Abmahnungen bergen erhebliche Risiken – Peter Heyers (GRA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Interview mit Peter Heyers
Peter Heyers ist Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht bei der GRA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Im Interview spricht er über Massenabmahnungen und gibt Handlungsempfehlungen.

Massenabmahnungen sorgen immer wieder für Aufsehen und Ärger bei den Betroffenen. Was sollten Unternehmen und Privatpersonen unternehmen, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt?

Peter Heyers: Bei einer Abmahnung ist immer sorgfältiges Vorgehen angezeigt. Vor dem Hintergrund erheblicher rechtlicher Risiken und die Tendenz im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes vollstreckbare Titel zu schaffen ist schnelles und qualifiziertes Agieren erforderlich. Zögern kann erheblichen Schaden verursachen.

Welche sind die häufigsten Fälle aus denen abgemahnt wird?

Peter Heyers: Letztlich ist es auch für Fachanwälte zu Erstellung von Statistiken schwierig festzustellen, aus welchen Gründen abgemahnt wird. Viele Fachanwälte haben eine Fach- oder Marktfokussierung, so dass eine belastbare Statistik nicht möglich ist. Die Datenschutz-Abmahnwelle ist (bis dato) jedoch nicht eingetreten.

Lassen sich ungerechtfertigte Massenschreiben auf Anhieb identifizieren oder ist immer anwaltlicher Rat notwendig?

Peter Heyers: Teilweise lassen sich ungerechtfertigte Massenabmahnungen erkennen.

Ist es notwendig bei ungerechtfertigten Abmahnschreiben zu handeln?

Peter Heyers: Ein faktischer Handlungszwang liegt vor, wenn der Abmahnende vorläufigen Rechtsschutz sucht und Gerichte im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes erhebliche Zwangsmittel ermöglichen. Es ist immer zu prüfen, was die Gegenseite anstrengen kann, um eigene Aktivitäten zu ergreifen!

Wie sollte vorgegangen werden, wenn der Grund der Abmahnung korrekt ist? Wer trägt in diesen Fällen die Kosten?

Peter Heyers: Bei einer berechtigten Abmahnung trägt der Abgemahnte die Kosten. Aufgrund der Gesetzesänderung kann es Ausnahmen dazu geben, wobei aber noch abzuwarten ist, wie die Rechtsprechung mit diesem neuen Gesetz umgehen wird.

Wie lassen sich die typischen Abmahngründe im Vorfeld vermeiden?

Peter Heyers: Eine intensive Auseinandersetzung mit der rechtlichen Materie ist zwingend erforderlich. Ohne eigene Rechtskenntnisse sollte jedoch aufgrund der Reichweite bei Markenrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen immer fachanwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Frühzeitig eingebunden, führt dies im Ergebnis meist zur Vermeidung von Kosten und dem erheblichen Arbeits- und Änderungsaufwand durch Abmahnungen. Wir kennen Fälle, in denen das gesamte Businessmodell gescheitert ist. Auch zwei Einfamilienhäuser sind bei einer Gründung leider das Opfer fehlender Rechtsberatung geworden.

Herr Peter Heyers, vielen Dank für das Gespräch.

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