Claudia Hanisch: Arbeitnehmer kann eine Entfristungsklage erheben

Interview mit Claudia Hanisch
Claudia Hanisch ist Rechtsanwältin in der Kanzlei RECHT SCHAFFEN in Soest. Mit ihr sprechen wir über befristete Arbeitsverträge, Anforderungen für eine wirksame Befristung sowie die 52er-Regelung.

Befristete Arbeitsverträge sind beliebt bei Arbeitgebern, aber nicht bei Arbeitnehmern. Führt eine Befristung von Arbeitsverträgen eigentlich zu einer weitgehenden Aushebelung des Arbeitsschutzes?

Claudia Hanisch: Der Arbeitsschutz wird hierdurch nicht ausgehebelt, da dieser von der Befristung unberührt ist. Sie meinen wahrscheinlich, ob die Befristung zur Aushebelung des Kündigungsschutzes führt. Eine weitgehende Aushebelung ist meines Erachtens dadurch nicht möglich, da eine sachgrundlose Befristung nur bis zu zwei Jahren möglich ist. Der Gesetzgeber plant derzeit das Befristungsrecht zu verschärfen und diesem Zeitraum auf 18 Monate zu verkürzen. In diesem Zeitraum von zwei Jahren hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Befristung höchstens drei Mal zu verlängern. Nach diesem Zeitraum kann sich zwar eine Befristung mit Sachgrund anschließen, aber die Hürden hierfür sind verhältnismäßig hoch. Diesbezüglich ist eine Vielzahl der Arbeitgeber dann gehalten, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich endgültig von dem Arbeitnehmer zu trennen. Eine dauerhafte Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes ist somit nicht möglich.

Ist eine vereinbarte Befristung unwirksam, führt dies zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Unter welchen Voraussetzungen ist eine vereinbarte Befristung unwirksam?

Claudia Hanisch: Die meisten unwirksamen Befristungen entstehen durch eine fehlerhafte Anwendung des Schriftformerfordernisses des § 126 BGB. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag vor der Arbeitsaufnahme eigenhändig unterzeichnet haben. Dabei ist eine elektronische Signatur gerade nicht zugelassen. Häufig haben die Arbeitnehmer auch schon die Arbeit aufgenommen und die Vertragsurkunde wird erst danach unterzeichnet, dies führt auch zu einer unwirksamen Befristung, so dass das Arbeitsverhältnis unbefristet geschlossen wurde.

Durch die nunmehr erfolgte Rechtsprechungsänderung des BAG nachdem auch Beschäftigungsverhältnisse, die länger als drei Jahre zurückliegen als Vorbeschäftigung zählen, werden auch viele Befristungen hierdurch unwirksam.

Was sind also die Anforderungen für eine wirksame Befristung des Arbeitsvertrages?

Claudia Hanisch: Einhaltung des Schriftformerfordernisses vor Arbeitsaufnahme Ausschluss einer zu berücksichtigenden Vorbeschäftigung Ggfls. Nachweis eines Sachgrundes soweit erforderlich

Befristungen ohne Sachgrund sollen nur bis zur Höchstdauer von zwei Jahren zulässig sein. Die 52er-Regelung stellt wiederum eine wichtige Ausnahme dar. Können Sie uns die Altersbefristung bzw. die 52er-Regelung einmal erklären?

Claudia Hanisch: Hier kann die Befristung bis zu 5 Jahren ohne Sachgrund vorgenommen werden, wenn der Arbeitnehmer 52 Jahre oder älter ist und der Arbeitnehmer und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat.

Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag durch einen Sachgrund gerechtfertigt?

Claudia Hanisch: Das regelt § 14 TzBfG abschließend:

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1.

der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

2.

die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,

3.

der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,

4.

die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,

5.

die Befristung zur Erprobung erfolgt,

6.

in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,

7.

der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder

8.

die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Nicht immer verläuft der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses reibungslos. Was können Arbeitnehmer bei einer unzulässigen Befristung tun?

Claudia Hanisch: Der Arbeitnehmer kann eine sogenannte Entfristungsklage erheben, allerdings muss er dies drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages tun, andernfalls gilt die Befristung als wirksam vereinbart.

Frau Hanisch, vielen Dank für das Gespräch!

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