Dr. Ulrich Eberhardt: D&O Versicherung gibt Entscheidungsträgern finanzielle Rückendeckung

Interview mit Dr. Ulrich Eberhardt
Dr. Ulrich Eberhardt ist Rechtsanwalt in seiner Kanzlei Dr. Ulrich Eberhardt in Rödental. Mit ihm sprechen wir über Verantwortung von Managern, D&O-Versicherung sowie angebrachte Deckungssummen.

Vor allem Manager, Vorstände und Geschäftsführer tragen viel Verantwortung. Eine D&O-Versicherung soll im Schadensfall schützen. In welchen Fällen greift eine D&O-Versicherung?

Dr. Ulrich Eberhardt: Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Sie haften bei Pflichtverletzungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (§ 43 GmbHG oder § 93 AktG) und können bei Pflichtverletzungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen werden.

Wie würden Sie das einschätzen: Braucht wirklich jeder Manager eine D&O-Versicherung?

Dr. Ulrich Eberhardt: Angesichts der komplexen regulatorischen und rechtlichen Vorgaben ist jedem Manager eine D&O Versicherung zu empfehlen, da dieser auch uneingeschränkt mit dem privaten Vermögen haftet. Die D&O Versicherung gibt Entscheidungsträgern finanzielle Rückendeckung, damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen Risiko wird.

Worauf sollten Personen in Führungsposition bei der Wahl der D&O-Versicherung Ihrer Meinung nach achten? Welche Deckungssummen sind angebracht und welche Risiken verbergen sich im Kleingedruckten der Versicherungsverträge?

Dr. Ulrich Eberhardt: Die D&O-Versicherung ist neben einer Haftpflichtversicherung auch eine Kostenversicherung (Abwehr unbegründeter Ansprüche). Bei dieser Art von Versicherung ist die Höhe der Deckungssumme immer individuell bemessen. Indikatoren können Umsatz, Bilanzsumme und das individuelle Risikoempfinden eines Managers sein.

In den letzten Jahren haben D&O-Versicherungen die Deckungssummen reduziert. Kam es vermehrt zu Schadenfällen oder gibt es andere Hintergründe?

Dr. Ulrich Eberhardt: Sicherlich haben zunehmende Regulierung und gesellschaftsrechtliche Anforderungen zu einer verstärkten Risikosituation im Management geführt (z.B. bei der Frage eines „Organisationsverschuldens“). Ansonsten kann ich aber über die Beweggründe der D&O Versicherer natürlich nur mutmaßen. Viele Manager kompensieren geringere Deckungssummenkapazitäten auf dem D&O Markt sinnvollerweise aber durch spezielle, die D&O ergänzende Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherungen, vor allem zur Übernahme von Abwehrkosten. Diese umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten, wenn dieser

– im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer oder eines Tochterunternehmens,

– aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen

– wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.

Im Schadensfall sind die Interessen von Unternehmen und Managern nicht deckungsgleich. Lohnt es sich für Führungskräfte eine eigene D&O-Versicherung abzuschließen?

Dr. Ulrich Eberhardt: Ja. Gemäß Aktiengesetz tragen Vorstände von börsennotierten Gesellschaften und Finanzdienstleistungsunternehmen einen Pflicht-Selbstbehalt von mind. 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen der festen jährlichen Vergütung. Aber auch für alle nicht unter diesen Pflicht-Selbstbehalt fallenden Organe ist eine private D&O-Versicherung zu empfehlen, da diese unabhängig vom Unternehmen und ohne Einspruchsmöglichkeit des Unternehmens in Anspruch genommen werden kann.

Herr Dr. Eberhardt, vielen Dank für das Gespräch!

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