Dr. Caroline Hevert: Bei berechtigten Abmahnungen steht die Schadensminimierung im Vordergrund

Interview mit Dr. Caroline Hevert
Wir sprechen mit Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Hevert, Fachanwältin für IT-Recht in Speyer, über Abmahnungen im Internet.

Massenabmahnungen sorgen immer wieder für Aufsehen und Ärger bei den Betroffenen. Was sollten Unternehmen und Privatpersonen unternehmen, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt?

Dr. Caroline Hevert: Wer eine Abmahnung erhält – egal, ob per Brief, Fax oder E-Mail – sollte diese in jedem Fall ernst nehmen, keine Zeit verlieren und sich rechtlichen Rat holen. Auf keinen Fall sollte vorschnell selbst gehandelt werden. So rate ich dringend davon ab, selbst beim Abmahnenden anzurufen oder ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Welche sind die häufigsten Fälle aus denen abgemahnt wird?

Dr. Caroline Hevert: Abmahnungen werden häufig auf Urheberechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder Verletzung von Informationspflichten gestützt. Dazu gehören beispielsweise unberechtigte Bild-, Video- oder Musikverwendungen.

Lassen sich ungerechtfertigte Massenschreiben auf Anhieb identifizieren oder ist immer anwaltlicher Rat notwendig?

Dr. Caroline Hevert: Do-it-Yourself ist hier keine Option. Ungerechtfertigte Massenschreiben sind nicht ohne Weiteres als solche zu erkennen, deshalb sollten Abmahnungen immer anwaltlich geprüft werden.

Ist es notwendig, bei ungerechtfertigten Abmahnschreiben zu handeln?

Dr. Caroline Hevert: Ob eine Abmahnung wirklich unberechtigt ist, entscheidet im Streitfall das Gericht. Es macht jedoch Sinn, dem Abmahnenden bereits vor einem etwaigen Prozess die Einwände gegen die Abmahnung entgegenzuhalten. Ziel sollte es sein, den Abmahnenden dadurch von der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abzuhalten. Das kann viel Ärger ersparen.

Wie sollte vorgegangen werden, wenn der Grund der Abmahnung korrekt ist? Wer trägt in diesen Fällen die Kosten?

Dr. Caroline Hevert: Bei berechtigten Abmahnungen steht die Schadensminimierung im Vordergrund. Das bedeutet, dass der Zahlbetrag möglichst gering zu verhandeln ist und die Unterlassungserklärung möglichst restriktiv zu formulieren ist. Grundsätzlich trägt der berechtigt Abgemahnte die Kosten.

Wie lassen sich die typischen Abmahngründe im Vorfeld vermeiden?

Dr. Caroline Hevert: 100-prozentiger Schutz vor Abmahnungen kann leider nie gewährleistet werden. Das Risiko von Abmahnungen kann jedoch durch präventive rechtliche Beratung begrenzt werden.

Frau Dr. Hevert, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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