Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust: Teilhabe statt Ausgrenzung

Interview mit Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust ist Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Mit ihr sprechen wir im Interview über Offenheit, Vielfalt sowie gendergerechte Sprache.

Die FAZ und die Hochschule Darmstadt haben in einer Umfrage herausgefunden, dass 16 von 30 DAX-Unternehmen die Einführung von gendergerechter Sprache planen. Gendergerechte Sprache soll Diskriminierung verhindern, plant Ihr Unternehmen ähnliche Maßnahmen und welche Diskriminierungsprävention nutzen Sie?

Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust: Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 steht die gemeinnützige Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. für Teilhabe statt Ausgrenzung, für Offenheit und Vielfalt. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband vertritt sie die Interessen von Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Vor allem setzt sie sich für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ein. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sind der Lebenshilfe besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund macht sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe ganz selbstverständlich stark für Diskriminierungsprävention und den Schutz vor Gewalt. Hier erfahren Sie mehr dazu:

https://www.lebenshilfe.de/informieren/wohnen/schutz-fuer-menschen-mit-behinderung

https://www.lebenshilfe.de/gewaltgegenmaedchenundfrauenmitbehinderung

Haben Sie bereits gendergerechte Sprache intern bzw. in der Kommunikation mit Kunden eingeführt?

Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust: Im Juli 2019 hat sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe Regeln zur geschlechtergerechten Sprache gegeben. Frauen, Männer und diversgeschlechtliche Menschen werden in Texten der Bundesvereinigung Lebenshilfe gleichermaßen angesprochen. Dieses Vorgehen entspricht der Überzeugung der Lebenshilfe, dass es normal ist, verschieden zu sein und in einer inklusiven Gesellschaft alle Menschen und alle Geschlechter willkommen sind. Das Gender* soll möglichst genutzt werden in: Briefen, Mails, Stellungnahmen, Positionspapieren, Empfehlungen, auf Facebook und Twitter, im Newsletter und Fortbildungsprogramm, bei Einladungen, in Texten für die Webseite, in der Publikation „Recht auf Teilhabe“, der Fachzeitschrift „Teilhabe“, der Lebenshilfe-Zeitung samt dem Magazin mit Leichter Sprache sowie im Jahres- und Wirkungsbericht. Hier drei Beispiele:

https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Positionspapiere/Positionspapier_BVLH_2020-09_Corona_Pandemie.pdf

https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Magazin_Leichte_Sprache/Magazin3-2020.pdf

In folgenden Texten werden weiterhin mit vorwiegend geschlechtsneutralen Formulierungen und dem Nennen des weiblichen wie männlichen Geschlechts, aber ohne Gender* geschrieben: Teaser auf der Webseite, Medienmitteilungen, Rechtsdienst der Lebenshilfe und Publikationen des Verlags.

Glauben Sie, dass gendergerechte Sprache bei Kunden besser ankommt und damit dem Absatz steigern kann?

Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust: Als gemeinnützigem Verein geht es der Bundesvereinigung Lebenshilfe weniger um die Steigerung eines Absatzmarktes. Sie will vielmehr mit gutem Beispiel vorangehen und ist überzeugt, dass gendergerechte Sprache dazu beiträgt, auch Organisationen und Personen, mit denen wir in Kontakt stehen, für das Thema zu sensibilisieren.

Wie hoch ist der Frauenanteil in Ihrem Unternehmen? Und verdienen Frauen bei Ihnen so viel, wie die Männer im gleichen Beruf?

Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust: Bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe arbeiten 40 Frauen und 15 Männer. Das entspricht einem Frauenanteil von 73 Prozent. Auch Führungspositionen werden mehrheitlich von Frauen bekleidet: Den ehrenamtlichen Bundesvorsitz hat seit neun Jahren Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D., inne. Ich selbst bin die hauptamtliche Bundesgeschäftsführerin, zwei von drei Abteilungsleiter*innen und drei von sechs Referatsleiter*innen sind ebenfalls Frauen. Alle Mitarbeiter*innen werden nach TVöD Bund bezahlt. Das heißt: Es gibt verschiedene Entgeltgruppen, die noch einmal in Stufen unterteilt sind. Die Gehaltseinordnung der Beschäftigten richtet sich ausschließlich nach ihren Aufgaben und Qualifikationen. Das Geschlecht spielt keine Rolle.

Frau Nicklas-Faust, vielen Dank für das Gespräch!

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