Stelle können erhebliche steuerliche Nachteile auslösen.
Gibt es aus Ihrer Erfahrung besonders relevante Beobachtungen, die Steuerberater bei der Planung einer Nachfolge immer berücksichtigen sollten?
Ja – zwei Punkte werden häufig unterschätzt:
Erstens: Die emotionale Komponente. Unternehmensnachfolge ist kein rein steuerliches Projekt, sondern oft ein Generationenwechsel mit unterschiedlichen Erwartungen. Steuerliche Modelle funktionieren nur, wenn sie von allen Beteiligten mitgetragen werden.
Zweitens: Die Wechselwirkung zwischen privater Vermögensstruktur und Unternehmensvermögen. Ich sehe regelmäßig Konstellationen, in denen private Immobilien, Darlehensverhältnisse oder Beteiligungen steuerlich nachteilig in die Nachfolge hineinwirken.
Eine professionelle Strukturierung kann hier erhebliche Vorteile bringen – sowohl steuerlich als auch haftungsrechtlich. Gerade im Mittelstand besteht enormes Gestaltungspotenzial, das vielfach noch nicht ausgeschöpft ist.
Wie bereiten Sie sich strategisch auf mögliche zukünftige Entwicklungen in der Gesetzgebung vor, die die Unternehmensnachfolge beeinflussen könnten?
Ich verfolge gesetzgeberische Entwicklungen und finanz- sowie verfassungsgerichtliche Rechtsprechung kontinuierlich und analysiere deren praktische Auswirkungen frühzeitig für meine Mandanten.
Strategisch bedeutet das für mich:
Aufbau flexibler Strukturen (z. B. Holding- oder Familiengesellschaften), Simulation verschiedener Steuerszenarien und die regelmäßige Überprüfung bestehender Nachfolgekonzepte.
Politische Diskussionen über Vermögensbesteuerung, Anpassungen bei Verschonungsregeln oder strengere Bewertungsmaßstäbe zeigen, dass unternehmerisches Vermögen zunehmend im Fokus steht. Wer hier proaktiv gestaltet, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Mein Anspruch ist es, Mandanten nicht nur auf geltende Rechtslage zu beraten, sondern ihnen strategische Handlungsspielräume aufzuzeigen – rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll und langfristig tragfähig.