Dr. Caroline Gebhardt: Digitale Krankmeldung

Interview mit Dr. Caroline Gebhardt
Dr. Caroline Gebhardt ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Rechtsanwälte Gebhardt und Kollegen GdbR in Homburg/Saar. Mit ihr sprechen wir über digitale Krankmeldung, Umstellung sowie Änderungen für den Arbeitnehmer.

Ab 1. Oktober 2021 wird die digitale Krankmeldung Pflicht. Diese Umstellung war schon lange geplant. Warum wird das Projekt doch erst jetzt in Angriff genommen?

Dr. Caroline Gebhardt: Die verpflichtende Übermittlung der digitalen Krankmeldung war zunächst für den 01.01.2021 geplant. Da die erforderliche technische Ausstattung in den Praxen noch nicht flächendeckend sichergestellt ist und um die Praxen angesichts der anhaltenden Pandemiesituation nicht zusätzlich zu belasten, hat man dieses Datum verschoben.

Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Oktober ausschließlich digital ausgestellt?

Dr. Caroline Gebhardt: Nein, zunächst ist lediglich das an die Krankenkasse zu übersendende Exemplar betroffen.

Auf diese Weise kann zwar Digitalisierung im Gesundheitswesen einziehen, doch das Gesetz war nicht zwingend notwendig. Welche Vorteile hat die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis?

Dr. Caroline Gebhardt: Zum einen ist der gesetzlich Versicherte nicht mehr in der Pflicht, die Bescheinigung weiterzuleiten, was dann automatisch geschieht. Dadurch entstehen weniger Lücken beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und bei einem Krankengeldanspruch kann das Krankengeld pünktlich ausgezahlt werden. Bislang bestand das Risiko, dass der Krankengeldanspruch für gesetzlich Versicherte möglicherweise erlischt, wenn sie ihre Krankenkasse zu spät über die Krankmeldung informieren. Auch in den Arztpraxen und bei den Krankenkassen kann die Bearbeitung der Krankschreibung schneller und zuverlässiger erfolgen.

Dass das elektronische Verfahren grundsätzlich funktioniert, zeigt ein Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse. Können Sie uns sagen, wie der Prozess des “digitalen gelben Scheins” seitens der Ärzte, Ärztinnen und Krankenkassen ab dem 1. Oktober ablaufen wird?

Dr. Caroline Gebhardt: Bisher bekamen gesetzlich Versicherte, wenn sie sich beim Arzt krankschreiben ließen, drei Durchschläge der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in die Hand: Einen für die Krankenkasse, einen für den Arbeitgeber und einen für die eigenen Unterlagen. Die Durchschläge für die Krankenkasse und den Arbeitgeber musste der/die Versicherte dann selbst weiterleiten. Ab 01.10.2021 kann – ab 01.01.2022 muss – der Durchschlag an die Krankenkasse entfallen. Die entsprechende Meldung wird dann direkt digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Erst ab dem 01.07.2022 soll die Krankschreibung dann vollständig digital erfolgen.

Was ändert sich rechtlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Gesetz?

Dr. Caroline Gebhardt: Wenn ab dem 01.07.2022 die Krankschreibung vollständig digital erfolgt, muss auch beim Arbeitgeber kein „gelber Schein“ mehr abgegeben werden. Wer möchte, kann aber auch dann noch einen Papierausdruck der Krankschreibung bekommen, für die eigenen Unterlagen.

Frau Dr. Gebhardt, vielen Dank für das Gespräch!

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