Borris Häring: Begriff Kfz-Gutachter oder Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt

Interview mit Borris Häring
Wir sprechen mit Borris Häring, geschäftsführender Gesellschafter der Ihr-Gutachten.com GmbH, darüber was einen guten KFZ-Gutachter ausmacht.

Es gibt in Deutschland zwei große Verbände, dem ein KFZ-Sachverständiger angehören kann. Den VKS (Verband unabhängiger Sachverständiger) und den BVSK (Bundesverband). Worin liegt der Unterschied zwischen beiden und welchem sollte man Ihrer Meinung nach angehören.

Borris Häring: Unterschied? Keine Ahnung. Gemeinsamkeiten: Beide haben es durch ihre Kommunikation und / oder Vertriebsmaßnahmen nicht geschafft, dass ich mich ihnen anschließe. Der BVSK hat meines Erachtens aber eine höhere Reichweite, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Branche, allein durch die BVSK Tabelle.

Worin unterscheidet sich ein guter Sachverständiger von einem schlechten?

Borris Häring: Das ist einfach. Ein guter Sachverständiger verfügt über viel Sachverstand und wenn dann die Prozesse in der Abwicklung sowie in der Kommunikation mit allen Parteien stimmt, kann man durchaus von einem guten Sachverständigen sprechen.

Es gibt bestimmt auch „schwarze Schafe“ innerhalb der Branche. Das Wort „Gefälligkeitsgutachten“ hört man hin und wieder. Können Sie zu diesem Thema etwas sagen?

Borris Häring: Auch bei uns rufen regelmäßig Interessenten (Kunden möchte ich sie nicht nennen) an, die erzählen, dass Sie mit der Kalkulation, bzw. dem Ergebnis ihres Sachverständigen nicht zufrieden sind und ob wir ein Gutachten erstellen können das höher ausfällt. Ich muss mich am Telefon dann immer zusammenreißen, um nicht ausfallend zu werden. Noch ärgerlicher ist es, wenn Du für einen Kunden ein Gutachten erstellt hast, der nicht “zufrieden” ist und dir erzählt, dass er sich wie beim Arzt eine zweite Meinung einholt, dich aber nicht bezahlen will. Das nervt.

Ein KFZ-Besitzer, der bei einem Unfall oder Problemen mit der Werkstatt einen Sachverständigen hinzuzieht, ist eigentlich auf der sicheren Seite. Ich denke mir, viele scheuen aber die damit verbundenen Kosten. Wie ist das geregelt?

Borris Häring: Im Haftpflichtschadensfall übernimmt die gegnerische Versicherung ja die Bezahlung unserer Rechnung. Wir haben auch immer wieder Kunden die mit dem Argument kommen, dass Sie der gegnerischen Versicherung keine zusätzlichen (Gutachter-)Kosten aufbürden möchten. Hierdurch entgeht dem Geschädigten regelmäßig Geld auf das er Anspruch hat. Zum Beispiel durch die Berechnung eines Nutzungsausfalls während der Reparatur. Auch eine Wertminderung, die sonst ausgezahlt wird, kann die Werkstatt allein nicht ermitteln.

Wie sieht es denn mit der Gewährleistung aus? Wenn ich vor dem Autokauf eines Gebrauchtwagens ein Gutachten machen lasse und der Wagen dann aber gravierende Mängel hat. Wer kommt dann für Schäden/Reparaturen auf?

Borris Häring: Genau deswegen bieten wir Gutachten vor Kauf, bzw. Kaufberatungen nicht an (lacht).

Ein Gutachter unterliegt der staatlichen Prüfung. Müssen Sie eigentlich regelmäßig oder turnusmäßig Schulungen machen oder Fachprüfungen ablegen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein?

Borris Häring: Staatlich geprüft werden Sie, wenn Sie vereidigter oder bestellter Gutachter sind, um z.B. Gerichtsgutachten zu erstellen. Der Begriff Kfz-Gutachter oder Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Meine Mitarbeiter haben beim TÜV ihre Gutachterausbildung gemacht. Ich selber achte darauf, dass sie regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen. 

Wie finde ich als Laie einen guten und geeigneten KFZ-Gutachter?

Borris Häring: Wir empfehlen immer darauf zu achten freie bzw. unabhängige Gutachter zu wählen. Sprich, wenn ein Sachverständigenbüro damit wirbt, dass es Kaskoschäden für große Versicherungen kalkuliert, wäre ich vorsichtig im Haftpflichtschadensfall.

Herr Häring, vielen Dank für das Gespräch.

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