Alexander Held: Schaden muss unverzüglich gemeldet werden

Interview mit Alexander Held
Alexander Held ist Abteilungsleiter Underwriting & Product der Verti Versicherung AG.  Mit ihm sprechen wir über Vollkaskoversicherung, Fahrzeuge mit Wasserschaden sowie Pflichten für Versicherungsnehmer.

Das Unwetter und das daraus resultierende Hochwasser kostet Versicherungen Milliarden. Ungewöhnlich starke Niederschläge kommen in Deutschland heute doppelt so häufig vor wie vor 100 Jahren. Welche Versicherungen zahlen bei Naturkatastrophen wie Hochwasser?

Alexander Held: In der Kfz-Versicherung kommt hierfür die Kaskoversicherung auf. Dabei spielt es – im Fall von Wasserschäden – keine Rolle, ob es sich um eine Teil- oder eine Vollkaskodeckung handelt. Die relevante Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung immer inkludiert.

Welche Versicherung zahlt überhaupt welchen Schaden? Gibt es da Unterschiede, die z.B. ein Hausbesitzer kennen muss?

Alexander Held: Bei Fahrzeugen sind Unwetterschäden wie bereits erwähnt durch die Kaskoversicherung gedeckt. Unterschiede ergeben sich vor allem im Hinblick auf die konkrete Art des Fahrzeugs. So existieren bei der Verti Versicherung AG z.B. für PKW, Motorräder sowie Lieferwagen und Wohnmobile jeweils unterschiedliche Tarife.

In welche schwierige finanzielle Position werden Versicherungen gebracht? Können sich Versicherungen von hohen Ausgaben erholen, oder gibt es auch Konkurse und Zahlungsunfähigkeit in der Branche?

Alexander Held: Per Gesetz sind alle Versicherer dazu verpflichtet, für derartige Großschäden entsprechende Rücklagen zu bilden. Daher ist nicht davon auszugehen, dass eine Gesellschaft die entstandenen Schadenkosten nicht stemmen kann. Nichtsdestotrotz handelt es sich um ein Ausnahmeereignis, das insbesondere die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer heftig getroffen hat.

Was müssen Betroffene bei einem Schadensfall tun? Müssen diese selbst versuchen einen Schaden zu reparieren?

Alexander Held: Grundsätzlich muss zuerst der jeweilige Versicherer kontaktiert werden, damit er die Möglichkeit bekommt, den Schaden zu bewerten und das weitere Vorgehen festzulegen. Fahrzeuge mit Wasserschaden sollte man zunächst stehen und vom Versicherer begutachten lassen. Durch das Gutachten wird festgestellt, ob sich eine Reparatur wirtschaftlich lohnt oder ein Totalschaden vorliegt. In diesem Fall übernehmen einige Versicherer die vollständige Erstattung des Kaufpreises. Im Verti Premium-Tarif ist dies z.B. bis zu 18 Monate nach dem Kauf möglich – bei Neuwagen sogar zwei ganze Jahre, also 24 Monate.

Welche Pflichten der Versicherungsnehmer gibt es? Was müssen sie tun, damit die Versicherung greift?

Alexander Held: Damit der Schaden erstattet werden kann, muss er unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Darüber hinaus ist es bereits beim Vertragsabschluss wichtig, dass sich Verbraucher genau informieren und möglichst präzise Angaben machen. Im Fall der Kfz-Versicherung betrifft das z.B. den Fahrerkreis oder die jährliche Laufleistung.

Besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Betroffene falsche Angaben gemacht haben oder Vertragsinhalte falsch verstanden und somit anders ausgelegt haben?

Alexander Held: Unabhängig von der Art der Versicherung können nicht wahrheitsgemäße Angaben zum teilweisen oder sogar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes führen. Trotz bereits gezahlter Beiträge besteht dann kein Anspruch auf eine Schadensregulierung. Dies gilt sowohl bei Abschluss des Vertrages als auch bei der Meldung eines Schadens. Daher ist es aus Kundensicht grundsätzlich wichtig, gegenüber Versicherern bei der Wahrheit zu bleiben. Bei Unklarheiten über Vertragsinhalte können z.B. die allgemeinen Versicherungsbedingungen Abhilfe schaffen, in denen diverse Vertragsinhalte detailliert aufgeschlüsselt werden. Bei Verti steht außerdem das kompetente Service-Team montags bis freitags von 8-19 Uhr für Rückfragen zur Verfügung.

Herr Held, vielen Dank für das Gespräch!

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