Dr. Stefanie Bergmann: Rechtssichere AGB verwenden

Interview mit Dr. Stefanie Bergmann
Dr. Stefanie Bergmann ist Rechtsanwältin in ihrer Kanzlei in Hamburg. Mit ihr sprechen wir über AGB-Recht, Sinn und Zweck sowie Profit für Unternehmen.

Kaum eine Rechtsmaterie ist so bedeutend wie das AGB-Recht. Die AGB sind wohl der am häufigsten verwendete Bestandteil der Vertragsgestaltung. Was ist der Sinn und Zweck von den AGB?

Dr. Stefanie Bergmann: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestalten das Vertragsverhältnis in der Art und Weise, wie es der Verwender der AGB möchte. Sie können deklaratorischen Inhalt haben, etwa die Feststellung von Zahlungsfälligkeiten regeln, oder in den Vertrag eingreifen, z.B. durch Haftungsbeschränkungen zugunsten des Verwenders.

Eine gesetzliche AGB-Pflicht gibt es in Deutschland nicht, doch sind sie für Unternehmen nahezu unverzichtbar. Wie genau profitieren Unternehmen von den AGB?

Dr. Stefanie Bergmann: Durch AGB können Unternehmen klären, was genau Sie liefern oder leisten, mithin ihren Leistungsumfang und die Art der Leistung festlegen. Ferner können sie ihre Haftung beschränken. Vor allem können sie im B2B-Bereich umfassend das Vertragsverhältnis nach eigener Vorstellung vorgeben, während im B2C-Bereich gegenüber dem Verbraucher dessen Rechte zu wahren sind, z.B. bei Online-Geschäften erhält der Verbraucher Widerrufsrechte.

Pflegen Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen, und eines davon hat keine eigenen AGB, so gelten automatisch die Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners. Warum ist das meist schlecht, und wie können sich Unternehmen vor Nachteilen durch die AGB des anderen schützen?

Dr. Stefanie Bergmann: Die AGB gelten immer nur dann, wenn sie wirksam nach § 305 Abs. 2 BGB einbezogen wurden, also der anderen Partei zur Kenntnis gebracht wurden. Bei Handelsgeschäften unter Kaufleuten nimmt man indes an, dass die andere Seite sich selbst kundig macht und es genügt der bloße Hinweis auf die AGB. Unternehmen können sich davor schützen, indem sie a) eigene AGB vorhalten und diese dann wirksam bei Vertragsschluss einbeziehen oder b) zumindest immer nach den AGB der anderen Seite fragen und diese erhalten, so dass sie sie möglichst vor Vertragsschluss einsehen können.

Was muss man beachten, wenn man AGB verwenden möchte und woher bekommt man rechtssichere AGB?

Dr. Stefanie Bergmann: Zu beachten ist, dass man die richtigen AGB für den richtigen Vertrag verwendet und aus der eigenen Perspektive heraus. Bei der Verwendung von AGB aus dem Internet weiß der Laie häufig nicht, wessen Rechte sie schützen. Außerdem sind AGB auch urheberrechtlich geschützt und man darf keine fremden AGB übernehmen und verwenden. Dies ist vielen Nutzern nicht bekannt. Daher sollten AGB immer durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin erstellt werden, vor allem, wenn die AGB im Internet veröffentlicht werden.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaften AGB und unwirksamen Klauseln?

Dr. Stefanie Bergmann: Werden unwirksame oder falsche AGB im Internet verwendet, so können die Wettbewerbszentrale oder verbraucherschützende Verbände dem Unternehmen eine Abmahnung nach UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) zukommen lassen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen. Dabei muss man die Kosten des Vereins für die Abmahnung tragen. Mahnt der Anwalt eines Wettbewerbers ab, so muss man dessen Kosten tragen. Dies ist unangenehm und sollte vermieden werden, indem man nur rechtssichere AGB verwendet.

Frau Dr. Bergmann, vielen Dank für das Gespräch!

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