Claude Burgard: Die Absenkung des Garantiezins ist die logische Konsequenz

Interview mit Claude Burgard
Claude Burgard ist selbständiger Versicherungsmakler der Burgard-Versicherungen. Mit ihm sprechen wir über Garantiezins, Treuhänderklausel sowie Konsequenzen für Versicherer.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen zum 01.01.2022 von aktuell noch 0,9 auf dann 0,25 Prozent senken. Warum soll der Garantiezins erneut gesenkt werden?

Claude Burgard: Dies geschieht aufgrund festgelegter Regularien, indem der Garantiezins in etwa 60% der Umlaufrendite der vergangenen 10 Jahre betragen soll. Da wir schon seit längerer Zeit in einem Niedrigzinsumfeld sind, ist die Absenkung des Garantiezins, der ja eigentlich korrekt „Höchstrechnungszins“ heißt, die logische Konsequenz.

Wer ist alles von der Senkung des Garantiezins betroffen?

Claude Burgard: Zunächst betrifft es mal die Lebensversicherer und daraus resultierend letztlich alle Kunden dieser Lebensversicherer. Nicht betroffen sind lediglich die Bestandskunden, die in einem Tarif versichert sind, der die bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen für die komplette Laufzeit garantiert. Leider trifft das auf tendenziell weniger Verträge am Markt zu. Es ist davon auszugehen, dass die Absicherung biometrischer Risiken wie bspw. die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Risikolebensversicherung für Neukunden teurer werden. Rentenversicherungen werden ebenfalls etwas mehr Beitragsaufwand für den Kunden bedeuten, wenn er das gleiche garantierte Rentenniveau erreichen möchte als bei einem Abschluss in 2021.

Die Versicherungswirtschaft warnt, dass sich eine 100-prozentige Beitragsgarantie für Lebensversicherungen und Riester-Renten nicht mehr darstellen lässt, wenn der Garantiezins weiter sinkt. Wie wird diese Position begründet?

Claude Burgard: Das ist eine ganz simple mathematische Methode. Der Versicherer muss aktuell z.B. bei der Riester-Rente garantieren, dass am Ende der Vertragslaufzeit mindestens das eingezahlte Geld zzgl. der Zulagen als Geldbetrag zur Verfügung steht. Nun gehen von dem eingezahlten Geld aber auch Kosten ab, bevor es in die Sparanlage wandert. Es entsteht also schon mal eine Diskrepanz zwischen eingezahltem Beitrag und dem, was der Versicherer nach Abzug seiner Kosten für Vertrieb, Verwaltung, Geldanlage … zur Verfügung hat. Wenn er per Gesetz das Sparkapital NACH KOSTEN nur noch mit 0,25% für seine interne Kalkulation einer vollen (100%-igen) Beitragsgarantie hochzinsen darf, dann wird es ihm schlichtweg nicht möglich sein, dies rechnerisch darzustellen, zumindest wenn man von einer üblichen Kostensituation von Versicherern ausgeht.

Was sind die Konsequenzen für die Versicherten?

Claude Burgard: Wie ich unter „2.“ schon schrieb, betrifft die Absenkung des Höchstrechnungszinses viele Versicherte, auch diejenigen, die es nicht ahnen. In vielen Rentenversicherungen gibt es eine Treuhänderklausel oder Anpassungsklausel, wenn sich die Rechnungsgrundlagen, die im maßgeblichen Höchstrechnungszins und Lebenserwartung sind, ändern. Der Prozess ist zum Zeitpunkt, zu dem ich diese Zeilen schreibe, noch nicht abgeschlossen. Ein gewichtiges Momentum wird auch vom Ergebnis der BTW ausgehen. Es laufen Gespräche zwischen Branchenverbänden und Politik, jedoch ist vor der BTW nicht mit einem Ergebnis zu rechnen.

Für wen lohnt sich eine private Renten- oder Lebensversicherung überhaupt noch?

Claude Burgard: Die Absenkung des Höchstrechnungszinses wird Auswirkungen haben, aber es werden auch heute schon viele Tarife vermittelt, die überhaupt keine Garantieverzinsung mehr anbieten. Dies macht ja auch insbesondere bei der vollständigen oder teilweisen Unterlegung mit Fonds Sinn, denn Geld, welches aufgrund Garantien vom Versicherer in niedrig verzinsten Anlagen gehalten werden muss, wäre bei einer langfristigen Anlage wie in einem Versicherungsprodukt besser in chancenreicheren Anlageformen investiert.

Und was sind die Alternativen?

Claude Burgard: Diversifikation war, ist und bleibt ein guter Ratschlag, wenn es um das Thema Vermögen und Altersvorsorge geht. Die Versicherung bleibt jedoch die einzige Form der Altersvorsorge, welche eine lebenslange Rentenzahlung sicherstellen kann und wird deshalb auch in Zukunft noch als Grundbaustein der Altersvorsorge benötigt. Es liegt vor allem an den politischen Kräften, die Sparform in einem Versicherungsprodukt für jedermann attraktiv zu halten, aus und wegen der zuvor genannten Gründe.

Herr Burgard, vielen Dank für das Gespräch!

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