Bei Porsche droht der nächste Abgas-Skandal. Nachdem sich Geschädigte bereits gegen VW positioniert haben, drohen jetzt auch Porsche Schadenersatzklagen?
Daniela Bergdolt: Es ist davon auszugehen, dass es Klagen geben wird. Es gibt einige Anwaltskanzleien, die hier um Mandanten werben.
Wo erhalten potentielle Geschädigte Informationen darüber, ob sie von dem Skandal betroffen sind?
Daniela Bergdolt: Hier sollten entsprechende Anwälte kontaktiert werden. In der Regel wird die bloße Aussage, ob man betroffen ist und Ansprüche hat, von dort kostenlos erfolgen.
Sammelklagen sind anders als in den USA, in Deutschland nicht möglich. Wie können Geschädigte dennoch Interessen bündeln?
Daniela Bergdolt: Es gibt durchaus ein vergleichbares Vehikel zu einer Sammelklage in Deutschland, die Musterfeststellungsklage. Eine solche lief bei VW und endete letztlich mit einem Vergleich. Eine solche Klage muss von einem Verbraucherverband eingeleitet werden und nicht von den Verbrauchern selbst. Auf einer eigens eingerichteten Seite des Bundesamts für Justiz gibt es einen Überblick, welche Klagen hier laufen. Dort können sich Verbraucher dann auch kostenlos beteiligen.
Wie hoch kann der Schadenersatz im Einzelfall sein?
Daniela Bergdolt: Der Schadensersatz hängt von vielen Faktoren ab. Bei VW lief es letztlich auf den Kaufpreis hinaus, wobei das Auto dann zurückgegeben werden muss und bereits gefahrene Kilometer angerechnet werden. Der letztlich erzielte Vergleich sieht dann von einer Rückgabe des Autos ab und rechnet alle diese Faktoren ein.
Werden die Kosten für die Schadenersatzklagen von der Rechtsschutzversicherung getragen?
Daniela Bergdolt: Es kommt auf die Bedingungen der Versicherung an. Bei einer Teilnahme an der Musterfeststellungsklage entstehen ohnehin keine Kosten. Im Gerichtsverfahren trägt die Versicherung bei positiver Deckungszusagen die gesetzlichen Kosten des eigenen Anwalts, die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts, ggf. abzüglich einer Selbstbeteiligung.
Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten für Geschädigte des Porsche Skandals derzeit ein?
Daniela Bergdolt: Der BGH hat bei VW entschieden, dass bereits die bloße Entscheidung eines Unternehmens, ein Fahrzeug mit einer Abschalteinrichtung zu versehen eine sittenwidrige Schädigung und damit einen Schadensersatzanspruch zur Folge hat. Wenn die Sachlage bei Porsche ähnlich sein sollte, sind die Chancen gut.