Prof. Dr. Volker Römermann: Die Verlängerung erweist sich als Augenwischerei

Interview mit Prof. Dr. Volker Römermann
Prof. Dr. Volker Römermann ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft. Im Interview spricht er über die Folgen der temporären Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Während der Corona-Pandemie war die Insolvenzantragspflicht zeitweise ausgesetzt. Was ändert sich ab Oktober?

Prof. Dr. Volker Römermann: Die Aussetzung gilt nun nur noch für überschuldete Unternehmen. In der Praxis betrifft das kaum ein Unternehmen, denn weit über 90 Prozent der Insolvenzanträge werden wegen Zahlungsunfähigkeit und nicht wegen Überschuldung gestellt. Die Verlängerung erweist sich daher als „Augenwischerei“.

Droht jetzt eine zeitverzögerte Pleitewelle?

Prof. Dr. Volker Römermann: Dass zahlreiche Unternehmen in Wirklichkeit materiell insolvent sind, dürfte keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, ein Blick auf besonders betroffene Branchen wie Touristik, Messen oder Gastronomie spricht Bände. Da die Politik eine hinhaltende Haltung annimmt, wird sich die Welle verzögern. Das wirkt sich negativ aus, denn: je später ein Antrag gestellt wird, desto geringer sind typischerweise die Sanierungsaussichten, weil zu viel Substanz verloren geht.

Unter welchen Umständen sind Geschäftsführer oder Vorstände verpflichtet Insolvenz anzumelden?

Prof. Dr. Volker Römermann: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Wie verläuft ein Insolvenzverfahren üblicherweise?

Prof. Dr. Volker Römermann: Im Moment bildet der Insolvenzantrag noch einen harten Einschnitt. Darauf folgt das Eröffnungsverfahren – typischerweise etwa drei Monate -, dann das eröffnete Verfahren, das sich je nach Verfahrensart lange hinziehen kann, zuweilen über Jahre. Ab 2021 wird es schon vor dem Insolvenzantrag weitere Instrumente geben, welche die Restrukturierung erleichtern.

Ein Insolvenzverfahren kann für Unternehmen auch die Chance auf einen Neuanfang bedeuten. Wie funktioniert ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung?

Prof. Dr. Volker Römermann: Krise ist Chance, so schon die alte chinesische Weisheit, die sich auch in einem Schriftzeichen niederschlägt. In Eigenverwaltung behält das bisherige Management grundsätzlich das Sagen. Das Gericht stellt nur einen „Aufpasser“, den Sachwalter, daneben. Wenn der Sanierungserfahrung hat und konstruktiv denkt, bietet das Eigenverwaltungsverfahren eine Menge Möglichkeiten.

Welche Mittel stehen einem Insolvenzverwalter zur Verfügung, um die Existenz eines Unternehmens zu sichern?

Prof. Dr. Volker Römermann: Zahllose. Als Insolvenzverwalter kann man bei Gericht Sicherungsmaßnahmen anregen. Man kann sich von Verträgen lösen, die nicht lukrativ sind. Man kann auf diese Weise Kosten drastisch reduzieren. Ganz viel, was ein Unternehmen außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht realisieren könnte.

Herr Prof. Römermann, vielen Dank für das Gespräch.

Interview teilen: 

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
No related posts found for the provided ACF field.

Zum Expertenprofil von Prof. Dr. Volker Römermann

Prof. Dr. Volker Römermann

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link:

Weitere Interviews

die neusten BTK Videos