Dietmar Kälberer: Deutschland ist in Sachen Anlegerschutz eine Bananenrepublik

Interview mit Dietmar Kälberer
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kälberer & Tittel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, über den Wirecard – Skandal.

Der Skandal um den DAX-Konzern Wirecard hat die deutsche Finanzwirtschaft erschüttert. 1,9 Milliarden Euro sind verschwunden, der Konzern ist in der Insolvenz. Welche Aussichten haben die geschädigten Aktionäre wenigsten einen Teil ihres Investments wiederzusehen?

Dietmar Kälberer: Es gibt derzeit sehr unterschiedliche Ansatzpunkte für einen Regress. Die Aussichten sind aber derzeit schwer einschätzbar. Teilweise hängen diese von den von den Ermittlungsergebnissen ab, teilweise betritt man auch rechtliches Neuland. Die Haftung der Vorstände hingegen dürfte sehr klar sein, da dürfte aber die Bonität zum Problem werden. 

Die Wirtschaftsprüfer von EY stehen massiv in der Kritik, weil die zehn Jahre lang die gefälschten Bilanzen von Wirecard geprüft und testiert haben. Wie schätzen Sie die Chancen ein, EY auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen?

Dietmar Kälberer: Der deutsche Gesetzgeber hat die Haftung des Abschlussprüfers in § 323 II HGB bei fahrlässigen Verstößen auf 4 Millionen € begrenzt. Da 4 Millionen angesichts der gigantischen Schäden fast nichts ist, wird letztlich entscheidend werden, ob ein bedingter Vorsatz vorlag. Wenn nur Fahrlässigkeit vorliegen müsste, wäre dies wahrscheinlich ein leichter Prozess. So sind die Hürden viel höher. Allerdings spricht vieles zumindest für einen bedingten Vorsatz. Letztlich müssen da aber die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft abgewartet werden. 

Die BaFin hat bei der Kontrolle von Wirecard wenig Engagement gezeigt und fühlte sich trotz öffentlicher Warnungen der Financial Times nicht zuständig. Was läuft schief bei der deutschen Finanzmarktaufsicht?

Dietmar Kälberer: Die BaFin hat eine schwere und sehr komplexe Aufgabe zu bewältigen. Hierzu ist sie m.E. nach wie vor unzureichend gerüstet. Die BaFin wurde früher schon als zahnloser Papiertiger. Da hat sich nach meiner Überzeugung letztlich nicht wirklich viel verbessert.

Die BaFin hat am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es verboten war, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen. Erstmals in der Geschichte wurde ein solches Verbot für eine einzelne Aktie verhängt. Wie erklären Sie diesen ungewöhnlichen Schritt?

Dietmar Kälberer: Derartiges lässt darauf schließen, dass eine Marktmanipulation befürchtet wurde. Wirecard war ja zunächst mit der Taktik sehr erfolgreich, die negative Berichterstattung als Marktmanipulation darzustellen.

Mitarbeiter der BaFin haben in großem Stil mit Wirecard-Aktien gezockt. Ist das legal?

Dietmar Kälberer: Wenn Insiderwissen hierzu missbraucht wurde, ist dies nicht legal.

Die Staatsanwaltschaften haben nach Veröffentlichungen der Financial Times nicht gegen Wirecard-Verantwortliche, sondern die Journalisten ermittelt – ein ungewöhnlicher Schritt. Kann man von Behördenversagen sprechen?

Dietmar Kälberer: Aus meiner Sicht ist das nicht nur Behördenversagen, sondern ein Systemversagen. Leider ist Deutschland in Sachen Anlegerschutz nach wie vor eine Bananenrepublik. Anstatt neuer Gesetze sollte der Gesetzgeber die bisherigen Gesetze endlich effektiv ausgestalten.

Wie wirkt sich der Wirecard-Skandal auf das Ansehen des Finanzplatz Deutschland aus?

Dietmar Kälberer: Spätestens jetzt wird sich international die Erkenntnis durchsetzen, dass es in Deutschland weder eine effektive Kontrolle von Konzernen, noch eine effektive Klagemöglichkeit für Massenschäden gibt. Je weniger Schutz da ist, umso weniger Investoren wird es geben. Auf Dauer wird sich das somit katastrophal auswirken.

Herr Rechtsanwalt Kälberer, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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